-->Nein, dies ist nicht der Brief, sondern erst ein Entwurf. Aber ich möchte ihn euch nicht vorenthalten und vielleicht habt ihr noch ein paar Ideen dazu.
Gruss chiron
Sehr geehrter Herr Ospel
Herzliche Gratulation zum Konzernergebnis der UBS, das macht den Aktionären Freude. Und Aktionäre sind wir schliesslich doch alle, ob direkt oder indirekt, via AHV, Pensionskasse oder Aktienfonds, welche uns von den Anlageberatern empfohlen werden. Somit haben Sie mit Ihrem Sachverstand und Ihrer Weitsicht einiges zum Wohlstand in der Schweiz beigetragen und dies soll selbstverständlich auch entschädigt werden. Die Frage ist nur wieviel, aber darüber müssen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen, das machen Ihre Kollegen für Sie, während Sie sich im Gegenzug die Mühe machen, die Entschädigung Ihrer Kollegen festzusetzen. Und wer will da schon kleinlich sein, die Kollegen sind Ihnen inzwischen ans Herz gewachsen. Viele Klippen mussten in den vergangenen Jahren umschifft werden und das haben Sie und Ihre Equipe mit Bravour erledigt. Trotzdem stellt sich dem Aktionär die Frage, welches Entgelt Ihrer Leistung entspricht. Gibt es eine gerechte Entschädigung? Dies soll keine philosophische Frage sein, sondern die eines Aktionärs und Bürger dieses Landes, denn jeder hat das grösste Interesse, dass die UBS nur von den besten Leuten geführt wird im Interesse aller. Dass die Steigerung der Resultate vor allem durch Kosteneinsparungen erreicht wurde, soll nicht Gegenstand dieses Textes sein. Die UBS ist kein Wohltätigkeitsverein und hat sich auch nie als einen solchen bezeichnet. Effizienzgewinne und Produktivitätssteigerungen müssen das Ziel jedes Unternehmers sein, will er sich auf dem Weltmarkt behaupten. Sorry, da hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Unternehmer sind Sie ja nicht, sondern Mitarbeiter, wenn auch der, bei dem die Fäden des Konzerns zusammenlaufen. Unternehmer geben sich nur relativ bescheidene Saläre, einerseits um Einkommenssteuern einzusparen und andererseits um den langfristigen Erhalt des Unternehmens nicht zu gefährden. Der Gewinn des Unternehmers liegt in der Wertsteigerung des Unternehmens respektive deren Anteilen, den Aktien. Bei einem Mitarbeiter, zu denen auch Sie gehören, sieht die Sache etwas anders aus, da ihm respektive Ihnen das Unternehmen nicht gehört und jeder Mitarbeiter jederzeit seinen Job verlieren kann, da Fehlentscheidungen oft zu Entlassungen führen. Dies gilt insbesondere für die Führungsebene, wie dies auch Ihr ehemaliger Kollege Mathis Cabialavetta erfahren musste. Somit ergibt sich hier ein Interessenkonflikt, einerseits sind Sie mit ähnlichen wenn auch nicht identischen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet wie ein Unternehmer, haben letztlich aber nur die Verantwortung eines Mitarbeiters. Mehr als Ihren Job verlieren können Sie nicht, wenn man von den medialen Begleiterscheinungen mal absieht. Ist in diesem Kontext die Entschädigung von siebzehn Millionen Schweizer Franken angemessen? Hoppla, jetzt bin ich trotzdem bei einer philosophischen Frage gelandet, dabei wollte ich gar nicht da hin. Ich versuchs noch mal.
Der grösste Teil Ihrer Leistung wird mit Aktien und Optionen entschädigt. Dies macht durchaus Sinn, denn Aktien steigen, wenn Sie als oberster Mitarbeiter die richtigen Entscheidungen treffen. Natürlich hängt der Erfolg nicht nur von Ihnen ab, wie Sie uns das während der Aktienbaisse erfolgreich dargelegt haben, denn, so erklärten Sie uns, „exogene Faktoren“ spielen dabei eine nicht unerhebliche Rolle. Wie soll ein Aktionär aber beurteilen können, welcher Faktor das Konzernergebis beflügelte. War es der Ospel-Faktor oder waren es exogene Faktoren? Da lese ich zum Beispiel heute in der Zeitung „Hätte man die neuen Rechnungslegungsstandards, die Goodwill-Abschreibungen anders regeln, bereits für das Geschäftsjahr 2003 angewendet, wäre der ausgewiesene Gewinn erheblich niedriger ausgefallen“. O.K. hier geht es nicht um die UBS, sondern um Ihren Konkurrenten Credit Suisse. Darum müssen Sie sich natürlich nicht kümmern, schliesslich werden Sie auch nicht dafür bezahlt. Aber als Aktionär (via AHV, Pensionskasse) und Bürger dieses Landes dürfte Sie das sehr wohl kümmern. Und das Wohl dieses Landes liegt Ihnen am Herzen, wie Sie uns über die Medien verkündeten. Ist also die Entschädigung von Oswald Grübel (Credit Suisse) und seinen Kollegen, die sich wie ein Headhunter in der Sendung „10vor10“ berichtete, in ähnlichen Grössenordnungen bewegen wie Ihre Entschädigung, angemessen? Ich kann selbstverständlich verstehen, wenn Sie diese Frage nicht beantworten wollen, das Herumhacken auf Konkurrenten kommt im Publikum nicht gut an. Darum wieder zurück zur ursprünglichen Frage, entspricht Ihre Entschädigung Ihrer Leistung? Ich versuch es noch einmal:
Als Finanzexperte dürfte Ihnen bewusst sein, dass zusätzliche Schulden die Geldmenge erhöhen. Die Schulden sind, seit das Goldfenster von Präsident Nixon in den 70er Jahren geschlossen wurde, dramatisch gestiegen. Die logische Folge, wenn die Geldmenge steigt, ist Inflation. Während die Inflation sich anfangs vor allem in den Konsumentenprodukten breit machte, änderte sich dieser Umstand anfangs der 80er Jahre. Das Geld floss in die Finanz- und Immobilienmärkte. Die Bürger dieses Landes profitieren davon nicht. Die Schweiz, ein Volk von Mietern, litt unter steigenden Mietzinsen während Immobilienbesitzer reich wurden. Zumindest in den ersten Jahren. Als sich anfangs der 90er Jahre die Immo-Preise vollständig von den Mietzins-Einnahmen abkoppelten, platze die Immobilienblase und bescherte den Schweizer Banken einen Verlust von ca. 40 Milliarden. Als ehemaliger Mitarbeiter des Schweizerischen Bankvereins dürften Sie diese Zeit noch in bester Erinnerung haben. Die Rezession steigerte die Sozialausgaben und demzufolge auch die Staatsverschuldung. Doch wo sollte dieses zusätzliche Geld hin. Als Alternative anerboten sich die Finanzmärkte. Die Zinsen waren hoch und die Kurs/Gewinne-Verhältnisse (KGV) der Aktien tief. Das Ziel des Staates, mit weiterer Verschuldung die Produktion der Industrie anzukurbeln, musste schief gehen, denn durch die ständig steigenden Lohnabzüge, indirekten Steuern usw. war gegen die Konkurrenz aus Fernost kein Kraut gewachsen. Die Zinsen begannen angesichts der erhöhten Nachfrage nach Anleihen zu sinken. Dies verbilligte die Fremdfinanzierungskosten der Unternehmen und steigerte die Gewinne, ein Umstand, welcher die Aktienmärkte beflügelte. Nur wer an den Finanzmärkten engagiert war, profitierte von der durch Schulden angetriebenen Liquiditätshausse. Der Mittelstand wurde durch den Ausbau der Sozialsysteme beruhigt. Jetzt werden Sie sich, Herr Ospel, fragen, was dies alles mit Ihrer Siebzehn-Millionen-Entschädigung zu tun hat. Nun, ganz einfach, die Aktien stiegen nicht nur auf Grund Ihrer Leistung, sondern auch oder gar hauptsächlich wegen der steigenden Verschuldung, genannt Liquiditätshausse. Durch ihre mit Optionen aufgepeppte Entschädigung profitieren Sie gleich „gehebelt“ von der Liquiditätshausse resp. vom Schuldenwachstum der öffentlichen Haushalte, was nun mit Ihrer Leistung nichts mehr zu tun hat. Wenn also die Finanzmärkte ursächlich durch Schulden angetrieben werden, müsste eine faire Entschädigung an die Gewinne der UBS gekoppelt werden. Denn hier liegt Ihre Leistung, die verglichen mit der Konkurrenz durchaus den Respekt der Aktionäre verdient. Ihre Leistung kann aber nicht nur, wie ich versucht habe darzulegen, an der Aktienkursentwicklung gemessen werden, die Gewinne sind ein viel besserer Indikator. Wenn auch wie am Beispiel von Credit Suisse gesehen werden kann, Gewinne mit ein paar buchhalterischen Tricks…sorry…Aenderungen verschönert werden können. Somit ist auch dies kein zuverlässiger Indikator. Also wieder zurück zur ursprünglichen Frage: Sind siebzehn Millionen Entschädigung für Ihre Leistung angemessen? Die Antwort auf diese Frage scheint am einfachsten zu sein, wenn Sie das Wohl der Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre immer im Blickwinkel haben, aber das haben Sie bereits schon, wie Sie uns immer wieder sagen. In diesem Sinne…
Philosophische GrĂĽsse
<ul> ~ http://www.zeitenwende.ch</ul>
|