-->Die Begründung der Brüsseler Beamten für
eine neue, jetzt vorgesehene Verordnung zur
engeren Zoll-Zusammenarbeit der EU gegen
Geldwäsche lautet:
“Der Rat (Anmerkung: Der Europäischen
Union) erkennt an, dass die Überwachung
grenzüberschreitender Bargeldbewegungen
den Kampf gegen Geldwäsche wirksamer
machen kann.”
Das Ziel: Jede natürliche Person, die in das
Zollgebiet der EU einreist oder daraus ausreist
und “flüssige Mittel” in Höhe von _ 15.000,-
oder mehr mit sich führt, soll verpflichtet
werden, diese - ohne nachdrückliche
Nachfrage des Zolls - auf einem EU-einheitlichen
Formblatt anzumelden (Das
Formblatt liegt Ihrer Redaktion bereits vor
und kann bei Ihrem örtlichen Betreuer abgerufen
werden.). “Flüssige Mittel” sind:
Bargeld, Reiseschecks, Postschecks, genauso
wie Aktien, festverzinsliche Wertpapiere etc.
Dazu sollen auch weitreichende Kontrollmöglichkeiten,
wie Leibesvisitationen und
Gepäckkontrollen die EU-Zöllner schlagkräftiger
machen. Verdachtsmomente für eine
Straftat brauchen übrigens nicht vorzuliegen!
Die geplante EU-Verordnung geht also
damit weit über die bisherigen deutschen
Regelungen hinaus.
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