Ricoletto
19.01.2004, 12:14 |
@Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge Thread gesperrt |
-->auf sich, und kann dieses als Mittel für die Verzögerung oder gar Blockierung eines Verkaufes im Zuge einer Zwangsvollstreckung gesehen werden?
Danke
R.
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McMike
19.01.2004, 12:18
@ Ricoletto
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Re: @Juristen an Board: Was hat es mit einem Dauerwohnrecht mit Leibgedinge |
-->Eingetragenes lebenslängliches Wohnrecht verhindert keine Vollstreckung o.ä..
Es mindert nur den Preis, den man für eine solche Immobilie erzielen kann.
mcmike
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Ventura
19.01.2004, 12:21
@ McMike
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Vorauflassung heißt das Zauberwort, blockiert alles, vielleicht auf die Oma? |
-->
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Masteraffe-sein-Bruder
19.01.2004, 13:07
@ Ricoletto
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Rangfolge wichtig |
-->Prinzipiell kommts darauf an, an welcher Rangstelle das Dauerwohnrecht eingetragen ist.
Die Grunddienstbarkeit (=Wohnrecht) ist in Abt. II eingetragen und sollte im Rang vor der 1.Hypothek in Abt.III eingetragen werden, da sonst die (frühere)Hypothek vorgeht (sonst was zu erst eingetragen, geht vor)."... geht im Rang dem Recht in Abt III, Pos.1 vor"
Ist die Grunddienstbarkeit rangmässig vor der Hypothek, so bleibt das Wohnrecht bei der Versteigerung erhalten und führt zu starkem Preisabschlag bzw. Unverkäuflichkeit, denn wer will den 20 Jahre warten, bis der Rechtsinhaber gestorben ist.
Anderseits sind die Banken auch nicht blöd und verlangen bei Finanzierung den Vorrang der Hypothek (bzw. stimmen einer nachträglichen Rangänderung z.Gunsten des Wohnrechts nicht zu...)....
Um sich also vor einer Zwangsvollstreckung zu schützen, ist die nachträgliche Eintragung sinnlos (wenn du darauf hinaus willst..).
Ansonsten einen guten Anwalt befragen, denn vor Gericht und auf Gottes See..
Grüße
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LenzHannover
19.01.2004, 14:32
@ Ricoletto
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Wie schon geschrieben, geht um die *Hackordnung*, ich hatte mal mit einer Immo, |
-->zu tuen, da hatte der Vater dem Sohn das Haus vermacht und sich Rechte (Rente u.ä.) im DREIFACHEN WERT eintragen lassen.
Somit: Hauswert 200.000 Euro, ihm stehen gegebenefalls 600.000 vom Verkaufserlös zu.
Somit kassieren nur die,die Rechte VOR dem Vater bei der Versteigerung anmelden / eingetragen haben (Gemeindegebühren, Schornsteinfeger, Gerichtskosten UND die Bank, wenn die VOR diesem Recht drinsteht).
Vater könnte somit 200.000 bieten (was keiner machen wird) und zahlt letztlich fast alles an sich selbst. Es gehen rund 5% flöten (incl. Grunderwerbssteuer) und er hat halt wieder sein Haus:-)
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netrader
19.01.2004, 21:52
@ Ricoletto
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Re: Anwalt wird evtl. Lösung über Mietrecht vorziehen |
-->Weitergehende Rechtsberatungen im Board dürften nicht sinnvoll sein.
netrader
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