-->Am 17. April ist eine SPD-Bundestagsabgeordnete gestorben.
Da sie den Sitz eines Überhangmandates inne hatte, hat die SPD kein Recht auf einen Nachrücker.
Dies hat zwei Folgen:
Zum einen sinkt die Regierungsmehrheit auf 305 Mandate, das sind drei über der Kanzlermehrheit von 302 (der BT hat jetzt"nur" noch 602 Sitze).
Eine weitere nicht ganz uninteressante Folge ist, dass sich die Bundesversammlung, die am 23. Mai den Bundespräsidenten wählt, um eins auf 1205 Mitglieder gesunken ist.
-und nun kommts (Zitiert aus Wahlrecht.de):
"Da die Ländervertreter in der Bundesversammlung schon von den Landesparlamenten gewählt wurden, ist mit einer Anpassung deren Zahl nicht mehr zu rechnen.
Damit wird erstmalig die Zahl der Ländervertreter höher sein, als die der Bundestagsabgeordneten, was dem Wortlaut in Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz („Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen [...] gewählt werden.“) nicht entspricht."
Man darf also gespannt sein, ob die Ländervertreter, nicht noch mal von den Landesparlamenten gewählt werden, um anschl. Klagen vorzubeugen.
<ul> ~ http://www.wahlrecht.de/news/2004/07.htm</ul>
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