Euklid
09.03.2004, 12:37 |
Es wird hart für die Speckgürtelbewohner in Absurdistan Thread gesperrt |
-->Die Einheitswerte sollen abgeschafft werden.
Grundlage der Besteuerung sind künftig die Bodenrichtwerte - bei unbebauten Grundstücken zu 100%,bei bebauten Grundstücken zu 70%.
Dies ist in Bayern und Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Gruß EUKLID
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fridolin
09.03.2004, 12:49
@ Euklid
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Quelle? |
-->Die Einheitswerte sollen abgeschafft werden.
>Grundlage der Besteuerung sind künftig die Bodenrichtwerte - bei unbebauten Grundstücken zu 100%,bei bebauten Grundstücken zu 70%.
>Dies ist in Bayern und Rheinland-Pfalz vorgesehen.
<font color=#0000FF>Würdest Du bitte die Quelle dieser Meldung angeben?
Was soll vor allem der Verweis auf einzelne Bundesländer? Das Bewertungsgesetz ist bundeseinheitlich, ebenso die Verankerung des Steuermeßbetrages an dem Einheitswert. Was regional unterschiedlich ist, ist der Hebesatz auf den Steuermeßbetrag. Auf welcher Rechtsgrundlage das überhaupt in einzelnen beruhen?</font>
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Herbi, dem Bremser
09.03.2004, 13:04
@ Euklid
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Re: Es wird hart für die Speckgürtelb. ** BR gilt nur für unbebaute Grundstücke! |
-->>Die Einheitswerte sollen abgeschafft werden.
>Grundlage der Besteuerung sind künftig die Bodenrichtwerte - bei unbebauten Grundstücken zu 100%, bei bebauten Grundstücken zu 70%.
>Dies ist in Bayern und Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Bodenrichtwerte
Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich bis zum 31. März des laufenden Jahres, zum Stichtag 31.12. des Vorjahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Moin EUKLID,
bitte gib Quelle über bebaute Grundstücken zu 70%
Gruß
Herbi
<ul> ~ zum Bodenrichtwertinformationssystem boris</ul>
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Euklid
09.03.2004, 13:17
@ fridolin
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Re: Quelle? |
-->Quelle Maulwurf
Gebäude sollen mit einem Pauschalansatz pro qm bewertet werden,wobei es je nach Grundstücksart 5 verschiedene Werte geben soll.
Bodenrichtwert und Gebäudewert werden addiert und mit der Meßzahl 5/1000 und dem örtlichen Hebesatz multipliziert.
<font color=#FF0000>Vor allem für Immobilien am Rande von Ballungsräumen steigen die Steuern.</font>
Angesichts knapper Kassen werden viele Kommunen nicht widerstehen können und versuchen,die Steuern zu erhöhen.
dafür haben die Gemeinden 2 Möglichkeiten:über die Hebesätze oder über die Bodenrichtwerte,die von den Gutachterausschüssen der Kommune festgelegt werden.
Die zweite Variante ist für die Gemeinden eleganter,da intransparenter.
Es ist juristischer Streit mit Immo-Eigentümern programmiert.
Gruß EUKLID
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Helmut
09.03.2004, 13:23
@ fridolin
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Quelle: |
-->Weil die Quellenangabe nicht Euklids Stärke ist (der Schreiber dieser Zeilen nimmt aber sein Bemühen zur Kenntnis), muss wieder mal ein Ausländer aushelfen (den Spargel müssen die Polen ernten, die Links die Ã-sis liefern, es geht unverkennbar abwärts mit Deutschland [img][/img] ):
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25.02.2004
Eine Reform, die für viele Münchner teuer wird
Die Grundsteuer soll reformiert werden: Bemessungsgrundlage ist derzeit noch der „Einheitswert“. Diese Einheitswerte betragen meist nur einen Bruchteil des tatsächlichen Verkehrswertes der Immobilie, da sie auf den Wertverhältnissen der Jahre 1964 bzw. 1974 basieren. Nach einem Reformvorschlag der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz soll die Grundsteuer jetzt anhand der aktuellen Grundstückswerte, also nach dem Bodenrichtwert sowie den Wohn- und Nutzflächen des Anwesens ermittelt werden.
„Diese Berechnungsweise wird in Gebieten mit hohen Grundstückswerten, insbesondere in Ballungsgebieten wie München, zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer führen“, warnt Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München. Haus+Grund rechnet am Beispiel eines Mietshauses mit 20 Parteien in Haidhausen vor, dass sich die Grundsteuer auf knapp 3000 Euro um rund 140 Prozent steigern würde. „Zur Umsetzung der Reform wird ein immenser Verwaltungsaufwand erforderlich sein“, prophezeit Stürzer zudem. „Während Wohnungen und Grundstücke bisher nur im Einzelfall - im Erbfall oder bei einer Schenkung - neu bewertet werden mussten, wären es zur Umsetzung der Reform rund 30 Millionen.“ Da sich die Grundstückswerte laufend verändern, werde der Verwaltungsaufwand zur Aktualisierung anhalten. Dem Eigentümer wird die Überprüfung seines Grundsteuerbescheides schwer fallen, da er hierzu auch den amtlichen Bodenrichtwert seines Grundstücks kennen muss. Dieser Bodenrichtwert ergibt sich zwar aus der jeweiligen Bodenrichtwertkarte, die alle zwei Jahre neu erscheint, doch die kostet für München 450 Euro. Schlechte Nachrichten auch für Mieter: Die Grundsteuer kann in voller Höhe auf die Miete umgelegt werden. „Eine wertunabhängige Bemessungsgrundlage - ausschließlich nach der vorhandenen Wohn- bzw. Nutzfläche -wäre nicht nur die praktikablere sondern auch die gerechtere Alternative“, sagt Stürzer. Aber angesichts der kommunalen Finanzmisere sei die Versuchung groß, „die leeren Kassen mit Mehreinnahmen aus der Grundsteuer etwas aufzufüllen - auf Kosten der Eigentümer und der Mieter.“
<ul> ~ Eine Reform, die für viele Münchner teuer wird </ul>
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Euklid
09.03.2004, 13:30
@ Herbi, dem Bremser
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Re: Es wird hart für die Speckgürtelb. ** BR gilt nur für unbebaute Grundstücke! |
-->Hallo Herbi
kann dir nur mit Maulwurf helfen (Insider)
Meine Aussage bezeht sich nur auf Rheinland-Pfalz und Bayern.
Was unsere Badenser ausbrüten wird mir auch noch gesteckt werden;-))
Hat mich alles telefonisch erreicht.
Laufende Grundsteuern gehen aber auf die Miete.
Damit lassen sich Wohngeldzahlungen auch unbemerkt rückwärts konterkarieren,vor allem wenn sie in Zukunft steuerlich erfaßt werden.
Alle Zuflüsse aus Sozialleistungen sollen in Zukunft steuerbar werden und zum Verbreitern der Bemessungsgrundlage dienen.
Der Eichelhäher versteuert sogar seine mildtätigen Gaben die er aus den Steuereinnahmen entnimmt. [img][/img]
Steht auch alles unter der Flagge der Gerechtigkeit.
Wie werden die Mieter jubeln daß es endlich diese reichen Immo-Schweine und Ausbeuter trifft.
Wahrscheinlich hält der Jubel dann bis zur nächsten Mieterhöhung an,wobei der Hannes dann wieder seine Hände reibt weil erhähte Mieteinnahmen natürlich auch beim Hausbesitzer wieder zu Steuern führen.
Selbst der Durchlaufposten den er auf den Mieter wälzen kann bleibt also dann auch bei ihm kleben.
Und nachher wird er behaupten daß die Mieten gefallen wären,analog zum Strom.
Gruß EUKLID
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Taktiker
09.03.2004, 14:59
@ Euklid
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Relativ gesehen gut für Mieter |
-->Zwar müssen Mieter die Grundsteuer über die Betriebskosten genauso berappen, doch ist bei denen wenig Spielraum für eine so drastische Erhöhung der Bruttowarmmiete... weil: wo solls denn herkommen?
Also entsteht -neben sinkenden Löhnen- weiterer Druck auf die Kaltmieten. Tendenziell werden die Vermieter die erhöhten Grundsteuerkosten über eine Reduktion der Kaltmiete mittragen. Eigenheimbesitzer müssens dagegen komplett selbst ausbaden. In 10 Jahren besteht die Warmmiete dann wohl zu 90% aus Grundsteuerumlage. Für das Premium Eigenheimbesitz hat man dann 10% geringere Wohnkosten... und zahlt weiter seine teuren Hypo-Kredite ab bzw. darf sein Dach selbst flicken. Immos kaufen - nein danke! Diese Sachlage wird sich auch auf die Nachfrage - ergo die Immopreise auswirken: Mit steigenden Grundkosten verbessert sich RELATIV die Wirtschaftlichkeit einer Anmietung ggü Eigenheimkauf. Die fallende Nachfrage sorgt für fallende Preise bei den Immos, womit die Schrauben von 2 Seiten angezogen wären.
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