ingobert
13.12.2003, 11:28 |
OT: wer trägt das Versandrisiko bei einer"standard" ebay Auktion? Thread gesperrt |
-->Also: Habe Artikel (Elektronik) bei ebay verkauft. Artikel funktionierte hier bei mir, bei Käufer funktioniert er nicht mehr. Kein Transportschaden. Artikel hat einfach während des Transportes"von sich aus" den Geist aufgegeben.
Standard ebay Auktion heißt: Vorauskasse per Überweisung, Käufer trägt Versandkosten, keinerlei Vorgaben in der Auktion bzgl. Versandrisiko.
Wer hat bzw hatte nun das Risiko dieses"zufälligen Untergangs" (wie es im Juristendeutsch glaube ich so schön heißt) zu tragen? Ich oder der Käufer?
danke und ahoi!
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MI
13.12.2003, 12:06
@ ingobert
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Soweit ich weiß... |
-->...trägt der Käufer das volle Risiko. Es gibt da aber dieses neue EU-Recht, wo eine Garantie auf Gebrauchtware gefordert wird. Daher schreiben fast alle ebayer das in der letzten Zeit dazu, daß der Artikel NICHT nach EU-Recht verkauft wird. Falls das nicht dabei steht, dann kann der Käufer möglicherweise sein Recht auf einen funktionierenden Artikel einklagen.
Grüße,
Michael
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oegeat
13.12.2003, 12:48
@ MI
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Re: Soweit ich weiß... |
-->das das im klagsfall nicht hält ist eh logisch!
ich hab auch einen Aufkleber am Auto"halte mich nicht an die Verkehrsvorschriften" (Scherz) und bekomme trotzdem nen Strafzettel.
hi
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Gewinnmitnehmer
13.12.2003, 12:55
@ ingobert
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Re: OT: wer trägt das Versandrisiko bei einer"standard" ebay Auktion? |
-->>Also: Habe Artikel (Elektronik) bei ebay verkauft. Artikel funktionierte hier bei mir, bei Käufer funktioniert er nicht mehr. Kein Transportschaden. Artikel hat einfach während des Transportes"von sich aus" den Geist aufgegeben.
>Standard ebay Auktion heißt: Vorauskasse per Überweisung, Käufer trägt Versandkosten, keinerlei Vorgaben in der Auktion bzgl. Versandrisiko.
>Wer hat bzw hatte nun das Risiko dieses"zufälligen Untergangs" (wie es im Juristendeutsch glaube ich so schön heißt) zu tragen? Ich oder der Käufer?
>danke und ahoi!
Also Recht hin oder her. Ich weiss nicht, um welche Summe es sich dabei handelt, aber wenn es sich um eine Auktion handelt mit nicht hohem Wert würde ich den Artikel zurücknehmen. Der Käufer sendet Dir den Artikel zurück und Du überweist ihm das Geld minus der Versandkosten zurück. Denn ansonsten läufst Du Gefahr eine Negative Bewertung zu kassieren und das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist die ganze Sache auch zumeist nicht wert.
Noch was: Wer Elektronikgeräte verebayt, der sollte sich vorher die Seriennummer notieren, damit nicht der Verkäufer behauptet"kaputt" und schickt dann einfach sein Gerät, das wirklich kaputt ist zurück und behält dann das funktionstüchtige.
Thomas
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JLL
13.12.2003, 13:13
@ MI
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Re: Es gibt da auf eBay einen wunderbaren Link... |
-->... wo alle einschlägigen Gestaltungen abgehandelt werden. Insbesondere auch die Eigenschaft des Verkäufers (gewerblich/privat), neues Recht, etc.
Bitte einfach mal dort im Sicherheits- oder Versand-Forum stöbern (bin gerade etwas knapp an Zeit), der Link wird regelmäßig zitiert (ist glaube ich die Mich-Seite eines Mitglieds).
Wenn ein Artikel in unbeschädigter Verpackung beschädigt ankommt, kann man allerdings auch verstehen, dass der Käufer ein paar Fragen hat...
Schönes Wochenende
JLL
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MI
13.12.2003, 22:54
@ oegeat
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*lacht* (wegen des Aufklebers) (owT) |
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