Zandow
03.05.2004, 10:40 |
@dottore zum Geld-posting Thread gesperrt |
-->Hallo dottore,
bei Ihrem Geld-posting von gestern ist mir soweit alles klar. Nur eins hab' ich immer noch nicht kapiert: die tägliche Fälligkeit des Geldes. Wo ist bei dem Geld, welches ich einstecken habe eine tägliche Fälligkeit?
Können Sie dies für mich mal herleiten?
Schöne Woche wünschend, <font color=#008000>Zandow</font>
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Ricardo
03.05.2004, 11:39
@ Zandow
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das sind erfüllte und nicht erfüllte Forderungen |
-->>Hallo dottore,
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>bei Ihrem Geld-posting von gestern ist mir soweit alles klar. Nur eins hab' ich immer noch nicht kapiert: die tägliche Fälligkeit des Geldes. Wo ist bei dem Geld, welches ich einstecken habe eine tägliche Fälligkeit?
>Können Sie dies für mich mal herleiten?
>
>Schöne Woche wünschend, <font color=#008000>Zandow</font>
hallo,
dieses Geld müsste eigentlich eine Forderung sein, weil es fällig wird. Unklar ist allerdings ob diese Forderung erfüllt wird oder nicht. Da aber mit jedem eingegangenen Kontrakt sofort eine Forderung entsteht, von der man nicht weiss ob sie irgendwann erfüllt wird, müsste auch die erfüllte Forderung Geld sein. Das was du da einstecken hast sind erfüllte und nicht erfüllte Forderungen.
Grüsse
Ricardo
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Zandow
03.05.2004, 11:48
@ Ricardo
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Warum täglich? |
-->Hi Ricardo,
das mit der Fälligkeit und der Forderung ist mir klar, nur das TÄGLICHE versteh' ich nicht. Warum TÄGLICH! Das Geld muß doch erst zum Termin in die ZB zurück, in zehn Jahren z.B. und nicht schon heute oder morgen.
Grübel, grübel...
Beste Grüße, <font color=#008000>Zandow</font>
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Ricardo
03.05.2004, 12:13
@ Zandow
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Re: Warum täglich? |
-->>Hi Ricardo,
>
>das mit der Fälligkeit und der Forderung ist mir klar, nur das TÄGLICHE versteh' ich nicht. Warum TÄGLICH! Das Geld muß doch erst zum Termin in die ZB zurück, in zehn Jahren z.B. und nicht schon heute oder morgen.
>Grübel, grübel...
>
>Beste Grüße, <font color=#008000>Zandow</font>
Hallo Zandow,
das ist ja gerade dottores Argumentation! Die Forderung wird immer fällig, vom Beginn des Contracts ausgehend über unbestimmte Laufzeit, retrograd dann wieder zurück betrachtet auf denn kleinsten Nenner oder die kleinste Zeiteinheit (hier täglich). Aber das Problem bleibt das gleiche: keiner kann mit Abschluss bestimmen ob eine Forderung erfüllt wird oder nicht, da kann die Zeiteinheit noch so kurz sein.
Ausserdem ist das sowas wie eine mehrdimensionale Betrachtung, und es ist besser von vielen bis unentlichen Kontrakten zu sprechen. Durch das herunterziehen auf die kleinste Zeiteintheit, scheint es so als ob quasi mit Beginn des Kontraktes schon die Nichterfüllung bestätigt wäre.
ebenso schöne Grüsse
Ricardo
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Zandow
03.05.2004, 13:43
@ Ricardo
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NACHgelagerte Termine? |
-->Hi Ricardo,
also mit der täglichen Fälligkeit des Geldes habe ich das erstmal so verstanden:
Das Geld ist mit bekanntem Termin bei der ZB fällig. Dieser Termin liegt weiter weg (z.B. zehn Jahre). Zu diesem Termin muß es derjenige, der es schuldet, zur Hand haben. Also muß er es am Tag ZUVOR auf seinem Konto haben. Derjenige, von dem der ZB-Schuldner bekommt das Geld, muß es also mindestens schon ZWEI Tage ZUVOR auf dem Konto haben. Und so setzt sich die Sache fort, bis zu dem, der das Geld grad hat.
ABER: Kann sich der momentane Geldinhaber nicht Zeit lassen, bis er das Geld selbst schuldig ist???? Wo ist die TÄGLICHE Fälligkeit meines Geldes???
Immernoch grübel....
Kopfrauchende Grüße, <font color=#008000>Zandow</font>
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thomas
03.05.2004, 15:37
@ Zandow
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"Tägliche Fälligkeit" ist ein irreführender Begriff |
-->und sollte nicht zu ernst genommen werden.
"Fälligkeit" ist ein Attribut von Schuldverhältnissen. (Eben der zukünftige Zeitpunkt, zu dem etwas geschuldet wird)
Bei Bargeld handelt es sich nicht um ein Schuldverhältnis. Folglich hat Bargeld auch keine Fälligkeit.
Beachte auch, dass Schuldverhältnisse immer einen ZeitPUNKT als Fälligkeit haben. Der Begriff"täglich" spezifiziert keinen Zeitpunkt, sondern eine Menge von Zeitpunkten. Deshalb kann"täglich" keinen Fälligkeitstermin spezifizieren. (Welcher Tag ist denn nun gemeint?)
Zur Probe die Gegenfrage: Hier habe ich einen Geldschein. Wer kann sagen, wem dieser Schein (zu welchem Zeitpunkt) geschuldet wird? Darauf gibt es keine objektive Antwort.
Gruß,
Thomas
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Zandow
03.05.2004, 16:10
@ thomas
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Fälligkeit für Bargeld |
-->Hallo Thomas,
>Bei Bargeld handelt es sich nicht um ein Schuldverhältnis. Folglich hat
>Bargeld auch keine Fälligkeit.
Dem Bargeld (Passiv in ZB) steht eine endliche (mit Termin) Forderung (ZB-fähige Sicherheit) gegenüber (Aktiv in ZB). Zu diesem Termin ist das Bargeld zum Erscheinen in der ZB fällig. Kommen keine ZB-fähigen Sicherheiten mehr in die ZB, so muß irgendwann alles Bargeld in der ZB verschwinden.
Alle anderen (privaten) Termine sind diesen ZB-Terminen vorgelagert, z.B. Kredite, Miete, Steuern....
>Beachte auch, dass Schuldverhältnisse immer einen ZeitPUNKT als Fälligkeit
>haben.
Bei Bargeld ist dieser ZeitPUNKT eben der Termin der in der ZB liegenden Forderung. Aber der ist halt weit weg und nicht heute.
>Zur Probe die Gegenfrage: Hier habe ich einen Geldschein. Wer kann sagen, wem
>dieser Schein (zu welchem Zeitpunkt) geschuldet wird?
Das ist ja mein Problem, oder besser: nicht wem (es ist letztendlich immer die ZB), sondern WANN?
Daß das Geld irgendwann in der ZB landet, ist mir klar. Doch bei eben jenem Geldschein, in der Hand jetzt, kann ich keine Fälligkeit erkennen.
Ich glaube schon, daß dottore wirklich eine tägliche Fälligkeit meint, nur fehlt mir halt eine Erklärung dafür.
Dir eine schöne Woche, <font color=#008000>Zandow</font>
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thomas
03.05.2004, 16:56
@ Zandow
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Verschiedene Verwendungen des Begriffs"Fälligkeit" |
-->Hallo Zandow,
Du schreibst:
<em>Dem Bargeld (Passiv in ZB) steht eine endliche (mit Termin) Forderung (ZB-fähige Sicherheit) gegenüber (Aktiv in ZB)...</em>
Klar doch. Die Forderung hat eine Fälligkeit. Aber doch nicht das Bargeld, dem diese Forderung"gegenübersteht". Es handelt sich doch um zwei verschiedene Dinge!
Dem gesamten ZB-Geld stehen sicherlich tausende von ZB-Forderungen gegenüber, zu verschiedenen Terminen. Es ist in diesen Forderungen aber nicht spezifiziert, welche konkreten Scheine zu welchen Terminen zurückkommen müssen. Wie soll man da dem einzelnen Schein eine Fälligkeit zuordnen können?
Vielleicht probiere ich es von der anderen Seite: A schuldet B 100 Euro, täglich fällig. Das heißt doch im allgemeinen Sprachgebrauch, dass B jederzeit die Erfüllung der Schuld verlangen (und vollstrecken) kann, wie bei einem Girokonto. Insofern wäre"sofortige Fälligkeit" eine bessere Umschreibung als"tägliche Fälligkeit". Wie dem auch sei,"tägliche Fälligkeit" suggeriert einen Fälligkeitstermin, den es schlicht und einfach nicht gibt.
Also, meine Bank schuldet mir meine Giro-Einlage"täglich fällig". Also habe ich Liquidität,"täglich fällig".
Du meinst, dass es eine dritte Verwendung des Begriffs"Fälligkeit" gibt? (Verwendung 1: Fälligkeitstermin bei Schuldverhältnis. Verwendung 2: Umgangssprachlich wie beim Girokonto)
Gruß,
Thomas
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Zandow
03.05.2004, 17:08
@ thomas
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Gleichsetzung |
-->Hi Thomas,
>Wie soll man da dem einzelnen Schein eine Fälligkeit zuordnen können?
Hmmm. Vielleicht hab' ich hier gedanklich das Geld im allgemeinen mit eben jenem einzelnen Geldschein gleichgesetzt. Daher das Problem.
Für DEN einzelnen Geldschein kann man die Fälligkeit für seine Rückkehr in die ZB erst bestimmen, wenn keine neuen Aktiva in die ZB reinkommen. In diesem Falle hat DER einzelne Geldschein die Fälligkeit spätestens zum Endtermin der am längsten laufenden Sicherheit. Dies gilt aber nur, wenn kein neues Geld ausgegeben wird.
Dank für Erklärung, <font color=#008000>Zandow</font>
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dottore
03.05.2004, 18:03
@ thomas
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Re: Danke, Thomas, just so ist's korrekt (o.Text) |
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