Odin
23.01.2004, 14:39 |
Hypotheken: Wenn ein Haus verkauft wird, wird die Hypothek von der Bank gekündig Thread gesperrt |
-->oder kann sie weiter laufen? Welches Recht hat die Bank?
Kann mir da jemand einen Tipp gebeben? Habe die Befürchtung das man bei Unwissenheit mächtig über den Tisch gezogen wird.
Dank Odin
|
Euklid
23.01.2004, 14:44
@ Odin
|
Re: Hypotheken: Wenn ein Haus verkauft wird, wird die Hypothek von der Bank gekündig |
-->Du mußt deine Grundschuld beim Verkauf ja räumen.
Man kann auch nicht davon ausgehen daß der Käufer die Grundschuld übernimmt weil die Bank dann ja einem Schuldnerwechsel zustimmen müßte.
Und die suchen sich immer den potenteren raus.
Ist der Käufer potenter werden sie wohl nichts dagegen haben.
Aber sie müssen nicht.
Du müßtest dann die Hypothek abzahlen samt dem verlorenen Gewinn der noch laufenden Hypothek.
Gruß EUKLID
|
Theo Stuss
23.01.2004, 14:45
@ Odin
|
Re: Übergabe beim Kauf immer lastenfrei |
-->Das war schon immer so, ist ja gerade die Aufgabe des Notars. Ansonsten Überlassungsvertrag mit Übernahme aller Hypothekenverpflichtungen, geht aber nur mit Zustimmung der Bank.
Gruß,
Theo
|
Odin
23.01.2004, 15:22
@ Odin
|
Das bedeutet das in den meisten Fällen Vorfälligkeitszinsen anfallen. oder man |
-->verhandelt mit der Bank. Gilt das bei KFW Krediten auch? Welchen Spielraum haben die Banken bei KFW-Kredite.
Danke im voraus für eure Antworten Ihr helft mir damit viel.
Gruß Odin
|
NaturalBornKieler
23.01.2004, 15:53
@ Odin
|
Verhandeln mit der Bank... |
-->Verhandeln mit der Bank ist gut... Das haben wir letztens auch mal versucht. Wir wollen auch unser Haus verkaufen.
Die Begrüßung bei der Bank lautete sinngemäß:"Guten Tag. Was können Sie für uns tun?"
[img][/img]
(Soll heißen, natürlich hat die Bank nicht das geringste Interesse daran, Dir entgegenzukommen. Warum sollte sie auch?)
NBK
|
PATMAN1
23.01.2004, 18:28
@ Euklid
|
Re: Hypotheken: Wenn ein Haus verkauft wird, wird die Hypothek von der Bank gekündig |
-->Was denn nu?
Eine"Grundschuld" oder eine"Hypothek"?
"Hypothek" ist eine Sicherheit, die für eine ganz bestimmte Forderung des Gläubigers gegen Dich (Gläubiger ist i.d.R. eine Bank/Bausparkasse) ins Grundbuch eingetragen wird. Ist diese Schuld getilgt, wird die Hypothek gelöscht.
"Grundschuld" kann selbst bei vollständiger Tilgung stehen bleiben - mangels Forderung (gerichtsverwertbarer Forderung) kann Sie aber nicht realisiert werden. Vorteil: Bei einem erneuten Darlehen bei derselben Bank braucht nicht erneut ein Notar bequemt zu werden, der auch wieder Geld kostet.
Bei einem Übertrag der Immobilie auf einen Dritten besteht dieser i.d.R. auf Lastenfreie Übernahme.
>Du mußt deine Grundschuld beim Verkauf ja räumen.
>Man kann auch nicht davon ausgehen daß der Käufer die Grundschuld übernimmt weil die Bank dann ja einem Schuldnerwechsel zustimmen müßte.
>Und die suchen sich immer den potenteren raus.
>Ist der Käufer potenter werden sie wohl nichts dagegen haben.
>Aber sie müssen nicht.
>Du müßtest dann die Hypothek abzahlen samt dem verlorenen Gewinn der noch laufenden Hypothek.
>Gruß EUKLID
|