dottore
20.02.2004, 18:43 |
KPMG unter schwerstem Druck Thread gesperrt |
-->Hi,
eine Grand Jury in Manhattan untersucht gerade, wieso und wie viele Offshore-Tax-Havens die nette Firma ihren reichen Klienten verkauft hat.
Die haben ganze Inselketten (Caymans usw.) mit Firmenmäntel behangen und dann an Mister Miller et al. verkauft, damit diese dort in Ruhe ihre Effekten parken konnten.
Ob wir nach Andersen den nächsten herben Verlust erleiden müssen?
Gruß!
Quelle: NYT heute
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Euklid
20.02.2004, 18:47
@ dottore
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Re: KPMG unter schwerstem Druck |
-->KPMG = <font color=#FF0000>KEINER PRÜFT MEHR GENAU</font>
War alles vorher bekannt und ist nicht strafbar [img][/img]
Gruß EUKLID
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kingsolomon
20.02.2004, 19:36
@ dottore
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fürchte, die bezahlen ne milde Spende an Eliot Spitzer und fahren fort |
-->wie man das ja seit der"Wende" von den wallstreet Ganoven gewohnt ist.
Für mehr müsste jemand schon erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden (worden
sein) und diesen Jemand sehe ich nicht. Wenn Kerry das zum Thema macht, wird
das vermutlich im allgemeinen Schlammschmeissen untergehen. Dafür haben wir ja unseren berüchtigten Cheney.
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bernor
20.02.2004, 19:55
@ Euklid
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KPMG heißt auch: Keine Prüfung mit Gewähr (owT) |
-->
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ocjm
20.02.2004, 20:02
@ Euklid
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Re: KPMG und andere Bilanzfriseure und deren Problem |
-->@ Dottore & Euklid,
Der wesentliche Grund in der heutigen Misere der o. g. Gesellschaften liegt in der Abhängigkeit von Ihren Auftraggebern und den rückläufigen anderen Märkten. (Das Beratungsgeschäft mußte nach Enron ausgegliedert werden.)
Die Abhängigkeit definiert sich wie folgt:
Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft vergibt den Auftrag.
Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer kürzere Termine für die Erfüllung des Prüfungsauftrages.
Wegen der Terminenge (2 bis 3 Monate nach Ende Geschäftsjahr), der immer aufwendigeren Steuergesetzgebung und der diversen Neuverflechtungen ergeben sich unfassbare Zustände für die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaften.
Weder die Gewinn- und Verlustrechnung, die Debitoren oder Kreditoren noch das Verzeichnis des Anlagevermögens ist zum Zeitpunkt der Prüfung von der zu prüfenden Gesellschaft vorbereitet.
Das gleiche gilt für die Tochtergesellschaften und die Beteiligungen der Töchter und der Mutter.
Wie da eine konsolidierte Bilanz erstellt und testiert werden kann, bleibt für aussenstehende schleierhaft. (Das erfordert schon seherische Qualitäten![img][/img] )
>>>Nach Insiderinformationen (Mitarbeiter der KPMG DÜsseldorf) werden daher immer häufiger sogenannte"Proforma Zahlen" zu Grunde gelegt (im Folgejahr zusätzlicher Abgrenzungsbedarf) und mit Schätzzahlen interpoliert.
Zum Schluß wird dieses <font color=#FF0000>Ergebnis</font> über den Vorstand der Prüfungsgesellschaft dem Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft als <font color=#FF0000>vorab Entwurf</font> überreicht.
Dort wird dann die später testierte Bilanz <fontcolor=#FF0000> A U S G E H A N D E L T </font>.
Auf diese Weise konnten Balsam AG u. a. Bilanzbetrugsgesellschaften über Jahre nach aussen falsche Zahlen dokumentieren.
<font color=#008000>Da der überwiegende Teil der zur Prüfung vorgelegten Unterlagen"EIGENBELEGE" sind, ist das Testat der Bilanz einer börsengehandelten Aktiengesellschaft weit weniger Wert wie ein TÜV-Bericht zu einer KFZ-Hauptuntersuchung. Das Auto muß ja physisch vorgeführt werden! Das sogenannte Eigenkapital wird immer nur"NACHGEWESEN". Wie so ein Nachweis bei Gründung einer GMBH heute läuft, ist bekannt; -1 Kontoauszug-.</font>
Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer geringere Honorare unabhängig von dem Arbeitsaufwand und stellt für das Folgejahr den Anschlußauftrag in Aussicht. Hierdurch wir eine
P R Ü F U N G
im eigentlichen Sinne unmöglich.
Man kennt das ja, wer die Musik bestellt, erklärt auch welchen Sound er hören will.
OCJM
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eesti
20.02.2004, 20:29
@ ocjm
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Ist betrug auch bei der Bruttoverschuldung möglich? |
-->Bin ein ahnungsloses Baby in Bilanzsachen.
Dass bei Sachanlagen und sonstigen Vermögensgegenständen utopische Werte angegeben werden können leuchtet sogar mir ein. Deshalb gebe ich auf solche Sachen nicht viel.
Aber ist auch der Betrug beim Ausweis der Finanz- und Lieferantenverpflichtungen möglich?
Bei Parmalat waren ja wohl auch die Finanzverpflichtungen durch Anlagen im Hokuspokusland gedeckt.
Was ich wissen will ist: Kann ich wenigstens der Entwicklung der Bruttoverbindlichkeiten trauen?
Oder werden verpflichtungen von Tochtergesellschaften in Deutschland auch rausgerechnet, wenn man will?
Wäre für Antwort sehr dankbar.
Ich habe wegen der vielen Betrugsfälle in DE schon mehrere Jahre keine westeuropäische und US-Aktie mehr angefaßt.
LR
>@ Dottore & Euklid,
>Der wesentliche Grund in der heutigen Misere der o. g. Gesellschaften liegt in der Abhängigkeit von Ihren Auftraggebern und den rückläufigen anderen Märkten. (Das Beratungsgeschäft mußte nach Enron ausgegliedert werden.)
>Die Abhängigkeit definiert sich wie folgt:
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft vergibt den Auftrag.
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer kürzere Termine für die Erfüllung des Prüfungsauftrages.
>Wegen der Terminenge (2 bis 3 Monate nach Ende Geschäftsjahr), der immer aufwendigeren Steuergesetzgebung und der diversen Neuverflechtungen ergeben sich unfassbare Zustände für die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaften.
>Weder die Gewinn- und Verlustrechnung, die Debitoren oder Kreditoren noch das Verzeichnis des Anlagevermögens ist zum Zeitpunkt der Prüfung von der zu prüfenden Gesellschaft vorbereitet.
>Das gleiche gilt für die Tochtergesellschaften und die Beteiligungen der Töchter und der Mutter.
>Wie da eine konsolidierte Bilanz erstellt und testiert werden kann, bleibt für aussenstehende schleierhaft. (Das erfordert schon seherische Qualitäten![img][/img] )
>>>>Nach Insiderinformationen (Mitarbeiter der KPMG DÜsseldorf) werden daher immer häufiger sogenannte"Proforma Zahlen" zu Grunde gelegt (im Folgejahr zusätzlicher Abgrenzungsbedarf) und mit Schätzzahlen interpoliert.
>Zum Schluß wird dieses <font color=#FF0000>Ergebnis</font> über den Vorstand der Prüfungsgesellschaft dem Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft als <font color=#FF0000>vorab Entwurf</font> überreicht.
>Dort wird dann die später testierte Bilanz <fontcolor=#FF0000> A U S G E H A N D E L T </font>.
>Auf diese Weise konnten Balsam AG u. a. Bilanzbetrugsgesellschaften über Jahre nach aussen falsche Zahlen dokumentieren.
><font color=#008000>Da der überwiegende Teil der zur Prüfung vorgelegten Unterlagen"EIGENBELEGE" sind, ist das Testat der Bilanz einer börsengehandelten Aktiengesellschaft weit weniger Wert wie ein TÜV-Bericht zu einer KFZ-Hauptuntersuchung. Das Auto muß ja physisch vorgeführt werden! Das sogenannte Eigenkapital wird immer nur"NACHGEWESEN". Wie so ein Nachweis bei Gründung einer GMBH heute läuft, ist bekannt; -1 Kontoauszug-.</font>
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer geringere Honorare unabhängig von dem Arbeitsaufwand und stellt für das Folgejahr den Anschlußauftrag in Aussicht. Hierdurch wir eine
>P R Ü F U N G
>im eigentlichen Sinne unmöglich.
>Man kennt das ja, wer die Musik bestellt, erklärt auch welchen Sound er hören will.
>OCJM
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off-shore-trader
20.02.2004, 20:54
@ bernor
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Kinder prüfen meine Gewinne.. (gähn..) (owT) |
-->
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off-shore-trader
20.02.2004, 21:27
@ ocjm
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Re: KPMG und andere Bilanzfriseure und deren Problem |
-->>@ Dottore & Euklid,
>Der wesentliche Grund in der heutigen Misere der o. g. Gesellschaften liegt in der Abhängigkeit von Ihren Auftraggebern und den rückläufigen anderen Märkten. (Das Beratungsgeschäft mußte nach Enron ausgegliedert werden.)
>Die Abhängigkeit definiert sich wie folgt:
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft vergibt den Auftrag.
Falsch, nach KontrAG:
- Bestellung (Wahl) durch die Gesellschafter (§ 318 Abs. 1 HGB bzw. § 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG)
- Beauftragung durch den Aufsichtsrat (soweit zuständig) bzw. durch die gesetzlichen Vertreter
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer kürzere Termine für die Erfüllung des Prüfungsauftrages.
Der druck kommt bei börsennotierten Unternehmen von den Aufsichtsbehörden.
>Wegen der Terminenge (2 bis 3 Monate nach Ende Geschäftsjahr), der immer aufwendigeren Steuergesetzgebung und der diversen Neuverflechtungen ergeben sich unfassbare Zustände für die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaften.
>Weder die Gewinn- und Verlustrechnung, die Debitoren oder Kreditoren noch das Verzeichnis des Anlagevermögens ist zum Zeitpunkt der Prüfung von der zu prüfenden Gesellschaft vorbereitet.
>Das gleiche gilt für die Tochtergesellschaften und die Beteiligungen der Töchter und der Mutter.
>Wie da eine konsolidierte Bilanz erstellt und testiert werden kann, bleibt für aussenstehende schleierhaft. (Das erfordert schon seherische Qualitäten![img][/img] )
>>>>Nach Insiderinformationen (Mitarbeiter der KPMG DÜsseldorf) werden daher immer häufiger sogenannte"Proforma Zahlen" zu Grunde gelegt (im Folgejahr zusätzlicher Abgrenzungsbedarf) und mit Schätzzahlen interpoliert.
>Zum Schluß wird dieses <font color=#FF0000>Ergebnis</font> über den Vorstand der Prüfungsgesellschaft dem Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft als <font color=#FF0000>vorab Entwurf</font> überreicht.
>Dort wird dann die später testierte Bilanz <fontcolor=#FF0000> A U S G E H A N D E L T </font>.
Kann ich nicht nachvollziehen. Was jedoch üblich ist, im Rahmen eines Fast Close, Prüfung zum Stichtag 31.12. wird im Wesentlichen auf den Vormonat abgestellt, die Prüfung zum Final erfolgt dann überwiegend durch Plausibilitätsprüfungen und Analyse der Veränderungen von Vormonat zum Final. Macht m.E. auch Sinn.
>Auf diese Weise konnten Balsam AG u. a. Bilanzbetrugsgesellschaften über Jahre nach aussen falsche Zahlen dokumentieren.
><font color=#008000>Da der überwiegende Teil der zur Prüfung vorgelegten Unterlagen"EIGENBELEGE" sind, ist das Testat der Bilanz einer börsengehandelten Aktiengesellschaft weit weniger Wert wie ein TÜV-Bericht zu einer KFZ-Hauptuntersuchung. Das Auto muß ja physisch vorgeführt werden! Das sogenannte Eigenkapital wird immer nur"NACHGEWESEN". Wie so ein Nachweis bei Gründung einer GMBH heute läuft, ist bekannt; -1 Kontoauszug-.</font>
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer geringere Honorare unabhängig von dem Arbeitsaufwand und stellt für das Folgejahr den Anschlußauftrag in Aussicht. Hierdurch wir eine
>P R Ü F U N G
>im eigentlichen Sinne unmöglich.
>Man kennt das ja, wer die Musik bestellt, erklärt auch welchen Sound er hören will.
>OCJM
Auch wenn wir in Absurdistan leben, die Mehrheit der Prüfungen ist hiervon sicher nicht betroffen.
Egal.
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dottore
22.02.2004, 10:08
@ eesti
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Re: Ist betrug auch bei der Bruttoverschuldung möglich? |
-->>Bin ein ahnungsloses Baby in Bilanzsachen.
>Dass bei Sachanlagen und sonstigen Vermögensgegenständen utopische Werte angegeben werden können leuchtet sogar mir ein. Deshalb gebe ich auf solche Sachen nicht viel.
Das sind die eigentlichen Bewertungs-"Spielräume". Vor allem das Aktivieren von Kosten ist sehr dehnbar (man lässt neue Software fabrizieren usw. - soll das nur durch die G+V laufen oder erscheint es als"Anlage" in der Bilanz?).
>Aber ist auch der Betrug beim Ausweis der Finanz- und Lieferantenverpflichtungen möglich?
Kaum. Da müssten Kreditverträge und Rechnungen unterschlagen werden. Da aus 1 aber laufend Zinsen folgern und bei 2 Mahnungen erscheinen ist das ziemlich schwierig.
>Bei Parmalat waren ja wohl auch die Finanzverpflichtungen durch Anlagen im Hokuspokusland gedeckt.
Ja, das lässt sich - wie geschehen - fälschen.
>Was ich wissen will ist: Kann ich wenigstens der Entwicklung der Bruttoverbindlichkeiten trauen?
Ja.
>Oder werden verpflichtungen von Tochtergesellschaften in Deutschland auch rausgerechnet, wenn man will?
Bei Töchtern wird's schon schwierig."Konzern-intern" muss ja keine Rechnung erstellt werden, allerdings fällt dann auch die entsprechende Forderung weg. Die Knackpunkte bei Bilanzen (außer es geht um platten Betrug) sind die a.o.-Posten und der Vergleich der angegebenen Geschäftslage mit den gezahlten Ertrags-Steuern - die Prüfer der Finanzämter lassen sich nicht so leicht betrügen.
Gruß!
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