schlaffi
01.04.2004, 20:55 |
Brauche Hilfe, habe eine Frage wegen Mietrecht! Thread gesperrt |
-->Hallo!
Es geht um eine Mietrechtsfrage, vielleicht kann mir jemand helfen, und zwar:
Ich und meine Partnerin haben zusammen eine Wohnung gemietet und den Mietvertrag auch zusammen unterschrieben.
Vor kurzem bin ich aus der Wohnung wegen Meinungsverschiedenheiten ausgezogen und den Vertrag fristgerecht einseitig gekündigt.
Das komische daran ist: Der Vermieter entlässt mich nicht aus dem Mietvertrag.
Er sagt, oder besser gesagt sein Verwalter, eine einseitige Kündigung sei gesetzlich nicht möglich.
Der kann mich doch nicht ewig an ein Vertrag binden, oder?
Es muss doch möglich sein da raus zu kommen?
Hat jemand Tips für mich?
danke und gruß
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schlaffi
01.04.2004, 20:58
@ schlaffi
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Re: Brauche Hilfe, habe eine Frage wegen Mietrecht! |
-->>Hallo!
>Es geht um eine Mietrechtsfrage, vielleicht kann mir jemand helfen, und zwar:
>Ich und meine Partnerin haben zusammen eine Wohnung gemietet und den Mietvertrag auch zusammen unterschrieben.
>Vor kurzem bin ich aus der Wohnung wegen Meinungsverschiedenheiten ausgezogen und den Vertrag fristgerecht einseitig gekündigt.
>Das komische daran ist: Der Vermieter entlässt mich nicht aus dem Mietvertrag.
>Er sagt, oder besser gesagt sein Verwalter, eine einseitige Kündigung sei gesetzlich nicht möglich.
>Der kann mich doch nicht ewig an ein Vertrag binden, oder?
>Es muss doch möglich sein da raus zu kommen?
>Hat jemand Tips für mich?
>danke und gruß
> >
Hab ich vergessen zu erwähnen: Meine Partnerin hat die einseitige Kündigung auch mitunterschrieben.
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Masteraffe-sein-Bruder
01.04.2004, 22:42
@ schlaffi
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kommt darauf an |
-->>>Hallo!
>>Es geht um eine Mietrechtsfrage, vielleicht kann mir jemand helfen, und zwar:
>Hab ich vergessen zu erwähnen: Meine Partnerin hat die einseitige Kündigung auch mitunterschrieben.
Prinzipiell ist der Mietvertrag, sofern Kündigungsfristen und ähnliches eingehalten wurde, zwischen dir und deiner Partnerin auf der einen Seite und dem Vermieter auf der anderen Seite zum Kündigungstermin beendet.
Allerdings liegt das Problem wohl anders:
Nachdem ihr zu zweit unterschrieben und gekündigt habt, muss deine Partnerin wohl auch ausziehen, wenn der Vermieter mit ihr keinen neuen Mietvertrag machen will.
Zieht sie ihre Unterschrift zur Kündigung zurück, muss dich der Vermieter nicht aus dem Mietvertrag rauslassen; er könnte sich sogar bei Mietrückständen durch sie nach deinem Auszug immer noch an dich wenden (unbeschränkte Haftung in BGB-Gesellschaft), falls du nicht rauskommst.
Also entweder beide ausziehen oder versuchen, dass Vermieter neuen Mietvertrag mit deiner Exfreundin macht....sonst keine Chance
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Tassie Devil
02.04.2004, 05:01
@ Masteraffe-sein-Bruder
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Re: one way ticket |
-->>>>Hallo!
>>>Es geht um eine Mietrechtsfrage, vielleicht kann mir jemand helfen, und zwar:
>>Hab ich vergessen zu erwähnen: Meine Partnerin hat die einseitige Kündigung auch mitunterschrieben.
>Prinzipiell ist der Mietvertrag, sofern Kündigungsfristen und ähnliches eingehalten wurde, zwischen dir und deiner Partnerin auf der einen Seite und dem Vermieter auf der anderen Seite zum Kündigungstermin beendet.
>Allerdings liegt das Problem wohl anders:
>Nachdem ihr zu zweit unterschrieben und gekündigt habt, muss deine Partnerin wohl auch ausziehen, wenn der Vermieter mit ihr keinen neuen Mietvertrag machen will.
>Zieht sie ihre Unterschrift zur Kündigung zurück, muss dich der Vermieter nicht aus dem Mietvertrag rauslassen; er könnte sich sogar bei Mietrückständen durch sie nach deinem Auszug immer noch an dich wenden (unbeschränkte Haftung in BGB-Gesellschaft), falls du nicht rauskommst.
>Also entweder beide ausziehen oder versuchen, dass Vermieter neuen Mietvertrag mit deiner Exfreundin macht....sonst keine Chance
Ach was!
Der einzig richtige Weg in einem Fall, bei dem man selbst an einen anderen Partner der eigenen Vertragspartei gebunden und ausschliesslich dessem Gutduenken ausgesetzt ist, um als Vertragspartei ausscheiden zu koennen, das ist das eigene schriftsaetzliche Draengen auf eine umgehende Aenderung des bestehenden Vertrages zwischen den beiden Vertragsparteien und sonst nichts.
Konkret ist das Draengen sowohl gegen den eigenen Vertragspartner wie auch die gegnerische Vertragspartei zu richten.
Um dem eigenen Draengen auf Vertragsaenderung die noetige Drucksubstanz zu verleihen, ist dem eigenen Partner widrigenfalls Klageerhebung aus ungerechtfertigter Bereicherung und Schadenersatz anzudrohen, der anderen Vertragspartei droht man mit einer Klageerhebung wegen Schadenersatz.
Die eigenen Zahlungen sind allerhoechstens bis zu dem Zeitpunkt zu entrichten, an welchem das fruehestmoegliche, jedoch regulaere und vertragsgemaesse Ende des Vertrages rechtswirksam werden koennte, was man allen im Vertrag involvierten Personen ebenfalls schriftlich mitteilt.
Gruss
TD
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schlaffi
02.04.2004, 15:18
@ Tassie Devil
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Re: one way ticket |
-->Hallo!
Danke für deine Antwort!
Dann müsste es doch möglich sein die Vertragsparteien darauf zu drängen,
den von mir ordentlich und fristgerecht gekündigten Vertrag als rechtswirksam erklären zu lassen. Oder muss ich warten bis die Vertragsparteien sich auf einen Termin geeinigt haben?
gruß und schönes Wochenende
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Tassie Devil
03.04.2004, 03:34
@ schlaffi
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Re: one way ticket |
-->>Hallo!
>Danke für deine Antwort!
>Dann müsste es doch möglich sein die Vertragsparteien darauf zu drängen,
>den von mir ordentlich und fristgerecht gekündigten Vertrag als rechtswirksam erklären zu lassen. Oder muss ich warten bis die Vertragsparteien sich auf einen Termin geeinigt haben?
Hallo,
Nach Deinem schriftlichen Draengen musst Du darauf warten, dass und bis sich die anderen bzgl. ihrer geaenderten Vertragsverhaeltnisse geeinigt haben. Diese Einigung der anderen schliesst dann Deine Kuendigung mit ein, rechtswirksam ist Deine Kuendigungserklaerung heute schon, wenn alles formgerecht ist.
Du musst bei Deinem Warten allerdings keine Verzoegerungen hinnehmen, unbesehen des/der Verursacher, fuer die Du dann aufzukommen hast. Du bezahlst allerhoechstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Deine Kuendigung rechtswirksam wird und keine muede Mark mehr. Du sitzt danach immer am laengeren Hebel, falls Dir der Vermieter oder Deine Vertragspartnerin ans Bein pinkeln wollen.
Selbst wenn Du nach Deiner schriftlichen Anmahnung auf Vertragsaenderung in den kommenden 2 oder 3 Jahren nichts mehr von der Sache hoerst, dann ist das kein Problem fuer Dich, falls danach irgendetwas doch noch aus diesem Vertrag auf Dich zukommen sollte.
Du solltest alle Deine Schreiben an die anderen Vertragspartner zumindest per Einschreiben zwecks Nachweis zustellen lassen.
Du musst nur Deine schriftlichen Unterlagen, i.e. Kuendungsschreiben und Draengen auf Vertragsaenderung, gut aufbewahren, dass Du jederzeit nachweisen kannst, dass Zeitverzoegerungen, Unterlassungen und alles moegliche Pipapo schuldhaft nicht auf Dich zurueckzufuehren ist.
>gruß und schönes Wochenende
Danke ebenfalls und Gruss
TD
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Wasi
03.04.2004, 13:46
@ Masteraffe-sein-Bruder
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Achtung! |
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>Also entweder beide ausziehen oder versuchen, dass Vermieter neuen
>Mietvertrag mit deiner Exfreundin macht....sonst keine Chance
Das ist völlig richtig! Deine einzige Chance ist, daß der Vermieter
Dich schriftlich aus dem Mietvertrag und allen damit verbundenen
Verpflichtungen entläß, d.h. der Mietvertrag nur noch zwischen ihm
und ihr besteht. Hierauf hast Du allerdings KEINEN Anspruch, d.h.
der Vermieter wäre schön blöd, würde er Dich einfach aus dem Mietvertrag
entlassen (Du bist jetzt praktisch für ihn noch besser als ein Bürge,
da Du als Gesamtschuldner haftest und sofort in Anspruch genommen
werden kannst!)
M.a.W.: Du kannst Erklärungen abgeben bis Du grau wirst, es nützt nichts!
Solange sie weiter in der Wohnung wohnt und diese nicht an den
Vermieter zurückgegeben wurde, hängst Du mit drin, und schuldest dem
Vermieter sämtliche Mieten und Schönheitsreparaturen und Schadensersatz
bei Schäden an der MIetsache etc, sollte Deine Freundin diese nicht
selbst zahlen, und zwar in voller, nicht in hälftiger Höhe (ihr seid
Gesamtschuldner).
Du kannst Dich aus dem Vertrag nicht einseitig herauskündigen, wenn die
Mietsache nicht gleichzeitig von ihr und Dir gekündigt udn die Wohnung
nicht zurückgegeben wird.
Du bist rein auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen, ob er Dich
freiwillig aus dem Vertrag entläßt (und ob Deine Freundin Dich daraus
entläßt).
Gruss
Wasi
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