LOMITAS
17.05.2004, 12:05 |
Frage an die Rechtsexperten Thread gesperrt |
-->Vorliegender Fall;
Es wurde ein Vergleich über einen Betrag von EURO 13.000,-- geschlossen. Der Vergleich wurde von beiden Seiten nicht widersprochen und ist somit am 18.04.04 rechtskräftig geworden.
Bis wann muß der Schuldner zahlen und wie hoch sind die Verzugszinsen bei Nichtzahlung
Vorab vielen Dank
LOMITAS
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dottore
17.05.2004, 12:53
@ LOMITAS
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Re: Frage an die Rechtsexperten |
-->>Vorliegender Fall;
>Es wurde ein Vergleich über einen Betrag von EURO 13.000,-- geschlossen. Der Vergleich wurde von beiden Seiten nicht widersprochen und ist somit am 18.04.04 rechtskräftig geworden.
>Bis wann muß der Schuldner zahlen und wie hoch sind die Verzugszinsen bei Nichtzahlung
Das muss alles im Vergleich selbst stehen, sonst ist das keiner. Im Vergleich wird"alles" verglichen, also auch, ab wann in Verzug und wie hoch die Verzugzinsen.
Gruß!
PS: Keine Rechtsberatung
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LOMITAS
17.05.2004, 13:44
@ dottore
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Re: Frage an die Rechtsexperten |
-->>>Vorliegender Fall;
>>Es wurde ein Vergleich über einen Betrag von EURO 13.000,-- geschlossen. Der Vergleich wurde von beiden Seiten nicht widersprochen und ist somit am 18.04.04 rechtskräftig geworden.
>>Bis wann muß der Schuldner zahlen und wie hoch sind die Verzugszinsen bei Nichtzahlung
>Das muss alles im Vergleich selbst stehen, sonst ist das keiner. Im Vergleich wird"alles" verglichen, also auch, ab wann in Verzug und wie hoch die Verzugzinsen.
>Gruß!
>PS: Keine Rechtsberatung
Hallo Dottore,
eben das steht nicht drin. Deshalb meine Frage. PS; Vergleich wurde vorm LG geschlossen. Fehler vom LG??
Gruß zurück
LOMITAS
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dottore
17.05.2004, 13:52
@ LOMITAS
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Re: Dann war's kein Vergleich - definitiv nicht! |
-->Hi LOMITAS,
>eben das steht nicht drin. Deshalb meine Frage. PS; Vergleich wurde vorm LG geschlossen. Fehler vom LG??
"Saustall Justiz!" (Anmerkung eines RA dazu).
Gruß!
PS: Keine Rechtsberatung
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LenzHannover
17.05.2004, 16:32
@ dottore
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Unfähige Anwälte.... |
-->die Richter entscheiden doch nur, wer mehr recht hat, der am rechten oder der am linken Tisch im Saal.
Wir hatten als WEG einen Prozeß am LG mit teueren Anwälten (1 Mio Streitwert), Spruch vom Landrichter (2 te Instanz): Ihr verliert.
Es war dann nicht der Anwalt, sondern es waren die anwesenden Eigentümer die den Richter überzeugt hatten.
Der Skandal ist die Gebührenordnung, Bezahlung UNABHÄNGIG vom Erfolg.
PS: Gegen den Streitwert hat sich der Anwalt der Gegenseite nicht gewehrt, ein Schelm, wer böses dabei denkt.
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mira
17.05.2004, 17:15
@ LOMITAS
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Re: Frage an die Rechtsexperten |
-->Fällig und daher zahlbar sofort mit Vergleichsschluß, Zinsen nein - sind nicht in den Vergleich aufgenommen. Der läßt sich aber sofort vollstrecken, ggfs. sicherungsvollstrecken, auch, wenn noch keine Klausel und Zustellung Titel/Klausel vorliegt: - also los: Vorpfändung in sämtliche Konten und in Forderungen beim Arbeitgeber oder den Auftraggebern des Schuldners, Pfändung Auto kommt auch immer gut, Pfändung Erstattungen FiAmt bei sämtlichen Steuerarten denkbar, Vollstreckung ins Grundstück (falls selbst bewohnt auch: Zwangsverwaltung, dann muß er ggfs. Miete für eigenes Haus an den Gläubiger zahlen). Phantasie ist gefragt, kostet natürlich auch alles Geld.
Ansonsten gibt es natürlich bei deren Schmalspurausbildung nur schlechte Juristen, die überhaupt keine Ahnung haben. Der Mandant weiß natürlich viel besser bescheid, wie unten in einem weiteren Posting schon so zutreffend ausgeführt.
Also: Waidmann's Heil
Mira
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Wasi
18.05.2004, 21:42
@ dottore
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Oh Gott... |
-->hier stehen einem beim Lesen ja die Haare zu Berge...
Selbstverständlich setzt ein gerichtlicher Vergleich NICHT
voraus, dass etwas von Zinsen drinsteht. Das KANN der Fall
sein, MUSS aber nicht.
Und tatsächlich ist es gerade so, dass sehr viele Vergleiche
geschlossen werden, in denen nichts von Zinsen steht, weil
auf diese im Vergleichswege nämlich verzichtet wird! Und so
wird es da auch gewesen sein. Ist durchaus üblich.
Vergleich ist, wo Gericht und Vergleich drübersteht,
und worin geregelt ist, wer was zu tun oder zu unterlassen
hat und wer welche Kosten zu tragen hat. Das sind die
Mindestbestandteile eines Vergleichs. Ergänzend hinzukommen
können Verzicht auf Ansprüche, Zinsregelungen,
Fälligkeitsvereinbarungen (Zahlungsfristen,
Ratenzahlungsvereinbarungen etc.) u.v.m.
Und bei einem Vergleich werden die Parteien meist von Anwälten
beraten, die für sie verhandeln. Also im Zweifel an die halten.
Und wenn nichts besonderes über die Fälligkeit drinsteht,
ist die Forderung sofort fällig und vollstreckbar. Das läuft meist
so ab, daß der Anwalt den Schuldner unter Verweis auf
den Vollstreckungstitel (=vollstreckbare Ausfertigung des
Vergleichs, erhält der Anwalt vom Gericht) zur Zahlung bis
dann und dann auf das und das Konto auffordert. Bei Nichtzahlung:
Gerichtsvollzieher etc.
Gruss
Wasi
(keine Rechtsberatung, keine Haftung, kein Verkauf ;-)
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---Elli---
18.05.2004, 21:52
@ Wasi
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Re: Oh Gott... / dottore und LOMITAS müssen das lesen |
-->... deshalb auffällig in rot ;-)
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monopoly
18.05.2004, 22:00
@ Wasi
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Re: Oh Gott... |
-->>hier stehen einem beim Lesen ja die Haare zu Berge...
>Selbstverständlich setzt ein gerichtlicher Vergleich NICHT
>voraus, dass etwas von Zinsen drinsteht. Das KANN der Fall
>sein, MUSS aber nicht.
>Und tatsächlich ist es gerade so, dass sehr viele Vergleiche
>geschlossen werden, in denen nichts von Zinsen steht, weil
>auf diese im Vergleichswege nämlich verzichtet wird! Und so
>wird es da auch gewesen sein. Ist durchaus üblich.
>Vergleich ist, wo Gericht und Vergleich drübersteht,
>und worin geregelt ist, wer was zu tun oder zu unterlassen
>hat und wer welche Kosten zu tragen hat. Das sind die
>Mindestbestandteile eines Vergleichs. Ergänzend hinzukommen
>können Verzicht auf Ansprüche, Zinsregelungen,
>Fälligkeitsvereinbarungen (Zahlungsfristen,
>Ratenzahlungsvereinbarungen etc.) u.v.m.
>Und bei einem Vergleich werden die Parteien meist von Anwälten
>beraten, die für sie verhandeln. Also im Zweifel an die halten.
>Und wenn nichts besonderes über die Fälligkeit drinsteht,
>ist die Forderung sofort fällig und vollstreckbar. Das läuft meist
>so ab, daß der Anwalt den Schuldner unter Verweis auf
>den Vollstreckungstitel (=vollstreckbare Ausfertigung des
>Vergleichs, erhält der Anwalt vom Gericht) zur Zahlung bis
>dann und dann auf das und das Konto auffordert. Bei Nichtzahlung:
>Gerichtsvollzieher etc.
>Gruss
>Wasi
>(keine Rechtsberatung, keine Haftung, kein Verkauf ;-)
Ich hab schon häufiger bemängelt das dottore in jur.Fragen etwas oberflächlich ist, gerade da kann es aber teuer werden. Könnte damit zusammenhängen das er bei Bild immer genug Geld für Gegendarstellungen hat? und man sowieso selten erwischt wird?
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Wasi
18.05.2004, 22:05
@ Wasi
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Ups... |
-->so eine Rotnachricht ist ja wie eine Freigabe
zum Abschuss...
Hab ich Seppel etwas Falsches geschrieben
(haare-rauf)... [img][/img]
Guts Nächtle
Wasi
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Wasi
18.05.2004, 22:21
@ Wasi
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Ergänzung zur Zinsfrage |
-->bevor hier ein falscher Eindruck entsteht:
Wenn überhaupt nichts zu Zinsen im Vergleich
geregelt wurde, heißt das, dass auf die Zinsen
BIS zum Vergleich (Altzinsen) verzichtet wurde
und auf die Festlegung einer BESTIMMTEN Verzinsung
nach Vergleichsschluss (insbesondere einen hohen
Zinssatz).
Für die Zeit NACH dem Vergleich KANN aber möglicherweise
unabhängig von der (Nicht-) Regelung im Vergleich ein
Zinsanspruch aus Gesetz bestehen (z.B. Verzugszinsen
unter den gesetzlichen Voraussetzungen).
Der Unterschied ist folgender: Ist die Verzinsung
im Vergleich mit drin, liegt darüber ein Vollstreckungstitel
vor, so daß die Zinsen mitvollstreckt werden können.
Ist die Verzinsung nicht im Vergleich enthalten, müssen
die Zinsen jeweils neu eingeklagt werden.
Gruss
Wasi
(keine Beratung, keine Haftung, kein Verkauf ;-)
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- Elli -
18.05.2004, 22:36
@ Wasi
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Re: Ups... / nein... |
-->>Hab ich Seppel etwas Falsches geschrieben
>(haare-rauf)...
Und deshalb sollte LOMITAS die Richtigstellung (unterstellt) lesen und dottore kann entweder kontern oder was dazulernen ;-)
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