Baldur der Ketzer
26.04.2004, 11:40 |
perverses Affenpinscherland, Folge Nr. 28437 - EU-Liefernachweise und MWSt. Thread gesperrt |
-->Hallo,
im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gibt es logischerweise keine Ausfuhrnachweise mehr.
Man schreibt seine Rechnung mit Hinweis auf die Mehrwertsteuerbefreiung, gibt die Ident.Nummer von Lieferant und Empfänger an, schreibt die Umsätze in die zusammenfassende Meldung, und - fertig.
Fertig? Nix da, nicht so in Absurdistan.
Es ergab sich, daß jemand eine Steuerprüfung kriegte und man feststellte, der Käufer holt die Ware jeweils selber mit seinem Fahrzeug ab, also gibt es keine Speditionsrechnungen, die das Verbringen aus Affenpisserland belegen würden.
Jetzt wird vom Verkäufer gefordert, der müsse nachweisen, wer wie wann da abgeholt wurde, z.B. durch Beleg des amtlichen Kennzeichens des abholenden Fahrzeugs. Rückwirkend. Toll, gell? Sonst Mehrwertsteuer fällig. Was diesem Manne seine Existenz vernichten würde und obendrein völlig willkürlich ist. Und neben der Sache sowieso.
Die buchmäßige Erfassung durch die zusammenfassende Meldung und logischerweise die Anmeldung der Ware im Empfängerland durch den Käufer spielt keine Rolle, man schikaniert einfach so, nur, um hinterhältigerweise noch ein paar Kröten für den Gaunerstaat herauszuquetschen. Ob das den Gegebenheiten entspricht oder rein willkürlich und gesetzeswidrig ist, ist längst wurscht.
Das ist wieder eine neue Episode der unendlichen BRDDR-Seifenoper Big Brother, nein, Big Pig.
Beste Grüße vom Baldur
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Carpediem
26.04.2004, 12:04
@ Baldur der Ketzer
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Das ist doch übliche Vorgehensweise, sonst könnte doch.... |
-->...jeder kommen:"Hallo ich bin aus Holland, bringe die Ware dahin und jetzt bitte Rechnung ohne Mehrwertsteuer"
Der Dussel hätte doch einfach nur normal mit MwSt. abrechnen brauchen.
Sein Kunde hätte dann beim Grenzübertritt die MwSt. im Antragsverfahren erstattet bekommen.
Wir versenden per Spedition, da ist atomatisch der neutrale Beleg für die Grenzüberschreitung gewährleistet.
Lieferpapiere mit gecheckter USt.-Identnummer und die Kiste ist prüfungsdicht.
Absurd wäre eine andere Vorgehensweise, denn dann müßten alle Korrekten für die Dussel die Steuer mitbezahlen.
Wenn schon Umsatzsteuer, dann Erhebung wie durchgeführt.
MfG
Carpediem
Abtlg.:Ohne Steuer fährt die Karre in den Dreck, bleibt man stehen passiert auch nix.
>Hallo,
>im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gibt es logischerweise keine Ausfuhrnachweise mehr.
>Man schreibt seine Rechnung mit Hinweis auf die Mehrwertsteuerbefreiung, gibt die Ident.Nummer von Lieferant und Empfänger an, schreibt die Umsätze in die zusammenfassende Meldung, und - fertig.
>Fertig? Nix da, nicht so in Absurdistan.
>Es ergab sich, daß jemand eine Steuerprüfung kriegte und man feststellte, der Käufer holt die Ware jeweils selber mit seinem Fahrzeug ab, also gibt es keine Speditionsrechnungen, die das Verbringen aus Affenpisserland belegen würden.
>Jetzt wird vom Verkäufer gefordert, der müsse nachweisen, wer wie wann da abgeholt wurde, z.B. durch Beleg des amtlichen Kennzeichens des abholenden Fahrzeugs. Rückwirkend. Toll, gell? Sonst Mehrwertsteuer fällig. Was diesem Manne seine Existenz vernichten würde und obendrein völlig willkürlich ist. Und neben der Sache sowieso.
>Die buchmäßige Erfassung durch die zusammenfassende Meldung und logischerweise die Anmeldung der Ware im Empfängerland durch den Käufer spielt keine Rolle, man schikaniert einfach so, nur, um hinterhältigerweise noch ein paar Kröten für den Gaunerstaat herauszuquetschen. Ob das den Gegebenheiten entspricht oder rein willkürlich und gesetzeswidrig ist, ist längst wurscht.
>Das ist wieder eine neue Episode der unendlichen BRDDR-Seifenoper Big Brother, nein, Big Pig.
>Beste Grüße vom Baldur
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Baldur der Ketzer
26.04.2004, 13:08
@ Carpediem
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Re: Das ist nicht die übliche Vorgehensweise, sonst wärs doch sinnlos MWSt. |
-->>...jeder kommen:"Hallo ich bin aus Holland, bringe die Ware dahin und jetzt bitte Rechnung ohne Mehrwertsteuer"
>Der Dussel hätte doch einfach nur normal mit MwSt. abrechnen brauchen.
>Sein Kunde hätte dann beim Grenzübertritt die MwSt. im Antragsverfahren erstattet bekommen.
Hallo,
wozu gibt es denn dann die mehrwertsteuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung überhaupt??
Beim Grenzübertritt innerhalb der EU ein Antragsverfahren? Wo gibt es das denn?
Es geht doch nicht um den Barverkauf am Tresen an einen unbekannten Kunden, der vorgibt, EU-Firma zu sein, sondern um eine regelmäßige Belieferung einer solchen EU-Firma, die auch von dort völlig problemlos zahlt (überweist), und unstreitig dort ansässig ist und die Ware für den Bedarf in Holland kauft und dort mehrwertsteuerlich als innergemeinschaftlichen Erwerb anmeldet.
Es ist völlig offensichtlich, daß das der Musterfall einer inngergemeinschaftlichen Lieferung ist, die, an einen Unternehmer mit NL-Nummer erbracht, steuerbefreit ist.
Wenn nicht ein beamteter Klugscheißer den Auftrag vom Dienstherrn bekommen haben muß, irgendwo noch Knete herauszupressen, egal, wie. Und Sachen hinterfrägt, die völlig klar sind. Aus naheliegenden, niedrigen Beweggründen.
>Wir versenden per Spedition, da ist atomatisch der neutrale Beleg für die Grenzüberschreitung gewährleistet.
Jeder hat das Recht, die Ware selber abzuholen. Bei der normalen innergemeinschaftlichen Lieferung kommt es nicht auf Versendung oder Transport oder Abholung oder sonstwas an, sondern nur darauf, daß die Ware ins andere EU-Land gelangt, dessen Ident.Nummer der empfangende Unternehmer verwendet hat. Und dort als innergemeinschaftlicher Erwerb angemeldet wird.
>Lieferpapiere mit gecheckter USt.-Identnummer und die Kiste ist prüfungsdicht.
Das ist ja vorhanden, allein es fehlt am Nachweis der Identität und der Umstände der Abholung.
>Absurd wäre eine andere Vorgehensweise, denn dann müßten alle Korrekten für die Dussel die Steuer mitbezahlen.
Nein, es ist ja alles erfüllt, und der Empfänger meldet ja die Ware im Bestimmungsland ebenfalls an. Die zusammenfassende Meldung ist auch in Ordnung.
Deswegen gibt es ja dieses Verfahren.
Nur, was hülft das ganze Geschreibsel, wenn sich der Staat nicht darum schert (kennen wir ja von Nichtanwendungserlassen und dergl.).
Beste Grüße vom Baldur
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Yak
26.04.2004, 15:52
@ Baldur der Ketzer
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danke - das hat mir gerade noch gefehlt |
-->Hallo Baldur,
ich habs doch gewusst, dass ich mich heute noch aufrege...
Am besten notiere ich nun die Autonummer, die Blutgruppe und die Schuhgröße des Abholers? Der Prüfer hat entweder gar nichts kapiert oder ist besonders perfide. Zuerst möchte ich da die Durchführungsverordnung (allein der Name [img][/img] ) sehen.
Auch wenn man das ganze wieder geradegebogen und geregelt hat, sind wieder Stunden und Tage vergangen, die man völlig unproduktiv mit diesen Affen verbracht hat.
Und meist heisst es dann:"Sie können ja klagen" und wissen genau, dass man es nicht tun wird.
Was hat letztens ein russischer, in Berlin lebender Schriftsteller gesagt?"Die Bürokratie in Russland ist genauso schlimm wie in Deutschland, aber sie ist wenigstens korrupt."
Da ist was wahres dran. Der Fabrikbesitzer, der die Halle trotz Auftragsnotstand nicht termingerecht ohne Strafe bauen konnte, hätte dann mit ein paar Euronen das ganze termingerecht beschleunigen können. Korruption ist zwar sehr unschön, aber bevor bei uns hier gar nichts mehr geht, dann lieber per Bakschisch und"diversen Druckmitteln". Gegen das, was bei uns abläuft, ist eine korrupte Bananen-Verwaltung ehrlich und effektiv.
Gruss,
Yak
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