Amber
07.01.2004, 20:48 |
Sagt mal, stimmt das wirklich? Thread gesperrt |
-->Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass, wenn ein Türke, Grieche,...,... hier in Deutschland arbeitet, seine gesamte, auch WEITLÄUFIGE, Familie, die in seinem Ursprungsland lebt (und auch noch nie in D. gelebt hat) mit ihm hier krankenversichert ist.
Auf dem Fax meines Bekannten gingen angeblich Rechnungen aus Anatolien ein(vom behandelnden Arzt der Oma eines Arbeiters von ihm, die an irgendeiner seltenen Krankheit erkrankt war), die prompt und ohne Rückfrage von der hiesigen Krankenversicherung überwiesen wurden.
Ich kann das einfach nicht glauben... Kann das wirklich sein?
Ich bin doch auch nicht bei meinen im Ausland lebenden Geschwistern mitversichert oder die bei mir!? Wie kann so was gehen?
Na ja, zumindest erklärt mir dies die desolate Lage der Krankenversicherungen.
Gruß von einer völlig perplexen und langsam wirklich am deutschen System zweifelnden
Amber
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nasowas
07.01.2004, 20:57
@ Amber
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Ja das stimmt /zumindest mit Türken etc. /bei Griechen weiß ich es nicht |
-->Habe es schon öfters gelesen in Wurfsendungen der REP`s vor Ort. Wurde von den anderen Parteien nie beanstandet oder widersprochen.
Um welche Beträge es da geht, weiß ich jedoch nicht. Würde mich mal interessieren.
Aber skandalös ist das alles schon. Es scheint in Deutschland immer mehr so zu laufen, dass Ausnahmen vom System, nur für Berufspolitiker und eingewanderte Minderheiten gelten.
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Amber
07.01.2004, 21:05
@ nasowas
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Laut Aussage des Bekannten hat die KV (AOK) ohne Nachfrage alle eingehenden... |
-->...Rechnungen bezahlt, ohne Nachfrage, ohne alles.
Einfach nur überwiesen was gefordert wurde.
Wenn ich bedenke, dass ich die letzten Jahrzehnte so gut wie nichts von dieser Krankenversicherung ersetzt bekommen habe, weil ich keine Schulmedizin vertrage und somit alle homöopathischen oder"alterntive" Mittel selbst berappen muß...
Ich versehe diese Welt nicht (mehr) wo alle Grundsätze von Recht-haben und Recht-bekommen oder Gleichbehandlung oder Werte wie Ehrlichkeit und Vertrauen nichts mehr gelten.
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Tofir
07.01.2004, 21:05
@ nasowas
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Teutschlant guuuut..... (owT) |
-->
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Amber
07.01.2004, 21:10
@ Amber
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Zusatz: Es geht mir nicht darum, dass die KV (und somit wir) kranken Menschen... |
-->...hilft - das finde ich nur gut, wenn es tatsächlich Bedürftige sind - sondern es geht mir darum, dass es nicht öffentlich gemacht wird und dass wir, als Zahlende, schlechter gestellt werden!
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- Elli -
07.01.2004, 21:10
@ Amber
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Jau, stimmt...... |
-->und wurde hier schon kopfschüttelnd diskutiert.
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Euklid
07.01.2004, 21:10
@ Amber
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Re: Sagt mal, stimmt das wirklich? |
-->Das ist politisch nicht korrekt darüber zu sprechen und wurde von der Gesundheitstussi als unverhandelbar bezeichnet.
Gruß EUKLID
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Tofir
07.01.2004, 21:14
@ Euklid
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Tusssi auch guuut.... |
-->>Das ist politisch nicht korrekt darüber zu sprechen und wurde von der Gesundheitstussi als unverhandelbar bezeichnet.
>Gruß EUKLID
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nasowas
07.01.2004, 21:15
@ Tofir
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habe ich Dir das Gefühl vermittelt, dass ich etwas gegen Minderheiten habe? |
-->Falls ja, so kann ich Dir nur mitteilen, dass ich auch mit Ausländern befreundet bin. Mein Problem sind nicht jene, die es nutzen, sondern jene, die diese Gesetze und Bestimmungen gemacht haben.
Wäre ich Türke und hätte Familie in der Heimat, würde ich hier auch alle Möglichkeiten nutzen, die mir dieser verkommene Staat bieten würde.
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RetterderMatrix
07.01.2004, 21:20
@ Amber
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Das stimmt mL |
-->Hier ein Link mit einem Artikel bei der Wams. Mußt dich aber jetzt leider dort registrieren, um es lesen zu können. Aber wir haben ja das Forumsarchiv[img][/img]
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/184582.htm[i][/i]
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Tofir
07.01.2004, 21:20
@ nasowas
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Nasowas auch guuut....:-)) (owT) |
-->
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Theo Stuss
07.01.2004, 21:24
@ Amber
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Re: Mach ich doch auch |
-->...dafür gibt's einen E109.
Was die Türken für ein Papier haben, weiß ich nicht, aber für Griechen gilt's.
Eigentlich muß die Barmer für mich jetzt noch weiter bezahlen, dafür gibt es für Arbeitslose den E104, wenn man vorher in Deutschland gearbeitet hat und über E301 sich seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach Frankreich als Grenzgänger hat transferieren lassen.
Allein, die Franzosen waren in meinem Fall den Arbeitsaufwand leid und zahlen jetzt alles selbst. Als ich aber schon einmal auf E301 in Frankreich arbeitslos war und vorher in Deutschland als Angestellter versichert war, haben sich die französischen Stellen alles über E109 für meine Frau und meine Kinder wiedergeholt und als ich arbeitslos wurde, über E104. Dafür gibt es in Nantes bei der SECURITE SOCIAL einen Spezialisten für EURO-Papiere. Der hatte beim zweiten Mal die Lust verloren und tat seine Arbeit nicht. Hat er übrigens meiner Frau explizit am Telefon gesagt.
Läuft aber umgekehrt genauso.
Nur, mit der Türkei wahrscheinlich nicht, oder?
Mit welchem Papier die Abzocken, möchte ich auch mal wissen.
Theo
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Samsara
07.01.2004, 21:25
@ Amber
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Und ob!!! |
-->Antwort aus dem Bundestag an mich. Tenor: alles in (juristischer) Ordnung. Sorge dich nicht, du dummer kleiner Staatsbürger.
Ihr Unmut über die deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Abkommen, über die in einem Artikel in der Welt am Sonntag vom 22.4.03 berichtet wurde, ist auf den ersten Blick verständlich. Ich möchte Ihnen aber gerne den Sachstand erläutern:
In Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro oder in der Türkei lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben in besonderen Ausnahmefällen Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Grundlage sind bestehende Sozialversicherungsabkommen. Für die Anspruchsberechtigung ist dies im Verhältnis zu Bosnien/Herzegowina und Serbien/Montenegro das deutsch-jugoslawische Abkommen vom 12.10.1968 über Soziale Sicherheit, im Verhältnis zur Türkei das deutsch-türkische Abkommen vom 30.04.1964 über Soziale Sicherheit in Verbindung mit den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.
Nach diesen Abkommen erhalten die in diesen Staaten lebenden Familienangehörigen von in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmern im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die hierdurch entstehenden Kosten der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erfolgt die Erstattung der Kosten durch Monatspauschbeträge je Familie.
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören zu den drei genannten Vertragsstaaten regelmäßig die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten. Die Eltern eines Versicherten sind nur ausnahmsweise dann anspruchsberechtigt, wenn sie ohnehin leistungsberechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Infolge des pauschalen Abrechungsverfahrens je Familie gegenüber den Krankenversicherungen in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro und der Türkei ist es finanziell unbedeutend, wenn im Einzelfall der Kreis der mitversicherten Familienangehörigen nach den dortigen Rechtsvorschriften über den Kreis der nach den deutschen Rechtsvorschriften mitversicherten Familienangehörigen hinaus geht. Dies wird besonders deutlich, wenn man berücksichtigt, dass z.B. für das Jahr 1999 (letzter abgerechneter Zeitraum) sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet 17,75 € belief. Die Kosten für die deutsche Krankenversicherung würden deutlich höher ausfallen, wenn die anspruchsberechtigten Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten, sondern in Deutschland wohnen würden (Kosten der deutschen Krankenversicherung in 2001 je Mitglied in Deutschland monatlich durchschnittlich 213 € für die medizinische Versorgung).
Ich hoffe, dass ich Ihnen verständlich machen konnte, dass es finanziell unvernünftig wäre, hier eine Änderung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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RetterderMatrix
07.01.2004, 21:28
@ Samsara
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Was fragst Du auch noch, Du Steuerknecht! ;-) (owT) |
-->
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alberich
07.01.2004, 21:30
@ RetterderMatrix
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Wenn man rechnen kann, fällt die Empörung geringer aus (owT) |
-->
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mguder
07.01.2004, 21:30
@ Amber
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Ist doch auch richtig |
-->>Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass, wenn ein Türke, Grieche,...,... hier in Deutschland arbeitet, seine gesamte, auch WEITLÄUFIGE, Familie, die in seinem Ursprungsland lebt (und auch noch nie in D. gelebt hat) mit ihm hier krankenversichert ist.
>Auf dem Fax meines Bekannten gingen angeblich Rechnungen aus Anatolien ein(vom behandelnden Arzt der Oma eines Arbeiters von ihm, die an irgendeiner seltenen Krankheit erkrankt war), die prompt und ohne Rückfrage von der hiesigen Krankenversicherung überwiesen wurden.
>Ich kann das einfach nicht glauben... Kann das wirklich sein?
>Ich bin doch auch nicht bei meinen im Ausland lebenden Geschwistern mitversichert oder die bei mir!? Wie kann so was gehen?
>Na ja, zumindest erklärt mir dies die desolate Lage der Krankenversicherungen.
>Gruß von einer völlig perplexen und langsam wirklich am deutschen System zweifelnden
>Amber
Hallo Amber,
sollen die Familienangehörigen von Ausländern etwa nicht die gleichen Leistungen bekommen, wie diejenigen von Deutschen, obwohl beide die gleichen Beiträge zahlen müssen?
Gruß
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Amber
07.01.2004, 21:31
@ Samsara
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Damit hast Du mir eine schriftliche Nachfrage abgenommen... Danke! (owT) |
-->
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Amber
07.01.2004, 21:33
@ mguder
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Anscheinend sollen auch -weitläufige- Verwandte Anspruch haben, also... |
-->...nicht nur Ehepartner und Kinder. Mir ist nicht bekannt, dass meine KV auch für meine Eltern oder Schwager oder Oma oder ähnliches bezahlt. Oder hab ich da bis dato was verpaßt?
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Baldur der Ketzer
07.01.2004, 21:44
@ Amber
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Re: AOK - das ist das Ergebnis der Wahl zwischen zwei Übeln |
-->
>Ich versehe diese Welt nicht (mehr) wo alle Grundsätze von Recht-haben und Recht-bekommen oder Gleichbehandlung oder Werte wie Ehrlichkeit und Vertrauen nichts mehr gelten.
Hallo, Amber,
es gibt Leute, die rennen seit nunmehr über vierzig Jahren gegen den demokrattenerzeugten perversen Irrsinn an und prangern diese Irrsinnszustände lang und breit und gut dokumentiert an. In Zeitungen, mit Parteien, wie auch immer.
Jeder, der dieseInfos haben möchte, kriegt sie am Kiosk. Aber scheinbar wollen es kaum Leute wissen.
Und was nützts, das ganze An-den-Tag-bringen? NIX.
Man kann also nur für sich was ändern, der große Karren fährt weiter richtung Treibsand. Oder besser, er steckt ja schon drin, steckt fest, jetzt sickert er nur noch ab, blubb.......blubb........blubb........blubb.....
Beste Grüße vom Baldur
P.S.: ob ihn die Münchhausener Dumpfbackentusse an ihrer Ekelfrisur rauszuziehen gedenkt??
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Jochen
07.01.2004, 21:53
@ mguder
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Re: Ist doch auch richtig |
-->>sollen die Familienangehörigen von Ausländern etwa nicht die gleichen Leistungen bekommen, wie diejenigen von Deutschen, obwohl beide die gleichen Beiträge zahlen müssen?
Wär ja noch schöner, wenn Ausländer hier Rechte hätten, wo kämen wir denn da hin!
iDas deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit
"...Um jedoch den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bietet das Abkommen die Möglichkeit, dass die der türkischen Krankenversicherung durch die Erbringung der Sachleistungsaushilfe entstehenden Kosten durch monatliche Pauschalbeträge erstattet werden. Bei der Abrechnung wird auf das türkische Kostenniveau abgestellt.
...dass der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den türkischen Rechtsvorschriften richten.
sondern diese Regel internationalem Standard entspricht. Sie findet Anwendung in der allgemeinen Praxis
Für das Jahr 1999 vereinbarte monatlicher Pauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei 17,75 €
Nach Mitteilung der auf deutscher Seite Verbindungsstelle der Deutschen Krankenversicherung-Ausland Bonn, wurden der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung der bei deutschen Krankenkassen versicherten Familienangehörigen für das Jahr 1999 insgesamt7114558,69 € erstattet
Deutschland hat neben dem Abkommen mit der Türkei lediglich noch mit
Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien, Tunesien und Ungarn Abkommen über Soziale Sicherheit geschlossen
Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro und Slowenien vorgenommene Erstattungszahlungen für 1999 bzw 2000
in 1999 Bosnien und Herzegowina und und Mazedonien zusammen 1,22 Mio €;
in 2000 Kroatien, Serbien und Montenegro und Slowenien Bzusammen 2,08 Mio €
Der Erstattungsbeitrag für das Jahr 1999 gegenüber der türkischen Krankenversicherung in Höhe von umgerechnet 7,1 Mio € macht lediglich 0,00577 % der Gesamtausgaben in Höhe von 123,2 Mrd € der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in 1999 aus
Kosten der deutschen Kranversicherung je Mitglied in Deutschland monatlich 213 € für die medizinische Versorgung
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Bonn
Aus meiner Sicht damit geklärt:
FINANZIELL gesehen könnten ja auch nur die DIREKTEN Angehörigen nach Deutschland kommen. Und dann wird es TEUER.
Gruß
Jochen
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Baldur der Ketzer
07.01.2004, 22:31
@ Amber
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Re: AOK - das ist das Ergebnis der Wahl zwischen zwei Übeln |
-->
>Ich versehe diese Welt nicht (mehr) wo alle Grundsätze von Recht-haben und Recht-bekommen oder Gleichbehandlung oder Werte wie Ehrlichkeit und Vertrauen nichts mehr gelten.
Hallo, Amber,
es gibt Leute, die rennen seit nunmehr über vierzig Jahren gegen den demokrattenerzeugten perversen Irrsinn an und prangern diese Irrsinnszustände lang und breit und gut dokumentiert an. In Zeitungen, mit Parteien, wie auch immer.
Jeder, der dieseInfos haben möchte, kriegt sie am Kiosk. Aber scheinbar wollen es kaum Leute wissen.
Und was nützts, das ganze An-den-Tag-bringen? NIX.
Man kann also nur für sich was ändern, der große Karren fährt weiter richtung Treibsand. Oder besser, er steckt ja schon drin, steckt fest, jetzt sickert er nur noch ab, blubb.......blubb........blubb........blubb.....
Beste Grüße vom Baldur
P.S.: ob ihn die Münchhausener Dumpfbackentusse an ihrer Ekelfrisur rauszuziehen gedenkt??
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Dagobert Duck
08.01.2004, 02:01
@ Amber
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Re: Sagt mal, stimmt das wirklich? |
-->Wird schon was Wahres dran sein!
http://www.musikstudio-witten.de/Sonstiges/Vortr%C3%A4ge/05%20Brief%20eines%20Gastarbeiters%20an%20Suleika.htm
@ Forenmaster: Wenn politisch ZU unkorekt, bitte löschen!
mfg
DD
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Dagobert Duck
08.01.2004, 02:08
@ Dagobert Duck
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Re: Sagt mal, stimmt das wirklich? |
-->
Sorry, hab ein r vergessen!
Wollte ich mitteilen, bevor mich auch noch einer für einen Scheinasylanten hält.
mfg
DD
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Maurer
08.01.2004, 03:40
@ Amber
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Nein, das ist Unsinn! |
-->Hallo,
Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann
- Ehegatten und
- Kinder
mitversichern, wenn diese nicht selbst krankenversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Gilt auch für Stiefkinder.
ALLE müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben!
DAS wars dann aber auch schon, Oma, Opa Enkel und Freunde müssen sich selbst versichern! ( § 10 SGB V )->
Wird von den Kassen mit Garantie eng ausgelegt!
MfG
M
>Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, dass, wenn ein Türke, Grieche,...,... hier in Deutschland arbeitet, seine gesamte, auch WEITLÄUFIGE, Familie, die in seinem Ursprungsland lebt (und auch noch nie in D. gelebt hat) mit ihm hier krankenversichert ist.
>Auf dem Fax meines Bekannten gingen angeblich Rechnungen aus Anatolien ein(vom behandelnden Arzt der Oma eines Arbeiters von ihm, die an irgendeiner seltenen Krankheit erkrankt war), die prompt und ohne Rückfrage von der hiesigen Krankenversicherung überwiesen wurden.
>Ich kann das einfach nicht glauben... Kann das wirklich sein?
>Ich bin doch auch nicht bei meinen im Ausland lebenden Geschwistern mitversichert oder die bei mir!? Wie kann so was gehen?
>Na ja, zumindest erklärt mir dies die desolate Lage der Krankenversicherungen.
>Gruß von einer völlig perplexen und langsam wirklich am deutschen System zweifelnden
>Amber
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Baldur der Ketzer
08.01.2004, 07:38
@ Maurer
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Re: Nein, das ist eben kein Unsinn! |
-->Hallo, Maurer,
das eine ist hundsgewöhnliches innerdeutsches Sozialrecht.
Das andere sind bilaterale Abkommen, Staatsverträge, nämlich explizit mit Yugoslawien (bzw. deren Nachfolgestaaten) und der Türkei.
So einfach ist das.
Völkerrecht, und dazu zählen Staatsverträge und ähnliche Vereinbarungen, gehen innerstaatlichem Recht grundsätzlich vor.
Als erklärendes Beispiel schau Dir die Doppelbesteuerungsabkommen an. Obwohl das nationale Steuerrecht jeweils eindeutig und ohne Ausnahme vorschreibt, daß etwas steuerpflichtig ist, machen die zwischenstaatlich abgeschlossenen DBAs hiervon Ausnahmen, die den gewöhnlichen Steuergesetzen vorgehen und dort nicht genannt werden.
Beste Grüße vom Baldur
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LenzHannover
08.01.2004, 20:33
@ Amber
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Re: Anscheinend sollen auch -weitläufige- Verwandte Anspruch haben,... |
-->wer will sowas kontrollieren?
Wenn richtig krank, ab nach Deutschland!
Wenn die Mutter des Freundes krank ist und das Alter ungefähr stimmt, kann das doch absolut keiner kontrollieren, wer sich da nun als Verwandter ausgibt.
Gleiches gilt doch auch hier, wenn ein Türke (o.ä.) mit AOK-Karte bei einem Arzt aufläuft. Ist der versichert oder der Kumpel ohne Krankenversicherung?
Nur Idioten schaffen solche Selbstbedienungssysteme [img][/img]
Das ganze wurde hier bereits ausführlich durchgekaut.
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