Pulpo
25.03.2004, 22:15 |
Frage an Experten zu Schenkungssteuern Thread gesperrt |
-->Hallo,
wir haben in der Familie folgenden Fall:
-Letztes Jahr ist meine Oma gestorben, deren Haus plus Grundstueck plus mehrerer kleiner land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nun, da kein Testament vorhanden war, zu gleichen Teilen an meine Mutter und meinen Onkel fiel.
- Mein Onkel hat eine Firma (GmbH) fuer deren Kredite er persoenlich haftet
- Um das Erbe nicht der Gefahr einer Zwangsversteigerung bei Konkurs der Firma auszusetzen, hat mein Onkel sich entschlossen, seinen Teil des Erbes an meine Mutter zu uebergeben, sprich das Erbe auszuschlagen. Das Ganze wurde auch irgendwie notariell geregelt (dabei weiss ich nicht so genau, wie die Sache gelaufen ist, ob es eine Schenkung oder ein Ausschlagen des Erbes war, denke eher ersters, da höchstwahrscheinlich fuer zweiteres bestimmt wieder irgendwelche viel zu kurz gehaltenen Fristen ueberschritten wurden)
Und jetzt kommts: Meine Mutter bekommt vom Finanzamt ein Schreiben und die verlangen 12% Schenkungssteuer!
Kennt sich hier jemand mit diesen Sachverhalten aus und kann Ratschlaege geben, ob und wie man die Sache evtl. noch abbiegen koennte und um diese Steuer herumkommt?
Vielen Dank,
Pulpo
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Tassie Devil
26.03.2004, 05:23
@ Pulpo
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Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern |
-->>Hallo,
>wir haben in der Familie folgenden Fall:
>-Letztes Jahr ist meine Oma gestorben, deren Haus plus Grundstueck plus mehrerer kleiner land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nun, da kein Testament vorhanden war, zu gleichen Teilen an meine Mutter und meinen Onkel fiel.
>- Mein Onkel hat eine Firma (GmbH) fuer deren Kredite er persoenlich haftet
>- Um das Erbe nicht der Gefahr einer Zwangsversteigerung bei Konkurs der Firma auszusetzen, hat mein Onkel sich entschlossen, seinen Teil des Erbes an meine Mutter zu uebergeben, sprich das Erbe auszuschlagen. Das Ganze wurde auch irgendwie notariell geregelt (dabei weiss ich nicht so genau, wie die Sache gelaufen ist, ob es eine Schenkung oder ein Ausschlagen des Erbes war, denke eher ersters, da höchstwahrscheinlich fuer zweiteres bestimmt wieder irgendwelche viel zu kurz gehaltenen Fristen ueberschritten wurden)
>Und jetzt kommts: Meine Mutter bekommt vom Finanzamt ein Schreiben und die verlangen 12% Schenkungssteuer!
>Kennt sich hier jemand mit diesen Sachverhalten aus und kann Ratschlaege geben, ob und wie man die Sache evtl. noch abbiegen koennte und um diese Steuer herumkommt?
>Vielen Dank,
>Pulpo
Hallo,
entscheidend ist dabei, ob der Onkel das Erbe ausgeschlagen oder angenommen hat.
Die fuer Erbschaften zustaendige Behoerde der BRDDR muss letztendlich im Falle einer angetretenen Erbschaft einen Erbschein ausgestellt haben, ohne diesen Schein kann keine Erbschaft rechtswirksam angetreten werden.
Hat Dein Onkel einen solchen Schein nicht erhalten, oder hat er einen Nachweis des Nichtantrittes des Erbes von der Oma seitens dieser Behoerde, dann kann er Deiner Mutter deshalb kein Geschenk gemacht haben, weil er niemals als Erbe in das Eigentum der Oma gelangt ist und deshalb auch nicht rechtswirksam darueber verfuegen kann. Trifft dieser Fall zu, dann sofort Einspruch beim zustaendigen FA wegen unzutreffender Besteuerungsgrundlage einlegen.
Hat Dein Onkel jedoch die Erbschaft von der Oma ausweislich des Erbscheines dokumentiert angetreten, tja, dann liegt hier einmal mehr ein typischer Fall von Pech vor, und Pech ist definiert als individuelles Unvermoegen inkognito. Fuer diesen Fall bleibt nur zu pruefen uebrig, ob der Erbschaftssteuersatz korrekt angesetzt ist und ob ggf. steuerliche Freibetraege, in der Person Deiner Mutter liegend, abzueglich in Ansatz gebracht werden koennen.
Gruss
TD
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Digedag
26.03.2004, 10:09
@ Tassie Devil
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einfach genial: 'Pech ist definiert als individuelles Unvermoegen inkognito.' |
-->>Hat Dein Onkel jedoch die Erbschaft von der Oma ausweislich des Erbscheines dokumentiert angetreten, tja, dann liegt hier einmal mehr ein typischer Fall von Pech vor, und Pech ist definiert als individuelles Unvermoegen inkognito.
TD, ich liebe diese Deine Geistesblitze.
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Pulpo
26.03.2004, 10:32
@ Tassie Devil
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Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern |
-->>Hallo,
>entscheidend ist dabei, ob der Onkel das Erbe ausgeschlagen oder angenommen hat.
>Die fuer Erbschaften zustaendige Behoerde der BRDDR muss letztendlich im Falle einer angetretenen Erbschaft einen Erbschein ausgestellt haben, ohne diesen Schein kann keine Erbschaft rechtswirksam angetreten werden.
>Hat Dein Onkel einen solchen Schein nicht erhalten, oder hat er einen Nachweis des Nichtantrittes des Erbes von der Oma seitens dieser Behoerde, dann kann er Deiner Mutter deshalb kein Geschenk gemacht haben, weil er niemals als Erbe in das Eigentum der Oma gelangt ist und deshalb auch nicht rechtswirksam darueber verfuegen kann. Trifft dieser Fall zu, dann sofort Einspruch beim zustaendigen FA wegen unzutreffender Besteuerungsgrundlage einlegen.
>Hat Dein Onkel jedoch die Erbschaft von der Oma ausweislich des Erbscheines dokumentiert angetreten, tja, dann liegt hier einmal mehr ein typischer Fall von Pech vor, und Pech ist definiert als individuelles Unvermoegen inkognito. Fuer diesen Fall bleibt nur zu pruefen uebrig, ob der Erbschaftssteuersatz korrekt angesetzt ist und ob ggf. steuerliche Freibetraege, in der Person Deiner Mutter liegend, abzueglich in Ansatz gebracht werden koennen.
>
Danke fuer Deine Ausfuehrungen. Denke mal, das hilft schon. Muss erstmal sehen, wie das genau gelaufen ist. Wenn ich mich richtig an letztes Jahr erinnere, gab es wohl eine 6 Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes, die von Seiten meines Onkels ueberschritten wurde, weil er keine Zeit und Lust hatte sich um soetwas zu kuemmern. Ausserdem sagte ihm wohl sein Anwalt, das waere Quatsch, er koenne auch spaeter noch seinen Anteil weitergeben... der übliche Verlauf halt, wie hierzulande die ohnehin schon ueberarbeiteten Schafe immer wieder in die aufgestellten Fallen der Staats- und Anwaltsmafia laufen um ihr ohnehin schon zusammengeschmolzenes Einkommen noch weiter zu verringern.
Gruss,
Pulpo
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fridolin
26.03.2004, 10:45
@ Pulpo
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Re: Frage an Experten zu Schenkungssteuern |
-->Wenn ich mich richtig an letztes Jahr erinnere, gab es wohl eine 6 Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes, die von Seiten meines Onkels ueberschritten wurde, weil er keine Zeit und Lust hatte sich um soetwas zu kuemmern.
<font color=#0000FF>Ja - wobei die Frist in bestimmten Fällen aber sechs Monate beträgt, z.B. wenn sich der Erbe beim Beginn(!) der Ausschlagungsfrist im Ausland ausgehalten hat http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html Also genau nachdenken, was wann passiert ist und ggf. beraten lassen.</font>
Ausserdem sagte ihm wohl sein Anwalt, das waere Quatsch, er koenne auch spaeter noch seinen Anteil weitergeben...
<font color=#0000FF>Stimmt ja auch,"weitergeben" kann er den Anteil jederzeit - bloß hat der Anwalt wohlweislich nicht über die steuerlichen Konsequenzen informiert.
Viel Glück, trotz allem.</font>
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LenzHannover
26.03.2004, 19:50
@ fridolin
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Dann wird der Rechtsverdreher sagen: Ich hatte keine Rechnung für eine |
-->steuerliche Beratung geschrieben, da nicht gefordert oder wußte nicht, wieviel Geld es was. [img][/img]
HW: Steuerlich sind Schenkungs- und Erbschaftssteuer identisch, besteuert wird immer ein Zeitraum von 10 Jahre (ggf. mit Anrechnung bereits gezahlter Steuern). Danach wieder neuer Freibetrag.
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