Nachtigel
29.04.2004, 16:25 |
Aber Achtung! Neuer Grenzwert im Einzelhandel.... Thread gesperrt |
-->Neuer Grenzwert im Einzelhandel [img][/img]
Bei Barverkäufen ab 15.000 Euro müssen Einzelhändler Quittungen oder Rechnungen ausstellen und aufbewahren - mit den üblichen Angaben über Ware, Kaufpreis, Umsatzsteuer, Name und Anschrift des Kunden (impulse 3/2004). So steht es in einem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (Aktenzeichen IV D 2 S 0315 9/04). Bei wiederholten Verstößen droht Ärger: Die Steuerprüfer können die Kassenbuchführung verwerfen und Gewinne schätzen.
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Carpediem
29.04.2004, 16:30
@ Nachtigel
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Kauft man eben ein Glas Beluga beim anderen Händler.. |
-->...wo ist das Problem.
MfG
Carpediem
Abtlg: Und wenn die Kohle alle ist, dann lassen wir halt anschreiben!
>Neuer Grenzwert im Einzelhandel [img][/img]
>Bei Barverkäufen ab 15.000 Euro müssen Einzelhändler Quittungen oder Rechnungen ausstellen und aufbewahren - mit den üblichen Angaben über Ware, Kaufpreis, Umsatzsteuer, Name und Anschrift des Kunden (impulse 3/2004). So steht es in einem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (Aktenzeichen IV D 2 S 0315 9/04). Bei wiederholten Verstößen droht Ärger: Die Steuerprüfer können die Kassenbuchführung verwerfen und Gewinne schätzen.
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LenzHannover
30.04.2004, 16:51
@ Nachtigel
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Das ist wohl eher wg. Geldwäsche, wobei du in den USA für einen gegen |
-->reichlich bar verkauften PKW schon dicht am Knast bist [img][/img]
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