Vlad Tepes
10.01.2004, 18:24 |
Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars Thread gesperrt |
-->Das Bundesgesundheitsministerium informiert:
Immer wieder wird behauptet „Praxisgebühr ist Kassengebühr“. Dies ist falsch.
Die 10 Euro Praxisgebühr sind der erste Teil des ärztlichen Honorars. Um diese Summe verringert sich der Vergütungsanspruch des Arztes bzw. der Ärztin.
Die Praxisgebühr bleibt beim Arzt und wird nicht an die Krankenkassen abgeführt wie Ärzte immer wieder behaupten.
Hierzu heißt es im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (§ 43 b Absatz 2 SGB-V):
„Zuzahlungen, die Versicherte... zu entrichten haben, hat der Leistungserbringer einzubehalten; sein Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung verringert sich entsprechend.“
(Pressemitteilung des bmgs vom 07.01.2004)
<ul> ~ Quelle</ul>
|
Kallewirsch
10.01.2004, 18:46
@ Vlad Tepes
|
Frage: Wem nutzt es der Krankenkasse oder dem Arzt? Wenn es dem Arzt nutzt, |
-->ist es eine Arztgebühr. Ansonsten eine Kassengebühr.
Oder sehe ich das falsch.
Da hat doch eindeutig die Kasse den Vorteil und der Arzt die Scherereien. Die übliche Vera. wie mit der"Subvention" durch vergleichsweise niedrigere Steuern (z. B. beim Dieselkraftstoff).
Viele Grüße
Kalle
|
Euklid
10.01.2004, 19:29
@ Kallewirsch
|
Re: Frage: Wem nutzt es der Krankenkasse oder dem Arzt? Wenn es dem Arzt nutzt, |
-->Natürlich hat der Arzt nichts davon weil es gegengerechnet wird.
Ich warte auf folgenden Dreh der Macht.
Kassenbeitrag monatlich vom Arbeitnehmer als Bürgerversicherung entrichtet 300 Euro
Arzthonorar monatlich 250 Euro vom Patienten eingezogen für ärtzliche Leistungen
Tatsächlich verbrauchtes Arzthonorar 210 Euro.
Wir sind halt im Jahre 2015
Dann Schreiben der Krankenkasse an Arzt:
Bitte überweisen sie uns die vom Patienten X erwirtschaftete Differenz von 40 Euro.
Zusammen mit dem Grundbeitrag des Patienten können wir unsere Geschäftsstellen weiterhin kostendeckend und flächendeckend erhalten.
Den Überfall vom Vormonat mit Diebstahl der gesamten Einnahmen können wir nicht anerkennen.
Das fällt in ihren Sicherheitsbereich.
Wir können ihnen dazu nur mitteilen daß die Tankstellen inzwischen 98% an Steuern für den Treibstoff einkassieren und der Kunde für 2% Treibstoff erhält.
wir schlagen vor sie übernehmen deren Sicherheitstechnik.
Wir als Krankenkasse haben inzischen schußsichere Wände einbauen lassen
Gruß und schönes Wochenende
|