marsch
05.03.2004, 17:31 |
Bund: Bruttokreditaufnahmen nach Laufzeitklassen Thread gesperrt |
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=5> </font></font><div align="Justify">
Irgendwo im Hinterkopf hatte ich noch die Aussage, das bei immer kürzer werdenden Laufzeiten die"Sache" eng wird. Ich habe mir das für den Bund mal genauer angeschaut. Ehrlich gesagt sind mir die Auswirkungen noch nicht vollständig klar. Deshalb habe ich mal ein paar Zitate angehängt, die mir ganz passend erschienen. Aber so richtig"glücklich" bin damit nicht. Vielleicht könnte nochmals jemand was hilfreiches dazu sagen? Vorsichtshalber schon mal danke:-)!!!
Jedenfalls ist die Tendenz recht eindeutig. Leider habe ich keine älteren Daten gefunden. Wäre sicherlich ganz interessant.
.....
Selbst die Bundesbank (2001, 136) weist als an sie verpfändete Sicherheiten 25 % Staatsanleihen aus, die durch keinerlei Eigentum kollateriert, sondern durch noch nicht entstandene Steuerforderungen"besichert" sind, ungedeckte (!) Bankschuldverschreibungen in Höhe von 15 % und knapp 55 % gedeckte Bankschuldverschreibungen (Pfandbriefe, die ihrerseits inzwischen zu 50 % durch Staatsanleihen"gedeckt" sind), bei denen noch zum Teil die Möglichkeit der Vollstreckung in Eigentum (Grund und Boden) besteht (Rest von 5 % sind sonstige „marktfähige“ Sicherheiten, wohl zumeist Wechsel).
Würde die Bundesbank also „eigentumstechnisch“ vorgehen, müsste sie zwei Drittel ihres Geldes sofort einziehen, da es letztlich nicht mit Eigentum (Sache), sondern mit einer Forderung (Schuld) besichert ist, die, da es sich wiederum um eine (ungebuchte - das Staat bilanziert nicht!) Forderung ans Publikum handelt, nicht vollstreckbar wäre (siehe oben).
.....
Hieraus: <a target=_blank href= http://www.iksf.uni-bremen.de/symposium/downloads/Martin-Symp.pdf> Macht, der Staat und die Institution des Eigentums</a>
--------
.....
Angenommen, alle Staatstitel haben noch zwei Tage Restlaufzeit, sind also übermorgen fällig. Dann muss alles Geld, das gegen sie aus der ZB gekommen ist, schon Morgen an die ZB zurück.
Und übermorgen steht der Staat mit nichts mehr da, womit er seine Fälligkeit bedienen könnte. Denn auch er muss mit GZ bedienen.
.....
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/243039.htm
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Ich führe die Gedanken oben mal weiter: Da letztlich am Ende der Schuldenkette (fast) immer langlaufende Staatstitel stehen, die in kürzere und noch kürzere Fristen"verwandelt" werden, läuft die Chose so lange, bis die Schulden am Ende der Kette wackeln, also die Staatsschulden.
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/187030.htm
</div></td></tr></table>
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Theo Stuss
05.03.2004, 18:14
@ marsch
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Re: Bund: Clusterfälligkeiten als Horrorszenario |
-->Super![img][/img]
Ganz klar, je niedriger der prozentuale Anteil der Langläufer wird, desto brenzliger wird die Sache.
Siehe das Beispiel von Dottore zur Kreditsituation der deutschen Städte. Fast alle finanziert durch Kredite von einem Jahr Laufzeit. Da im Kreditgeldstandard der Schuldinhalt des Geldes keine Ware ist, in die alle Verbindlichkeiten erfüllt werden, sondern Schuldinhalt eine Neuverschuldung ist, wird die Sache irgendwann klamm.
Inflation wird nur noch finanziert zu disinflationären Konditionen, -aus Kredit mach Folgekredit-, werden die Spielräume der Folgekredite immer enger. Weiß hier jeder.
Die Verkürzung der Fristen am Ende ist doch nichts anderes als die Ponzispirale.
Mit der prozentualen Abnahme des Anteils hochwertiger Langläufer werden die ZBs irgendwann aufgehen müssen und kurzfristige Titel weit unterhalb von AAA hereinnehmen müssen, will man keine Deflation. Nehmen wir einmal an, die ZBs nehmen in großem Stil Jahresläufer und dann Quartalsläufer herein. Das halten eines hochwertigen Langläufers über 6 Wochen durch eine ZB sollte doch wohl nicht problematisch sein. Aber einen 12Wochen-Läufer hält doch eine ZB erstens ungern und dann höchstens eine Woche im Rahmen eines Pensionsgeschäftes.
Ja, dann wird es selbst in der Hyperinflation eng und die Deflation steht dann sehr kurzfristig vor der Tür und dauert nur wenige Tage.
Gruß,
Theo
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Zandow
05.03.2004, 18:20
@ marsch
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Wunderbar und sehr gut! posting kommt in die Sammlung. (o.Text) |
-->
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dottore
05.03.2004, 18:23
@ Theo Stuss
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Re: Genau so! Die Marsch-Grafik ist superb (o.Text) |
-->
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---Elli---
05.03.2004, 18:39
@ marsch
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Re: Bund: Bruttokreditaufnahmen nach Laufzeitklassen/ Danke!!!! (o.Text) |
-->
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MC Muffin
05.03.2004, 18:51
@ marsch
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Bilder sagen mehr als 1000 Worte! (o.Text) |
-->
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JoBar
05.03.2004, 19:00
@ marsch
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Re:.. nach Laufzeitklassen -- Eine Idee |
-->Falls Du Dich gerade langweilst ;) kannst Du mal die Laufzeitklassen umsortieren? Also die Langläufer ganz unten und die Kurzen oben. Dann könnte der allmähliche Wechsel zu immer kürzeren Laufzeiten vielleicht besser rüberkommen.
Hast Du eine Erklärung weshalb die 5-9 jährigen verschwinden?
[img][/img]
Grüße
J.
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fridolin
05.03.2004, 19:35
@ Theo Stuss
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Re: Bund: Clusterfälligkeiten als Horrorszenario |
-->Wenn ich die Grafik richtig interpretiere, ist das doch lediglich die Neuverschuldung (Bruttokreditaufnahme in einem bestimmten Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Laufzeit).
Viel interessanter müßte doch eigentlich die Verteilung der Restlaufzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt sein, also wann wird welcher Betrag fällig.
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politico
05.03.2004, 20:12
@ marsch
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Der Pleitegeier wird direkt eingeladen |
-->Es passiert immer wieder das Selbe. Siehe Asien 1997.
Schuldner verschulden sich kurzfristig, plötzlich gibt es kein neues Geld mehr oder die Zinsen steigen. Prompt fallen Sie um.
PS: hat jemand ein Link auf einen Pleitegeier, den man hier einbinden könnte?
Politico.
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TUX
05.03.2004, 20:24
@ marsch
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Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt? |
-->Erstmal Beifall für Marschs Diagramme [img][/img]
Ich möchte hier nun mal diverse Aussagen zu Pfandbriefen aufgreifen:
> [...] gedeckte Bankschuldverschreibungen (Pfandbriefe, die ihrerseits > inzwischen zu 50 % durch Staatsanleihen"gedeckt" sind), bei denen noch > zum Teil die Möglichkeit der Vollstreckung in Eigentum (Grund und Boden) > besteht
Ist wohl aus <a target=_blank href=http://www.iksf.uni-bremen.de/symposium/downloads/Martin-Symp.pdf> Macht, der Staat und die Institution des Eigentums</a> entnommen.
Ich habe bisher immer gedacht, Pfandbriefe sind ein sicherer Hafen.
Ich hinterfrage nun die Aussage von Paul C. Martin, dass"Pfandbriefe
inzwischen durch Staatstitel besichert werden". Ich konnte bisher jedoch
keinen Beleg für diese These finden.
Paul C. Martin meint in"Macht, der Staat und die Institution des Eigentums":
"Wer in Deutschland glaubt, mit einem Pfandbrief letztlich auf die
Verwertungsmöglichkeit eines realen Pfandes zugreifen zu können, also
auf ein Grundstück, irrt sich gewaltig. Neu emittierte Pfandbriefe sind
inzwischen zur Hälfte bereits mit Staatstiteln"besichert" und deshalb
überhaupt nicht mehr vollstreckbar."
Die Betonung liegt wohl auf"Neu emittierte". Schade, dass das in dem
Skript nicht näher erklärt wird.
Wikipedia gibt zum Pfandbrief auch nicht wirklich viel her
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfandbrief:
"Die Sicherheit des Pfandbriefes (Mündelsicher, Lombardfähig und
Deckungsstockfähig) wird durch Grundpfandrechte innerhalb von 60% des
Beleihungswerts von Grundstücken im Innland erreicht. In der Praxis werden
dazu die Werte in der Bank in einem Deckungsstock gesammelt und ein
Treuhänder wacht über die maximale Ausgabe von Anleihen im Rahmen der
Summe der Sicherheiten."
Das Hypothekenbankgesetz http://www.bafin.de/gesetze/hypo.htm habe ich
mal kurz überflogen und das rausgesucht, was ich meine, was wichtig ist:
§ 10
Als Deckung für Hypothekenpfandbriefe dürfen nur Hypotheken benutzt werden,
welche den in den §§ 11 und 12 bezeichneten Erfordernissen entsprechen.
§ 11
(1) (weggefallen)
(2) Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstückes
nicht übersteigen.
§ 12
(1) Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks darf den durch
sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen.
Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften
des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück
bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann.
Also, von"Besicherung durch Staatstitel" o. ä. steht da nix!
Bitte um Aufklärung, besser: Belege.
Mit fragenden Grüßen
TUX
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dottore
05.03.2004, 20:58
@ TUX
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Re: Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt? |
-->Hi,
bloß mal schnell die Depfa anschauen:
Hier
Aus der Bilanz:
Aktiv: Hypothekendarlehen 5,6, Kommunalkredite: ca. 45.
Passiv: Ã-ffentliche Pfandbriefe: 56,4.
Andere ähnlich.
Die Sache hatten wir schon ausführlich diskutiert.
Gruß!
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Theo Stuss
06.03.2004, 10:57
@ fridolin
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Re: Der Einwand zieht nicht |
-->>Wenn ich die Grafik richtig interpretiere, ist das doch lediglich die Neuverschuldung (Bruttokreditaufnahme in einem bestimmten Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Laufzeit).
>Viel interessanter müßte doch eigentlich die Verteilung der Restlaufzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt sein, also wann wird welcher Betrag fällig.
Hallo Frido,
streng genommen ist es so, wie Du sagst, da aber das Problem durch die Verkürzung der Laufzeiten und wegen des wachsenden Prozentsatzes an Kurzläufern immer akuter wird, kann man sich diese Analyse sparen, weil bei immer kürzeren Laufzeiten sich die Restlaufzeiten gleich mit verkürzen.
Für eine qualitative Analyse reicht die Graphik von Marsch allemal.
Will man ein Datum abschätzen, wann Holland in Not sein wird, muß man so vorgehen, wie Du es sagst.
Gruß,
Theo
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dottore
06.03.2004, 13:47
@ dottore
|
Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. |
-->Hi,
dieses:
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Pfandbriefe muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein... usw.
(...)
(3) Die in Absatz 1 vorgeschriebene ordentliche Deckung kann durch folgende Werte ersetzt werden:
1. a) Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen, Schatzwechsel und Schatzanweisungen, deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land, die Europäischen Gemeinschaften, ein in § 8 Abs. 4 Buchstabe a oder c genannter Staat oder eine in § 8 Abs. 3 genannte Bank sind,
b) Schuldverschreibungen, für deren Verzinsung und Rückzahlung eine der unter a bezeichneten Stellen die Gewährleistung übernommen hat,
Der arme Pfandbrief kann nichts dafür, wenn er durch"den Bund" gedeckt ist.
Aber der Bund, das sind schließlich"alle" - und so decken alle alle und jeder jeden.
Wie schön!
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TUX
06.03.2004, 14:07
@ dottore
|
Re: Pfandbriefe tatsächlich nur zu 50 % durch GruBo gedeckt? |
-->> bloß mal schnell die Depfa anschauen:
> Aktiv: Hypothekendarlehen 5,6 > Kommunalkredite: ca. 45 > Passiv: Ã-ffentliche Pfandbriefe: 56,4
Wie kommst Du nun auf die 50 Prozent? IMO sollte bei
sogar 0 % Deckung durch Immos möglich sein, wenn die Bank
nur öffentliche Pfandbriefe verkauft.
> Die Sache hatten wir schon ausführlich diskutiert.
Wo denn? Ich habe zwei Stunden in diesem Forum gesucht und ausser
http://www.http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/185228.htm nix
zu dem Thema gefunden. Von einer ausführlichen Diskussion kann man in
jenem Thread aber wohl nicht reden...
Die Position"Ã-ffentliche Pfandbriefe" sind IMO nun jene nach
§ 5 HypBG
(1) Hypothekenbanken dürfen außer den in § 1 genannten
Geschäften nur folgende Geschäfte betreiben:
4. zur Gewährung von hypothekarischen Darlehen,
Kommunaldarlehen und Darlehen nach den Nummern 1 bis 2b
c) Schuldverschreibungen ohne die für Hypothekenpfandbriefe
oder Kommunalschuldverschreibungen vorgeschriebene Deckung
ausgeben;
§ 41
[...] Die Kommunalschuldverschreibungen dürfen auch unter der Bezeichnung
"Ã-ffentlicher Pfandbrief" ausgegeben werden.
Also kein Durchgriff auf GruBo möglich.
Dagegen steht aber immer noch der"Hypothekenpfandbrief" (sozusagen als
gesetzlich geschützter Begriff), der nicht anders als durch Hypotheken
besichert werden DARF.
§ 6 (1) Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe muß
in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens
gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein
(ordentliche Deckung).
§ 10 Als Deckung für Hypothekenpfandbriefe dürfen nur Hypotheken benutzt
werden, welche den in den §§ 11 und 12 bezeichneten Erfordernissen
entsprechen
§ 11 (2) Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des
Grundstückes nicht übersteigen
§ 35 (1) Ist über das Vermögen der Hypothekenbank das Insolvenzverfahren
eröffnet, so fallen die im Hypothekenregister eingetragenen
Werte nicht in die Insolvenzmasse.
Besser gehts doch nicht, oder? Was könnte ich nun übersehen haben?
MfG
Tux
|
TUX
06.03.2004, 15:17
@ dottore
|
Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. |
-->> dieses: > §2
Welches Gesetz?
MfG
Tux
|
Popeye
06.03.2004, 15:29
@ TUX
|
Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. |
-->>> dieses:
>> §2
>Welches Gesetz?
>MfG
>Tux
<ul> ~ http://www.bafin.de/gesetze/opg.htm</ul>
|
TUX
06.03.2004, 16:33
@ Popeye
|
Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. |
-->>>> dieses:
>>> §2
>>Welches Gesetz?
http://www.bafin.de/gesetze/opg.htm
Danke. Jenes gilt aber wohl nur für die öffentlich-rechtlichen Banken, also Sparkasse & Co.
Die von dottore als Beispiel genannte DEPFA hat diesen Status nicht, sie
verweisen in ihrem Geschäftsbericht ja auch auf die Geltugn des HypBG
(Seite 7).
MfG
Tux
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Popeye
06.03.2004, 16:42
@ TUX
|
Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. |
-->>>>> dieses:
>>>> §2
>>>Welches Gesetz?
>http://www.bafin.de/gesetze/opg.htm
>Danke. Jenes gilt aber wohl nur für die öffentlich-rechtlichen Banken, also Sparkasse & Co.
>Die von dottore als Beispiel genannte DEPFA hat diesen Status nicht, sie
>verweisen in ihrem Geschäftsbericht ja auch auf die Geltugn des HypBG
>(Seite 7).
>MfG
>Tux
Bitte Bilder 1, 2 und 3 anschauen - mit besonderem Hinweis auf Bild 1"Staatskredite"
Gruß
<ul> ~ http://www.hypverband.de/hypverband/attachments/eur_vortr_la_27_4_01.pdf</ul>
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TUX
06.03.2004, 20:43
@ Popeye
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Re: Ergänzung ex Ges. üb. Pfbriefe usw. |
-->> Bitte Bilder 1, 2 und 3 anschauen - > mit besonderem Hinweis auf Bild 1"Staatskredite"
Prima. Die Bilder sagen mir jedoch nicht allzuviel.
Nun, in http://www.hypverband.de/hypverband/attachments/verband_publ_fb_2002_d.pdf
wird dann endlich doch noch deutlicher auf die Besicherung eingegangen:
Gesetzlicher Schutz des Begriffs Pfandbriefe
Pfandbriefe sind gedeckte Schuldverschreibungen. Sie dienen der Refinanzierung
von durch Hypotheken oder Grundschulden in der Regel erstrangig gesicherten
Darlehen (Hypothekenpfandbriefe) oder der Refinanzierung von Staatskrediten
(Ã-ffentliche Pfandbriefe). Sie dürfen nur von den genannten privaten
Hypothekenbanken, Schiffspfandbriefbanken und öffentlich-rechtlichen
Emittenten ausgegeben werden. Dabei müssen die Papiere den jeweils für die
einzelnen Emittentengruppen geltenden gesetzlichen Bestimmungen genügen. Dies
gilt für traditionelle, strukturierte und Jumbo-Pfandbriefe gleichermaßen,
denn hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen gibt es zwischen diesen
Segmenten keine Unterschiede. Pfandbriefe sind also ein auf gesetzlicher Basis
standardisiertes Produkt mit stark ausgeprägten Sicherheitsmerkmalen. Zusammen
mit der überschaubaren Anzahl der Emittenten ist diese Standardisierung eine
wichtige Voraussetzung für die hohe Transparenz des Pfandbriefmarktes. Die
Unterscheidung zwischen Hypothekenpfandbrief und Ã-ffentlicher Pfandbrief
bezieht sich auf die Deckungsmasse der jeweiligen Pfandbriefart und nicht auf
die Emittentengruppe private Hypothekenbank bzw. öffentlich-rechtliche
Bank.
Deckungsmasse Hypothekenpfandbrief = 100% Immos
Deckungsmasse Ã-ffentl. Pfandbrief = 100% Staatstitel
Dann werde ich jetzt wohl in Hypothekenpfandbriefe umschichten...
MfG
Tux
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