-->Hallo Elli, Hallo Forumsgemeinde,
Und Riesen-Dank für dieses wunderbare Forum! , dottore
Als Wettbewerbsbeitrag kommt jetzt von mir ein posting, welches letzte Woche schon an anderer Stelle erschien. Wie man sehen kann, stammen in diesem Beitrag so einige Argumente aus dem hiesigen Forum. [img][/img]
Grundsatzposting zu Eigentum:
Hallo Robert,
allerherzlichsten Dank und riesige Anerkennung für Deinen Beitrag und den angehängten rechtsphilosophischen Aufsatz!
In Deinem Beitrag und Aufsatz habe ich in unseren Ansichten, Eigentum und Besitz betreffend, viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige wesentliche Unterschiede entdeckt. Im Gegensatz zu meiner früheren Auffassung, Eigentum gäbe es nur in Privateigentümergesellschaften, definiere ich heute den Eigentumsbegriff nicht mehr nur durch das Recht und den daraus folgenden oekonomischen Eigentumsoperationen, sondern bringe ihn auch und in erster Linie in Verbindung mit dem, was Eigentum erst hervorbringt: der Macht. Verschwindet die Macht, so verschwindet auch das Eigentum. Und hier, genau an jenem Punkt, werden die Libertären scheitern, wenn es ihnen nicht gelingt, einen neuen Begriff des Eigentums zu finden, der von der Macht losgelöst ist. Die Schwierigkeit hierbei liegt weniger bei der Konstitution des Eigentums in einer libertären Gesellschaft, sondern im Schutz des Eigentums vor einem Aggressor. Bevor nicht geklärt ist, wie die Kosten zum Schutz des Eigentums (aus diesen Kosten ist übrigens das kurante Geld entstanden; aber das nur nebenbei) in einer libertären Gesellschaft aufgebracht werden können, bleibt alles eine Illusion.
Für unseren Disput möchte ich zunächst eine Definition des Eigentums und dessen Unterscheidung zum Besitz herleiten, beginnend bei der Privateigentümergesellschaft, um danach das Eigentum auch in einer privateigentumslosen Gesellschaft zu beschreiben. Da ich nicht weiß, wie lange Du hier schon im Forum bist oder mitliest, möchte ich nochmals betonen, daß alle meine Betrachtungen aus historischer Sicht herrühren und ausschließlich oekonomischer Natur sind.
Für eine bessere Lesbarkeit erscheinen alle Auszüge/Zitate aus Deinem Beitrag und Aufsatz in Blau.
Auf geht’s:
<font color=#0000FF>Sie haben also in unserem Staat z.B. ein Grundstück mit einem Haus darauf. Sie sind dann sowohl Eigentümer des Grundstücks und des Hauses und zugleich Besitzer. Hier fallen also Eigentum und Besitz zusammen; und da das häufig der Fall ist, kann man Eigentum und Besitz leicht verwechseln oder aber als identisch betrachten. - Das trifft jedoch nicht zu!
Eigentum ist die rechtliche Gewalt über eine Sache!
Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache!</font>
Das geht mir ja runter wie Oel. Diese wunderbare Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz, sowie die Betrachtung des Eigentums als ein Recht, eröffnet uns endlich den Weg zum Verständnis des oekonomischen Ablaufs, wie er sich immer und immer wieder durchgänging aller Geschichte abgespielt hat.
Bei Gütern, die von Menschen erworben werden (durch Arbeit oder Kauf, auch durch Inbesitznahme) oder ihnen zugeordnet werden (Erbe z.B.), handelt es sich zunächst um Besitz. Als Besitz bezeichnen wir das Verfügungsrecht über die Nutzung einer Sache. „Besitz bedeutet immer Rechte zur Verfügung über und damit die physische Nutzung von bestimmten Gütern oder Ressourcen und ist unabhängig davon, ob Eigentum existiert oder nicht.“ (Heinsohn/Steiger) Nochmal: Besitz bezeichnet das Recht zur Verfügung über eine Sache und nicht die Nutzung dieser Sache: Ob die Nutzung des Besitzes durch den Besitzer selbst oder zeitweise durch andere erfolgt, ändert an den Besitzverhältnissen zunächst nichts. Entscheidend ist, ob das Recht zu Nutzung übertragen wird (bei einer Gegenleistung natürlich). Im Zuge dieser Nutzung schließen die Besitzer Verträge über den Austausch von Verfügungsrechten über ihre Güter ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitz individuell oder kollektiv zugeordnet ist. Unterschiede ergeben sich in den Regelungen zur Verteilung der Güter und Ressourcen. In Stammesgesellschaften finden diese Regeln ihren Ausdruck in Brauch und Sitte, in Feudalgesellschaften durch Befehl. In einer Feudalgesellschaft überträgt der König gegen eine Leistungsverpflichtung Besitz an den Adel und dieser wiederum an die Leibeigenen. Das von den Libertären immer wieder beschworene Eigentum an sich selbst ist in einer solchen Gesellschaft schlichtweg nicht vorhanden, ja nicht einmal der vollständige Besitz an sich selbst.
Bei oekonomischen Operationen mit Besitz müssen immer Güter bewegt und/oder ihre Nutzungsrechte übertragen werden. Bei allen oekonomischen Vorgängen, die durch den Gütertausch beschrieben werden, handelt es sich also ausschließlich um Besitzoperationen. (Am Rande: Aus dieser Ansicht rührt auch die irrige Vorstellung, Geld sei immer ein Gut. Doch beim Gebrauch von Geld handelt es sich eindeutig um Eigentumsoperationen!) Die häufige Verwendung des Eigentumbegriffs in der Wirtschaftsliteratur sollte uns darüber nicht täuschen, weil bei dieser Verwendung Güteroperationen gemeint sind und damit Besitz. Der unterschiedliche Charakter von Eigentums- und Besitzoperationen, von der Wirtschaftlehre lange übersehen, hat wegen ihrer unterschiedlichen Auswirkungen schon früh Eingang in die Rechtslehre genommen. So heißt es in einem fast 100 Jahre alten Buch über Staatswissenschaften: „Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.“ Diese tatsächliche Herrschaft ist also nichts anderes, als die physische Kontrolle über Ressourcen und Güter. Doch neben dieser konkreten physischen Kontrolle, welche Besitzoperationen ermöglichen, kann der Besitzer in Privateigentumsgesellschaften seinen Besitz auch zu Eigentumsoperationen verwenden. Zunächst einmal bedeutet dies, daß nur ein Besitzer auch Eigentümer werden kann. Eigentumsoperationen ohne Besitz sind nicht möglich!
Welche Eigenschaften sind es nun, die einen Besitzer zu einem Eigentümer machen?
Die zwei wesentlichsten Eigenschaften des Eigentums sind dessen freie (!) Verkaufbarkeit und, besonders wichtig, dessen freie Verpfändbarkeit. Diese beiden Eigentumsoperationen berühren die Besitzseite von Gütern, also ihre physische Nutzung, nicht! Bei Verkauf und Verpfändung von Eigentum findet im Gegensatz zum Verkauf und der Leihe von Gütern, die nur Besitz sind, keine Bewegung von oder Nutzungsübertragung an diesen Gütern statt. Insbesondere bei der Verpfändung verliert der Eigentümer sein Nutzungsrecht nicht. Eigentumsoperationen sind also gänzlich unstoffliche Vorgänge. Die Möglichkeit zur Durchführung dieser Eigentumsoperationen erfordert in Privateigentümergesellschaften ein spezielles Recht. Erst diese Recht macht einen Besitz zum Eigentum. „Eigentum steht immer für einen Rechtstitel. Wann immer wir von Eigentum reden, ist dieser Titel gemeint.“ (Heinsohn/Steiger) Ein Besitzer kann nur durch einen Rechtsakt zum Eigentümer werden. Auf welchem Wege der Besitzer zu seinem Besitz gelangt ist, ob recht- oder unrechtmäßig, spielt dabei keinerlei Rolle. Dieser Rechtsakt ist bisher immer durch eine Macht/einen Herrscher gesetzt worden. Wie es zu diesem Rechtakt kam und warum er notwendig war, soll jetzt zunächst nicht interessieren. Entscheidend ist der historische Akt, der den Besitzern den Rechtstitel des Eigentums verlieh, diese damit zu Eigentümern machte und ihnen somit Eigentumsoperationen ermöglichte.
Die wichtigste Eigenschaft des Eigentums in Privateigentümergesellschaften ist seine Beleihbarkeit im Kreditkontrakt. Wie wir aus der Maktooekonomie wissen, ist alle Produktion durch Kredit vorfinanziert. Erst das Eigentum mit seiner Eigenschaft der Beleihbarkeit ermöglicht den Kredit. So liegt im massenhaften Auftreten von Eigentum im Privateigentümergesellschaften die Ursache für die gigantische Dynamik im oekonomischen Prozeß. Die Beleihbarkeit ist möglich, da dem Gläubiger durch das private Schuldnereigentum ein Pfand gegeben wird, der den Kredit besichert. Durch diesen Pfand ist dem Gläubiger im privaten Kreditkontrakt die Rückzahlung des Kredits garantiert. Dies gilt jedoch nur für private Kreditkontrakte. Eigentum definiert sich NICHT durch die Möglichkeit der Vollstreckung in den Pfand. Das Eigentum selbst muß NICHT gleichzeitig die Sicherheit im Kreditkontrakt darstellen!
Aus all dem folgt:
<font color=#FF0000>Eigentum definiert sich durch die Möglichkeit zur Aufnahme und/oder Tilgung von Schulden.</font>
Betrachten wir nun Gesellschaften, insbesondere Feudalgesellschaften, vor Entstehung des Privateigentums, so sehen wir, daß auch in diesen oekonomische Vorgänge abliefen (wie sonst wäre es zu Burgen, Schlössern, Handwerk, Arbeitsteilung, Produkten usw. gekommen) sowie Leihe/Kredit gewährt wurden. Auch Geld und Geldkredit gab es schon vor Privateigentümergesellschaften. Somit müßte es der Eigentumsdefinition nach auch Eigentum in Feudalgesellschaften gegeben haben. Denn wo Leihe/Kredit ist, dort ist auch Eigentum. Da es in Feudalgesellschaften kein Privateigentum gab, und somit keinen Kredit zwischen Privaten, kann das Eigentum nur beim Herrscher/bei der Macht verortet werden.
Der Herrscher in einer Feudalgesellschaft muß irgendwann Kredit nehmen, weil er ständig unter dem Druck steigender Finanzierungskosten seiner Macht steht. Die Finanzierung seiner Macht kann er zunächst nur aus einer einzigen Quelle bestreiten: Steuern und/oder Tribute! Die Machterhaltungskosten sind immer höher, als die Kosten, welche ein potentieller Umstürzler oder Angreifer aufzubringen in der Lage ist. Auf Grund der territorialen Begrenztheit des herrschaftlichen Machtgebietes sind jedoch auch die Finanzierungsmöglichkeiten, also die maximal zu erhebenden Steuern und Tribute, begrenzt. Allein die Möglichkeit, Abgaben zu erlangen, befähigen den Herrscher zur Kreditaufnahme. Dabei verpfändet der Herrscher im Gegensatz zum Kreditkontrakt zwischen Privaten sein Eigentum an Grund & Boden jedoch nicht, sondern bietet zukünftige Steuereinnahmen als Sicherheit/Pfand an. Um seine Gläubiger überhaupt zum Kreditgeben zu veranlassen, muß der Herrscher einen Teil seiner Macht an diese zedieren, d.h., er muß einen Teil der zukünftigen Steuereinnahmen an seine Gläubiger abtreten. (übrigens liegt hier und nirgendwo sonst der Ursprung des Zinses; aber das nur mal so als kleiner Einwurf) Nur durch diese Machtzession kann der Herrscher dauerhaft Kredit erhalten. Verweigert er diese Machtzession (also Abtretung eines Anteils an den zukünftigen Steuereinnahmen) oder nimmt er höhere Steuern mit Gewalt, so zerbricht seine Macht auf die eine oder andere Art und Weise.
Der territoriale Machtbereich eines Herrschers ermöglicht diesem also die Aufnahme von Schulden (aus dem gegenwärtigen Produktionspotential heraus, welches sein Gebiet bietet) sowie die Tilgung von Schulden (aus dem zukünftigen Steuerpotential heraus). Somit liegt beim herrschaftlichen Machtgebiet an Grund & Boden nicht nur der Besitz des Herrschers, als dessen völlig freie Verfügungsgewalt über die Nutzung, sondern definitionsgemäß auch Eigentum vor.
Bei der Betrachtung von Eigentum und Besitz müssen wir uns nun der Sicherung von Eigentum intensiver zuwenden, bevor wir später nochmal auf die Kosten dieser Eigentumssicherung zurückkommen. Der Herrscher kann sein Eigentum und damit seine Macht nur sichern, wenn er jederzeit ein Potential zur Gewaltausübung vorhält. Dieses Potential zur Gewaltausübung macht den Besitz von Waffen und den Ausschluß anderer von diesem Besitz erforderlich. Macht, das Eigentum an Grund & Boden und der Besitz an Waffen bilden in der Feudalgesellschaft zwingend eine Einheit. Dabei bildet die Waffe das entscheidende Moment. Die Waffe ist nicht nur im Besitz des Herrschers, sondern nach der Definition auch sein Eigentum. Nach der Eigentumsdefinition muß es also mit der Waffe möglich sein, Schulden aufnehmen und tilgen zu können. Und genau so ist es auch: Die zu tilgende Schuld ist die Urschuld des Besitzers der Waffe, wobei er die Abtragung seiner eigenen Urschuld durch andere erzwingt. Durch diesen Zwang entsteht beim Abgabepflichtigen eine zusätzliche Schuld, die Steuer- oder Tributschuld, seinem Herrscher gegenüber. Bei der Waffe fallen Besitz und Eigentum untrennbar zusammen, wobei der Besitz an der Waffe das Eigentum daran besichert.
Die Kosten, die nun vom Herrscher aufgebracht werden müssen, sind zunächst die Herstellungskosten der Waffe an sich und natürlich immer neuer und besserer Waffen. Die Kosten von Bronzewaffen z.B. bestehen in den Herstellungs- und Erlangungskosten der Metalle Kupfer und Zinn (dabei ganz wichtig: beide Metalle müssen auf getrennten Wegen zum Herrscher gelangen!), wobei diese Kosten natürlich mit keinem der beiden Metalle bezahlt werden dürfen, sondern mit Gold oder Silber geleistet wurden, die als Waffenmetalle der Bronze unterlegen waren.
Da jede Macht sofort Begehrlichkeiten weckt, steigen die Machterhaltungskosten für den Herrscher ständig. Kann der Herrscher die Kosten zur Sicherung seines Eigentums und damit seiner Macht nicht mehr aufbringen, so wird er zur Zession von weiteren Teilen der Macht gezwungen. Privateigentum entsteht, als Teil der Macht. Dieses Privateigentum wird durch Gesetze, also einen Rechtsakt, konstituiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Recht durch den urprünglichen Herrscher oder einen durch einen Umsturz an die Macht gekommenen neuen Herrscher gesetzt wird. Da der Privateigentümer dem Herrscher weiterhin abgabepflichtig ist und das Eigentumsrecht dem Privateigentümer jederzeit wieder entzogen werden kann, ist Privateigentum ein Derivat der Macht! Es liegt in allerhöchstem Interesse der Macht, daß der Privateigentümer die Fähigkeit zur Abgabe behält. Zum Erhalt dieser Fähigkeit erläßt die Macht Gesetze (zur Vollstreckung z.B.) und trägt die Kosten zur Sicherung des Privateigentums. Diese Kosten betreffen nicht nur den Rechtsschutz und inneren Schutz, sondern vor allem den Schutz vor einem Aggressor.
Ich stelle die Behauptung zur Diskussion, daß eine libertäre Gesellschaft niemals in der Lage sein wird, die Kosten zum Schutz eines in ihr selbst konstituierten Privateigentums aufzubringen und damit früher oder später unter eine Macht gerät.
An diesen Kosten sind z.B. die Besiedler Icelands nach wenigen Jahrzehnten (sic!) gescheitert. Dazu später mehr.
<font color=#0000FF>>>Straßen können sehr wohl Eigentum sein.<<
Natürlich können Sie das; und sie sind es ja heute auch! Denn sie befinden sich ja in Staatseigentum. Natürlich wäre auch eine Überführung in Privateigentum möglich. Beide Eigentumsformen jedoch - also auch das Privateigentum! - setzen notwendig die Existenz eines Staates voraus!</font>
Ja, das Privateigentum ist, so wie wir es heute kenne, ein Derivat der Macht, also des Staates.
<font color=#0000FF>Eigentum und Besitz sind
a) unterschiedliche Dinge
b) Eigentum läßt sich nicht von Besitz ableiten</font>
Eigentum und Besitz sind die zwei Seiten ein und derselben Medaile. Sie unterscheiden sich in den oekonomischen Operationen, die man mit ihnen durchführen kann: stoffliche Besitzoperationen einerseits und unstoffliche Eigentumsoperationen andererseits.
<font color=#0000FF>Würde man nämlich Eigentum von Besitz ableiten können, dann wäre es z.B. nicht mehr möglich, jemandem etwas zu leihen, da dann ja der Leihnehmer automatisch mit der Übertragung des Besitzes auch das Eigentum an der Sache erwerben würde.</font>
Das müssen wir etwas auseinander dröseln. Bei der Leihe/Miete von Besitz, also der zeitweisen Übertragung der Rechte zur physischen Nutzung findet KEINE Übertragung des Eigentums an der Sache statt! Der Leihnehmer erwirbt gegen eine Leistungsverpflichtung das Recht auf Nutzung einer Sache, erhält aber keine Eigentumsrechte an dieser Sache. Der Eigentümer, der seinen Besitz verliehen hat, kann weiterhin oekonomische Eigentumsoperationen (Verkauf oder Belastung/Verpfändung) durchführen.
Als Beispiel eine Wohnung: Diese ist durch ihre physische Nutzung (Bewohnbarkeit) Besitz und durch ihre Fähigkeit zur Beleihung im Kreditkontrakt Eigentum. Der Eigentümer kann nun den Besitz an der Wohnung gegen eine Leistungsverpflichtung (MietZINS; oho: Zins, auch ein Machtderivat, hier in seiner ursprünglichsten Form!) an einen Mieter übertragen. Trotzdem behält der Eigentümer das Eigentum an der Wohnung. Somit kann er keine weiteren Besitzoperationen vornehmen, wohl aber Eigentumsoperationen: Er kann die Wohnung verkaufen oder in einem Kreditkontrakt verpfänden. Dieses hat keinen Einfluß auf die Besitzverhältnisse. Auch erwirbt der Mieter als Inhaber der Rechte zur physischen Nutzung der Wohnung keinerlei Eigentum an ihr. Genau so:
<font color=#0000FF>Denn schließlich können Sie Ihr Haus ja auch vermieten. Dann ist der Mieter der Besitzer des Hauses, denn er übt ja die tatsächliche Gewalt über das Haus aus. Sie bleiben aber weiterhin der Eigentümer des Hauses. Da Sie dem Mieter durch den Mietvertrag die Erlaubnis gegeben haben, das Haus für einen bestimmten Zeitraum zu besitzen, ist er gegenüber Ihnen als Eigentümer zum Besitz des Hauses berechtigt. </font>
Doch:
<font color=#0000FF>Hinzu kommen weitere Rechte aus dem Eigentum:
- das Recht, jemand anderem den Besitz an einer Sache zum Gebrauch auf Zeit gegen Entgelt zu verschaffen (Miete)
- das Recht, jemand anderem den Besitz an einer Sache zu Gebrauch und Fruchtgenuß auf Zeit gegen Entgelt zu verschaffen (Pacht)
- das Recht, jemand anderem den Besitz an einer Sache zum Gebrauch auf Zeit ohne Entgelt zu verschaffen (Leihe)</font>
Dies sind alles Besitzoperationen, da eine stoffliche Übertragung der Sache selbst oder des Rechtes auf Nutzung an der Sache erfolgt. Während:
<font color=#0000FF>- das Recht, sein Eigentum zu verkaufen
- das Recht, sein Eigentum zu verschenken
- das Recht, sein Eigentum zu beleihen (z.B. Eintragung einer Hypothek auf ein Grundstück)
- das Recht, sein Eigentum zu vererben</font>
Dies sind alles Eigentumsoperationen. Eine schwierige Unterscheidung, ich weiß.
Noch dies:
<font color=#0000FF>An dieser Stelle will ich noch einmal Hernn Lennartz zitieren:
" Denn wie erhält jemand Eigentum? Doch nicht allein dadurch, dass man es sich (rechtlich) zuordnen lässt,...."
- ausschließlich durch rechtliche Zuordnung durch den Staat kann Eigentum geschaffen werden!</font>
Das genau ist die gegenwärige Lage, so war es immer gewesen! Alles andere ist Wunschdenken (was ja nix negatives ist) und Vergangenheit & Gegenwart betreffend schlichtweg falsch.
Zum Abschluß für heute:
<font color=#0000FF>Also müßte man sich mal damit beschäftigen, warum die Menschen in ihrer übergroßen Mehrheit einen Staat haben wollen;.... </font>
Tja, das wäre hier wirklich mal einen Extrathread wert. Frei nach Bastiat: „Der Staat ist die große Fiktion, daß alle auf Kosten aller leben.“ osä. Dabei gilt es herauszufinden, wer auf wessen Kosten lebt. Diejenigen, welche auf anderer Leute Kosten leben (Urschuldübertragung durch Zwang!!), wollen nämlich den Staat bestimmt nicht abschaffen.
<font color=#FF0000>“Oh Herr, laß Hirn vom Himmel regnen,....“ </font> (EUKLID)
Herzliche Grüße, <font color=#008000>Zandow</font>
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