ocjm
13.11.2003, 01:02 |
Poliikerpensionen zum träumen. Thread gesperrt |
-->http://www.aol.de/action_templates/globalpicturegallery_1.jsp?id=0&cid=946199
ocjm
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Dieter
13.11.2003, 08:51
@ ocjm
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Re: Poliikerpensionen zum träumen. |
-->Das einzig tröstliche daran ist, daß die auch in den Genuß unserer Geschenke kommen möchten und weder einen Staatsbankrott brauchen, noch vorher gelüncht werden möchten.
Aber wie hoch müßte denn deren Zusatzeinkommen sein, um eine ähnliche Privatrente (mit Frühverrentungsanspruch) erhalten zu können bei einer durchschnittlichen Einzahlungsdauer von 16 Jahren.
Gruß Dieter
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ocjm
13.11.2003, 11:00
@ Dieter
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Polikerpensionen zum träumen. @ Elli, nur für Dich mit Großbuchstaben zum Test |
-->Habe mir gerade mal die Mühe gemacht, bei Cosmos Direkt, die Kurse für Rente ab 65 einzufordern unter der Maßgabe Sofortrente mit Einmalzahlung (als kapitalisierten Pensionsanspruch)
Mann 65 Jahre alt mit Frau 55 Jahre alt (bei 50 % Witwenrentenanspruch)
für 1.000.000 Euroz gibts dann 4518,00 Euro Sofortrente mit jährlich 1,25 % Gewinnbeteiligung (sofern diese erwirtschaftet wird) oder 5242,10 Euro Sofortrente ohne Anpassung; jeweils mit einem Witwenrentenanspruch von 50 % für die (hoffentlich überlebende Ehegattin). Von dieser Monatsrente sind derzeit 27 % der Leistung als Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.
<font color=#FF0000>Unterstellt man Herrn Eichels Pensionsanspruch von rund 11.635,00 Euro x 13 p. a. (ca. 12.500 monatlich) ergibt sich eine Sofortzahlung bzw. Kapitalisierung seines Rentenanspruch in Höhe von ca. 2.500.000 Euro.
Der kapitalisierte Pensionsanspruch der überlebenden Ehegattin liegt dann bei rund Euro 1.250.000,-</font>
<font color=#008000>Diese Zahl (1.250.000,-) halte ich persönlich für höchst interessant, da es sich ja um eine Hinterbliebenenversorgung handelt, die bei der zu erwartenden Erbschaftssteuerregelung nicht unerwähnt bleiben kann.
Unterstellt man einen Immobilienbesitz (als einzige Altersversorgung z. B. bei Selbständigen o. äh.) von 1.250.000 Euro, der beim Ableben an die Ehefrau übergeht (damit diese den gleichen Versorgungsanspruch wie die Pensionärswitwe hat), ist schon bei heutiger Regelung der Freibetrag mehr als ausgeschöpft.
In wie weit hier eine Gleichbehandlung vorliegt, ist mir schleierhaft. Das Bundesverfassungsgericht wird da wohl noch ein wenig beschäftigt werden.</font>
Unter diesem Aspekt kann ich sehr gut verstehen, wenn Vermögende das Land verlassen, da diese den Gleichbehandlungsanspruch als nicht gegeben ansehen.
Gott zum Gruß
ocjm
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-- Elli --
13.11.2003, 11:12
@ ocjm
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Re: @Elli, nur für Dich mit Großbuchstaben zum Test / super.... |
-->Ein Genuss fürs Auge, auch die Formatierungen.
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