Ricoletto 13.11.2003, 17:40 |
@LOMITAS wg. GS-Problematik... ich versuch's mal:-)...![]() |
-->Wenn der Verkäufer A dem Käufer B das Grdst. verkauft und 1. der Kaufpreis fließt und 2. eine GrundSchuld C in gleicher Höhe durch B übernommen wird, dann ist das schlichtweg <font color=#FF0000>OBERBEKLOPPT</font> [img][/img], denn der Käufer hat das Grundstück bezahlt und die Grundschuld für eine Verbindlichkeit des A gegenüber dessen Gläubiger(Bank) an der Backe [diese GS wurde ja durch eine Zweckerklärung an einen zwischen A und dessen Gläubiger geschlossenen Darlehnsvertrag"geknüpft"] (B kann A nicht freistellen, das muss schon die Gläubigerbank machen - entweder wird die alte GS gelöscht und eine neue eingetragen oder die alte GS übertragen [ für den Fall, dass B auch finanzieren muss, sonst braucht er keine GS, ist ja klar]- und zwar alles schön notariell!) |
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Ricoletto 13.11.2003, 20:30 @ Ricoletto |
war's verständlich? (owT) |
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LOMITAS 14.11.2003, 07:54 @ Ricoletto |
Re: war's verständlich? (owT) |
-->hallo ricoletto, |