kizkalesi
01.03.2004, 08:38 |
Eine Frage: Wieso muss der nicht mehr zahlen - dieser Kübeldreck? Thread gesperrt |
-->hallo
habe vorige Tage folgende Meldung gelesen:
Der von Daniel Kübelböck verursachte Verkehrsunfall kostet den Sänger nur 5000 Euro.
Obwohl er ohne Führerschein gefahren ist, werde der 18jährige nur diesen Teil des ASchadens von rund 150.000 (!!)€uro begleicghen müssen, sagte Klaus Brandstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.
Ber der strafrechtlichen Konsequenzen könne Kübelböck nicht auf einen Promibonus hoffen, sagte der KLandshuter Oberstaatsanwal Alfon Obermeier.
Das Spektrum reiche von einer Ermahnung über Geldtrafe und Sozialstunden bis zum Arrest.
Hat da jemand aus der Versicherungsbrance eine Erklärung/ Information für diese Vorgehensweise?
Gibt es wirklich einen Bonus oder eine Haftungsobergrenze bei Beklopptheit?
Wieso müssen/sollen die Versicherten-Gemeinschaft durch Zahlung der Restsumme von 145.000 €(später, durch erhöhte Prämien) für solch ein A....aufkommen?
aws.
kiz
|
spieler
01.03.2004, 09:08
@ kizkalesi
|
Das habe ich auch nicht verstanden... aber... |
-->was ist eigentlich mit der Halterin...? Sie hat, im Wissen (unterstelle ich jetzt mal), daß Kübi keine gültige Fahrerlaubnis hatte, den Jungen ans Steuer ihres PKW gelassen.
|
kizkalesi
01.03.2004, 09:19
@ spieler
|
Re: Das habe ich auch nicht verstanden... aber... |
-->>was ist eigentlich mit der Halterin...? Sie hat, im Wissen (unterstelle ich jetzt mal), daß Kübi keine gültige Fahrerlaubnis hatte, den Jungen ans Steuer ihres PKW gelassen.
hallo
...das,das mit dem Wissen, wird selbstverständlich geleugnet!
Also"bei mir" machte der Paradiesogel vor Erreichen der sittlichen Reife, die er alle 5 Jahre unter Beweis stellen müsste, so schnell die Fahrerlaubnis nicht.
aws.
kiz
|
nasowas
01.03.2004, 09:39
@ kizkalesi
|
ist wie bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss |
-->>Der von Daniel Kübelböck verursachte Verkehrsunfall kostet den Sänger nur 5000 Euro.
>Obwohl er ohne Führerschein gefahren ist, werde der 18jährige nur diesen Teil des ASchadens von rund 150.000 (!!)€uro begleicghen müssen,..."
<font color=#0000FF>Dies läuft wohl ab, wie beim Unfallverursachen in Volltrunkenheit. Da wir man auch nur bis zu diesem Höchstbetrag beteiligt.
Ich kenne einen, der hat mit 1,8 Promille einen Verkehrsunfallverursacht und musste (zu DM-Zeiten) den Höchstbetrag von 10.000,-- DM an seine Versicherung zahlen.(Ist also kein Promibonus.) Seine Versicherung hat dem Unfallgegner den vollen Unfallschaden ersetzt. Lag in diesem Fall irgendwo um die 20 TDM. Dass er bis heute seinen Führerschein nicht wieder hat und ob die Versicherung so einen heute noch mal aufnehmen würde, steht wohl auf einem anderen Blatt [img][/img]
</font>
|