Trixx
19.03.2004, 13:01 |
@odin - Durchgriffshaftung bei GbR Thread gesperrt |
-->In meinem Bekanntenkreis hat einer sein gesamtes Vermögen - nicht nur das GbR Objekt - verloren, weil er durch die Insolvenz seines GbR-Partners im Rahmen der sog. Durchgriffshaftung haftbar gemacht wurde. Ich empfehle dir dringend eine anwaltliche Beratung von einem Experten. Mit der Übernahme des Anteils vom Partner ist man nämlich noch lange nicht aus dem Schneider.
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Odin
19.03.2004, 13:57
@ Trixx
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Tag brauche mehr input |
-->>In meinem Bekanntenkreis hat einer sein gesamtes Vermögen - nicht nur das GbR Objekt - verloren, weil er durch die Insolvenz seines GbR-Partners im Rahmen der sog. Durchgriffshaftung haftbar gemacht wurde. Ich empfehle dir dringend eine anwaltliche Beratung von einem Experten. Mit der Übernahme des Anteils vom Partner ist man nämlich noch lange nicht aus dem Schneider.
Tag
Nochmal danke für die Info. Mir ist nicht klar wie kann man auf mein Vermögen zugreifen kann? Die GBR betrift nur die Immobilie und dort wird alles bezahlt. Wo soll die Durchgriffshaftung geifen. Warum soll ich haften?
Gruß Odin
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monopoly
19.03.2004, 14:10
@ Odin
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Re: Tag brauche mehr input |
-->>>In meinem Bekanntenkreis hat einer sein gesamtes Vermögen - nicht nur das GbR Objekt - verloren, weil er durch die Insolvenz seines GbR-Partners im Rahmen der sog. Durchgriffshaftung haftbar gemacht wurde. Ich empfehle dir dringend eine anwaltliche Beratung von einem Experten. Mit der Übernahme des Anteils vom Partner ist man nämlich noch lange nicht aus dem Schneider.
>Tag
>Nochmal danke für die Info. Mir ist nicht klar wie kann man auf mein Vermögen zugreifen kann? Die GBR betrift nur die Immobilie und dort wird alles bezahlt. Wo soll die Durchgriffshaftung geifen. Warum soll ich haften? > Gruß Odin
Es geht um den Schutz des Gegenüber im Rechtsverkehr, wenn du ihm nicht anzeigst das du zB. im Namen einer Ges. mit beschr. Haftung auftrittst. Gemäß Â§ 736 ZPO erhält der Gläubiger einer GBR bei der Zwangsvollsteckung einen Titel gegen alle Gesellschafter, die Vollstreckung kann daneben noch in das Privatmerögen der gesellschafter erfolgen. Die BGB Ges. existiert in jedem Falle juristisch auch wenn du dir dessen nicht bewußt bist, VSS nach 705 BGB: -ab 2 Personen, Abschluß eines privatr Vertrages auch konkludent, zur gemeinschaftlichen Zweckverfolgung.
Kann dir das dann gerne noch ausführlicher mit meinem Lehrbuch erklären, muß aber erstmal Mittag essen ;-).
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Odin
19.03.2004, 14:24
@ monopoly
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Tag brauche mehr input |
-->>>>In meinem Bekanntenkreis hat einer sein gesamtes Vermögen - nicht nur das GbR Objekt - verloren, weil er durch die Insolvenz seines GbR-Partners im Rahmen der sog. Durchgriffshaftung haftbar gemacht wurde. Ich empfehle dir dringend eine anwaltliche Beratung von einem Experten. Mit der Übernahme des Anteils vom Partner ist man nämlich noch lange nicht aus dem Schneider.
>>Tag
>>Nochmal danke für die Info. Mir ist nicht klar wie kann man auf mein Vermögen zugreifen kann? Die GBR betrift nur die Immobilie und dort wird alles bezahlt. Wo soll die Durchgriffshaftung geifen. Warum soll ich haften?
>> Gruß Odin
>Es geht um den Schutz des Gegenüber im Rechtsverkehr, wenn du ihm nicht anzeigst das du zB. im Namen einer Ges. mit beschr. Haftung auftrittst. Gemäß Â§ 736 ZPO erhält der Gläubiger einer GBR bei der Zwangsvollsteckung einen Titel gegen alle Gesellschafter, die Vollstreckung kann daneben noch in das Privatmerögen der gesellschafter erfolgen. Die BGB Ges. existiert in jedem Falle juristisch auch wenn du dir dessen nicht bewußt bist, VSS nach 705 BGB: -ab 2 Personen, Abschluß eines privatr Vertrages auch konkludent, zur gemeinschaftlichen Zweckverfolgung.
>Kann dir das dann gerne noch ausführlicher mit meinem Lehrbuch erklären, muß aber erstmal Mittag essen ;-).
Wäre nett von dir wenn es ausführlicher wäre. Ich bin verheiratet und habe 2 Söhne 3 und 8 Jahre. Hoffentlich geht das gut aus. Mache mir richtig Sorgen um meine Familie. Ich weis Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Aber wie soll man sich durch fragen schlau machen wenn man nicht weis wonach man fagen soll. Das ist doch eine Schlage die sich in den Schwanz beist.
Gruß Odin
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Euklid
19.03.2004, 15:47
@ Odin
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Vielleicht hängt das damit zusammen |
-->Die Kerle verkaufen am Ende noch die Hypotheken an die Russenmafia die dann die Ohren abholt [img][/img]
http://www.welt.de/data/2004/03/19/253006.html
Gruß EUKLID
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Euklid
19.03.2004, 15:51
@ Euklid
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Re: Vielleicht hängt das damit zusammen |
-->Zusatz:
Eine Hypothek die immer sauber bedient wurde und wird kann trotzdem notleidend sein.
Und zwar durch wegbrechende IMMO-Werte.
Ich weiß das Banken da im Moment sehr rührig sind und neu zu bewerten anfangen.
Sie verkaufen diese Unsicherheiten dann um aus dem Risiko herauszukommen.
Sie kaufen sich also gegen einen Abschlag frei.
Und die Geier warten schon bis irgendeinem die Luft ausgeht.
Gruß EUKLID
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Trixx
19.03.2004, 16:20
@ Odin
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Re: Tag brauche mehr input |
-->Es muss so sein, wie monopoly weiter unten schreibt. Bin leider selbst kein Fachmann und kann keine Details liefern. Nur noch ein Hinweis: es gibt offensichtlich auch die Rechtsform GbR mbH (mit beschränkter Haftung). Hätte das mein Bekannter damals gemacht, wäre ausser dem Objekt selbst nichts verloren gewesen.
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monopoly
19.03.2004, 16:34
@ Odin
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Re: Tag brauche mehr input |
-->>>>>In meinem Bekanntenkreis hat einer sein gesamtes Vermögen - nicht nur das GbR Objekt - verloren, weil er durch die Insolvenz seines GbR-Partners im Rahmen der sog. Durchgriffshaftung haftbar gemacht wurde. Ich empfehle dir dringend eine anwaltliche Beratung von einem Experten. Mit der Übernahme des Anteils vom Partner ist man nämlich noch lange nicht aus dem Schneider.
>>>Tag
>>>Nochmal danke für die Info. Mir ist nicht klar wie kann man auf mein Vermögen zugreifen kann? Die GBR betrift nur die Immobilie und dort wird alles bezahlt. Wo soll die Durchgriffshaftung geifen. Warum soll ich haften?
>>> Gruß Odin
>>Es geht um den Schutz des Gegenüber im Rechtsverkehr, wenn du ihm nicht anzeigst das du zB. im Namen einer Ges. mit beschr. Haftung auftrittst. Gemäß Â§ 736 ZPO erhält der Gläubiger einer GBR bei der Zwangsvollsteckung einen Titel gegen alle Gesellschafter, die Vollstreckung kann daneben noch in das Privatmerögen der gesellschafter erfolgen. Die BGB Ges. existiert in jedem Falle juristisch auch wenn du dir dessen nicht bewußt bist, VSS nach 705 BGB: -ab 2 Personen, Abschluß eines privatr Vertrages auch konkludent, zur gemeinschaftlichen Zweckverfolgung.
>>Kann dir das dann gerne noch ausführlicher mit meinem Lehrbuch erklären, muß aber erstmal Mittag essen ;-).
>Wäre nett von dir wenn es ausführlicher wäre. Ich bin verheiratet und habe 2 Söhne 3 und 8 Jahre. Hoffentlich geht das gut aus. Mache mir richtig Sorgen um meine Familie. Ich weis Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Aber wie soll man sich durch fragen schlau machen wenn man nicht weis wonach man fagen soll. Das ist doch eine Schlage die sich in den Schwanz beist.
>Gruß Odin
Der Fall könnte dadurch das das Vollstreckungsrecht u. Kreditsicherungsrecht auch noch mit reinkommt doch langwieriger zu bearbeiten sein, als ich zunächst dachte. War das damals eine sog."Haustürsituation?" dann könnte ja für dich das Haustürwiderrufgestz gelten zur Rückabwicklung, siehe auch bei www.wallstreet-online.de unter hypovereinsbank unter Neuer Banken-Schock!!!!!! BGH-Urteil ist da
Hinweistext
bzw. www.immobilienbetrug.de.
Ich denke mal es ist das was euklid schreibt, weil der Beleihungswert nicht mehr reicht, wollen die Banken das Objekt loswerden. Es hieß damals nach dem BGh Urteil jetzt geht die HVB pleite wenn alles rückabgewickelt wird. Wo ist es denn im Osten? Deshalb werden ja auch die Plattenbauten abgerissen, um die Banken zu retten, stand kürzlich im Spiegel auch bei W:O unter Immobilien.
Ich denke mal es gibt noch gleichgelagerte Fälle bzw. Opfer die helfen können irgendwo im Netz.
Zur Vollstreckung bei einer GBR kann ich aber noch was raussuchen, aber eine Verbraucherinsolvenz dürfte sich doch verhindern lassen?
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