Popeye
19.12.2003, 06:30 |
Für stille Genießer: Die Expropriation der Expropriateure... Thread gesperrt |
-->Aus der FTD vom 19.12.2003
...Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsvermögen im Erbfall nicht besteuert werden, sinkt ab 1. Januar von 256.000 Euro auf 225.000 Euro. Vom restlichen Wert müssen künftig 65 statt 60 Prozent versteuert werden. Die Änderung orientiert sich an der Vorgabe, alle Steuersubventionen um zwölf Prozent zu verringern. Auf diesen Wert hatten sich Koalition und Opposition geeinigt.
(Hervorhebung mir mir)
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Kallewirsch
19.12.2003, 06:56
@ Popeye
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der gl. Schwachsinn wie bei der"Steuersubvention" durch niedrigere Dieselsteuer (owT) |
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JoBar
19.12.2003, 08:11
@ Popeye
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Re: Für stille Genießer: Die Expropriation der Expropriateure... |
-->>Aus der FTD vom 19.12.2003
>...Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsvermögen im Erbfall nicht besteuert werden, sinkt ab 1. Januar von 256.000 Euro auf 225.000 Euro. Vom restlichen Wert müssen künftig 65 statt 60 Prozent versteuert werden.
Da begeht ein Staat wirtschaftlichen Selbstmord *kopfschüttel*
J
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Baldur der Ketzer
19.12.2003, 08:47
@ Popeye
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Re: Für stille Genießer: niemand hat die Absicht, an die Mauer zu pinkeln |
-->Die Änderung orientiert sich an der Vorgabe, alle Steuersubventionen um zwölf Prozent zu verringern.
Hallo, Popeye,
das ist, dottore hat das bereits schön auf den Punkt gebracht, der Vollkommunismus, indem die Volksverräter, äh, Vertreteterer, der Ansicht sind, eine geringere Ausplünderung sei eine Subvention.
Also gehört alles von allen zu 100% dem Staatskraken, und dem Sklaven etwas zu belassen, sei eine großmütige Geste, für die man sich artig zu bedanken habe......
Vollpervers. Ein fiskalisches Guantanamo.
Gestern habe ich mit jemandem unterhalten, der in Hamburg einen Laden aufmachte und einen Angestellten beim Klauen erwischte. 18 DEM Wert. Die subitopronto ausgestellte Kündigung kam vors Arbeitsgericht, sie wurde für ungültig erklärt, der Richter fragte, wieso der Chef wegen 18 Mark sich überhaupt aufregen würde, das sei doch nix.
Die Feststellung, wenn jeder Mitarbeiter im Konzern pro Tag nur für fünf Mark klauen würde, würde die Firma in den Ruin treiben, und überhaupt gehe es ja um Recht und Prinzip, konnte, äh, nicht verfangen....
Statt dessen bekam der Unternehmer noch 2000 Mark Geldbuße wegen zu emotionaler Äußerungen aufgebrummt und konnte froh sein, einer Ordnungshaft entgangen zu sein.
Der Klaufritze wurde lediglich ein wenig abgemahnt.
So passiert vor ca. 8 Jahren.
Kloakistan.......
Beste Grüße vom Exprop ;-)
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Silberfuchs
19.12.2003, 16:53
@ Baldur der Ketzer
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vermutlich wäre der Richterspruch heute ein anderer... (owT) |
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Popeye
19.12.2003, 16:58
@ Silberfuchs
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Re: vermutlich wäre der Richterspruch heute ein anderer... Richtig (FAZ) |
-->Aus der Faz vom 17.12.03, S.23 in der Berufung beim BAG:
Jeder Diebstahl kann den Arbeitsplatz kosten
ebo. FRANKFURT, 16. Dezember Auch der Diebstahl von Kleinigkeiten kann Arbeitnehmer den Job kosten. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 11. Dezember hingewiesen (2 AZR 36/03). Eine Verkäuferin hatte 62 Minifläschchen Alkohol und zwei angebrochene Rollen Küchenpapier entwendet. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos. Die Frau machte geltend, die abgeschriebenen Waren hätten ohnehin weggeworfen werden sollen. Der Arbeitgeber hielt dagegen, er spende Artikel, die noch brauchbar seien, für karitative Zwecke. Das Bundesarbeitsgericht stellte zunächst klar, daß jeder Diebstahl eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Allerdings könnten die Umstände des Einzelfalls zu einem anderen Ergebnis führen. Mit Blick auf die Verkäuferin befanden die Richter, es sei Sache des Betriebsinhabers, über die Verwendung abgeschriebener Waren zu entscheiden. Selbst wenn er grundsätzlich bereit sei, solche Artikel Betriebsangehörigen zu schenken, handelten diese „grob vertragswidrig", wenn sie die Sachen einfach an sich nähmen. Nun muß sich das Landesarbeitsgericht Hamm abermals mit dem Fall befassen.
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