Sorrento
22.01.2004, 10:24 |
H.v. Pierer:"Untreueparagraf beeinträchtigt Freiheit deutscher Manager" mT Thread gesperrt |
-->Untreueparagraf beeinträchtigt Freiheit deutscher Manager
Siemens-Chef Heinrich von Pierer hat dem im Mannesmann-Prozess angeklagten Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann den Rücken gestärkt. Den Straftatbestand der Untreue hält Pierer für eine aus Managersicht äußerst lästige gesetzliche Regelung.
Das kann ich mir so richtig vorstellen, daß das schon echt lästig beim Absahnen und Füllen der eigenen Tasche sein kann. ?
München - Er bedauere sehr, dass der Siemens-Aufsichtsrat Ackermann nicht bei der Siemens-Hauptversammlung sein könne, sagte Pierer am Donnerstag vor dem Aktionärstreffen in München."Wir schätzen den Rat eines so erfahrenen Mannes sehr."
Pierer äußerte sich kritisch über den Fall Mannesmann."Es kann nicht sein, dass unternehmerische Entscheidungen dadurch beeinträchtigt werden, dass man über sich immer das Damoklesschwert eines Untreue-Straftatbestandes sieht."
Er sehe mit einiger Sorge diese Entwicklung im deutschen Recht. Der Vorwurf gegen Ackermann in dem Prozess um Millionenzahlungen im Zuge der Mannesmann-Übernahme lautet auf Untreue in besonders schwerem Fall.
<ul> ~ Quelle</ul>
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Taktiker
22.01.2004, 10:30
@ Sorrento
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Alles nur Promotion für laufende und zukünftige Betriebsverlagerungen ex Germani |
-->(Bin kein Lateiner)[img][/img]
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Tassie Devil
22.01.2004, 11:19
@ Sorrento
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Re: H.v. Pierer:"Untreueparagraf beeinträchtigt Freiheit deutscher Manager" mT |
-->>Pierer äußerte sich kritisch über den Fall Mannesmann."Es kann nicht sein, dass unternehmerische Entscheidungen dadurch beeinträchtigt werden, dass man über sich immer das Damoklesschwert eines Untreue-Straftatbestandes sieht."
Es ist unglaublich, wie tief auch dieser BRDDR-Wirtschaftsfuehrungsfunktionaer eines international operierenden Konzerns deutschen Ursprungs gesunken ist, ich kann die vertretene Auffassung nur noch als primitivsten Standpunkt, nein, Flachliegepunkt eines der Kriminalitaet keinesfalls abgeneigten Wirtschaftsbonzen auffassen.
Versucht doch dieser Leichtmatrose in aller Oeffentlichkeit allen Ernstes,"unternehmerische Entscheidungen" ueber das Strafrecht zu stellen, ich kann es nicht fassen.
Kopfschuettelnd
TD
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LOMITAS
22.01.2004, 11:53
@ Sorrento
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die Freiheit ist immer die Freiheit der andersdenkenden (owT) |
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Ricardo
22.01.2004, 13:55
@ Sorrento
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das stimmt |
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weil, wenn hier in diesem Zusammenhang von Untreue die Rede ist zunächst mal geklärt werden sollte, wer hier denn überhaupt zu Schaden gekommen sein soll.
Die Aktionäre jedenfalls nicht. Der Aktienkurs von Mannesmann ist wie bekannt förmlich in die Luft geschossen. Was nach dem Kauf war interessiert hier nicht, da sich der Untreuevorwurf auf den Kaufakt selbst beschränkt. Wenn überhaupt, dann war es die Firma Mannesmann selbst die zu Schaden gekommen ist. Nämlich um besagte ca. 30Mio. Euro.
Wie ich meine eine rein subjektive Entscheidung, denn hier wäre zu klären ob es Firma Mannesmann mit all seinen Mitarbeitern in der Selbständigkeit besser ergangen wäre oder nicht. Genau diese subjektive Entscheidung war vom Aufsichtsrat zu treffen, dafür ist er da, als Vertreter der Aktionäre, der Angestellten und Arbeitnehmer. Es ging um die Entscheidung Verkauf plus Provision oder Selbständigkeit. Im Zusammenhang mit Untreue kann es hier sicher nicht nur darum gehen, ob überhaupt eine Provison gezahlt wurde und wenn in welcher Höhe (über die bei jeder Grundstückstransaktion fällige Grunderwerbssteuer regt sich übrigens keiner auf), denn es war eine unternehmerische (auch soziale) Entscheidung. Zum Wohle der Firma, wenn man alle Aspekte mit in Betracht zieht. Aber eben eine subjektive Entscheidung. Jede Provisionszahlung, aber auch jede Fehlentscheidung würde (wenn auch indirekt) sonst zum Untreuetatbestand führen. Was Provisionszahlungen in solchen Fällen anbetrifft, sehen wir jetzt erstmalig ein Referenzurteil.
Grüsse
Ricardo
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LenzHannover
22.01.2004, 21:16
@ Tassie Devil
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Die Juristen jammern aber auch über den Untreue § |
-->so allgemein und so, man müsse immer was machen.
Andere Sachen sind für Juristen viel schöner:
Mord, Totschlag, Betrug usw. wenn da etwas fehlt (am liebsten wär den Juristen ja die 1 Woche vorher schriftlich hinterlegte Planung incl. Geständnis) passiert in der Regel recht wenig.
Fast alles hier im Rotlichtbereich, was für mich Mord / Schutzgelderpressung oder"unfreiwillige" Firmenübernahme ist, wird vor Gericht als Notwehr behandelt
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