R.Deutsch
10.11.2003, 18:03 |
@dottore - kleine Verständnisfrage zum Bonbon Thread gesperrt |
-->Lieber Dottore,
Du schreibst:
Scherzbold! 1 Bobon = 1 Cent. 1 Unze = 31,1 g = (der Einfachheit halber) 31100 Cents. 1 Bonbon = 0,001 Unze
Bitte – was willst Du damit sagen? Verstehe Dich immer häufiger nicht – liegt wohl an mir:-)
Gruß
R
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dottore
10.11.2003, 18:40
@ R.Deutsch
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Re: @dottore - kleine Verständnisfrage zum Bonbon |
-->>Lieber Dottore,
>Du schreibst:
>Scherzbold! 1 Bobon = 1 Cent. 1 Unze = 31,1 g = (der Einfachheit halber) 31100 Cents. 1 Bonbon = 0,001 Unze
>Bitte - was willst Du damit sagen? Verstehe Dich immer häufiger nicht - liegt wohl an mir:-)
>Gruß
>R
Lieber Reinhold,
Du weißt bestens, dass
1. Gold niemals privates Zahlungsmittel war, sondern
2. als Tribut entstand und
3. als geprägtes Material für Soldzahlungen verwendet wurde (daher"Münzkreislauf der Macht").
4. Gold als Abgabenmittel nur per Stückkauf (Mensch, Land, Vieh, usw.), niemals per Gattungskauf zu erwerben war, also nie gegen Getreide, Ã-l, Bier, Wein usw.
5. Goldmünzen zumeist in"very fine and better" gefunden wurden, was einen"Umlauf" ausschließt (außer gelegentlichem Hin und Her: Herr - Söldner - Steuer - Herr - Söldner, der seinen Schatz dann verbuddelte)
6. Für kleinere Umsätze Scheidemünzen genommen werden.
7. Eine Scheidemünze einen Materialwert hat
8. Der Bonbon mindestens den Materialwert der Scheidemünze hat
9. Der Bonbon, der auch in 0,001 Unze Gold ausgepreist wird, sich also ideal zur Arbitrage eignet: Entweder in Scheidemünze oder in Gold
10. Der Hinweis auf den Bobon, der mit Gold zu bezahlen wäre, also gar nicht gut war.
Mit Hilfe von Scheidemünzen mache ich Dir jedes e-gold-System kaputt und zwar innerhalb von höchstens 3 Monaten: Dann liegt nämlich alles Gold bei mir. Ich muss nur etwas in e-gold auspreisen, was ich vorher mit Scheidemünzen erworben hatte, da kann ich sogar Unterkostenverkäufe starten und das Ganze traumhaft von der Steuer absetzen.
Mann, Mann, wenn ich immer diese Heils- oder Jetzt-endlich-gehts-los- oder -s'ist-schon-losgegangen-Jubilate höre...
Gruß!
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R.Deutsch
10.11.2003, 18:57
@ dottore
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Häh? -- verstehe nur noch Bahnhof |
-->Es ging schlicht darum, jetzt hier und heute ein Bonbon zu kaufen und mit Gold oder Silber über e-gold dafür zu bezahlen. Du kannst alle Produkte bei Amazon z.B. hier und heute mit e-gold kaufen. Du kannst einzelne Songs im Internet mit e-gold kaufen. E-Gold eignet sich hervorragend für Micropayments. Zahlen kostet 1% Gebühr, maximal 50 cents. Das eine Prozent wird beim Goldempfänger abgezogen.
Ich verstehe beim besten Willen nicht, was Du nun wieder mit dem historischen Exkurs und Deinen Scheidemünzen sagen willst.
E-gold besteht seit 6 Jahren. Bitte – wie willst Du sie kaputt machen? Indem Du Bonbons für 1 cent einkaufst und anschließend für einen halben cent in Gold verkaufst – oder wie? Viel Erfolg.
R
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dottore
10.11.2003, 19:19
@ R.Deutsch
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Re: Gegen Gold verkaufen, verkaufen, verkaufen - nicht kaufen! |
-->Das Gold dann ausliefern lassen (sog."e-gold-Kontenlöschung") - und fertig.
Das ganze Gold hole ich mit Bonbons ab, und die Bonbons bezahle ich mit Tralala.
Zum historischen Exkurs:
Warum sind die antiken Goldmünzen wohl so gut erhalten?
>Es ging schlicht darum, jetzt hier und heute ein Bonbon zu kaufen und mit Gold oder Silber über e-gold dafür zu bezahlen. Du kannst alle Produkte bei Amazon z.B. hier und heute mit e-gold kaufen. Du kannst einzelne Songs im Internet mit e-gold kaufen. E-Gold eignet sich hervorragend für Micropayments. Zahlen kostet 1% Gebühr, maximal 50 cents. Das eine Prozent wird beim Goldempfänger abgezogen.
>Ich verstehe beim besten Willen nicht, was Du nun wieder mit dem historischen Exkurs und Deinen Scheidemünzen sagen willst.
>E-gold besteht seit 6 Jahren. Bitte - wie willst Du sie kaputt machen? Indem Du Bonbons für 1 cent einkaufst und anschließend für einen halben cent in Gold verkaufst - oder wie? Viel Erfolg.
Erfolg garantiert: Den 1/2 Cent setzte ich von der Steuer ab, hole das e-gold komplett und verhökere es. Ein Geschäftsmodell vom Feineren. Geht Gold rauf, kann ich den Gewinn steuerfrei ohne Spekufrist einstreichen, fällt's, muss es letztlich, da Preisuntergrenze > Null langsamer fallen als der Rest.
Gruß!
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R.Deutsch
10.11.2003, 19:46
@ dottore
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Wem willst Du die Bonbons gegen e-gold verkaufen, verkaufen, verkaufen? (owT) |
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dottore
11.11.2003, 09:47
@ R.Deutsch
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Re: Na denen, die welche lutschen wollen und sie per e-gold bezahlen |
-->Lieber Reinhold,
irgendwer wird ja wohl was mit e-gold kaufen. Der Verkäufer richtet ein e-gold-Konto ein. Die Käufer zahlen mit e-gold und der Verkäufer räumt so alle anderen e-gold-Konten ab.
Dann lässt er sich e-gold physisch ausliefern. Und das war's. Er hat das Gold und die anderen die Waren, die sie haben wollten.
Das Problem: Das e-gold-System hat zwei Löcher. Die Dummen schieben durch das eine Loch Gold rein, die Schlauen holen es beim anderen Loch wieder ab. Da e-gold weder"Geld" noch"Währung" ist, gilt: You can't eat the cake and have it.
Gruß!
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