alberich 05.02.2004, 17:41 |
Gute Nachrichten für die Studenten unter uns![]() |
-->Nach einem neuen Urteil sollen Kosten, die im Rahmen eines Erststudiums anfallen, von der Steuer absetzbar sein. Es sollen also die gleichen Regelungen wie bei Zweitstudien gelten. Voraussetzung ist, daß die Kosten jährlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden. |
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wihoka 05.02.2004, 18:11 @ alberich |
Quelle, bitte owt Gruss |
-->>Nach einem neuen Urteil sollen Kosten, die im Rahmen eines Erststudiums anfallen, von der Steuer absetzbar sein. Es sollen also die gleichen Regelungen wie bei Zweitstudien gelten. Voraussetzung ist, daß die Kosten jährlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden. |
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alberich 05.02.2004, 19:04 @ wihoka |
WDR5 Westblick (owT) |
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alberich 05.02.2004, 19:27 @ alberich |
http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,285061,00.html (owT) |
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