LenzHannover
03.06.2004, 01:32 |
Absurdistan beim Oberverwaltungsgericht wegen 3 Euro pro Monat... *WUT* Thread gesperrt |
-->Thema Praxisgebühr: (Hann. Allgemeine vom 28.5.04, gekürzt)
Klage eines kranken Sozialhilfeempfängers erfolgreich - doch die Hilfe ist bürokratisch / „Das ist ein Einzelfall“
... muss einem chronisch kranken Sozialhilfeempfänger mit einem Darlehen bei Rezept- und Praxisgebühren aushelfen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren entschieden. Das Gericht verweist auf die Gesundheitsreform, die den Sozialämtern in Einzelfällen diese Möglichkeit ausdrücklich einräumt. Einen Anspruch auf Erstattung aller Kosten sieht das OVG - wie bereits zuvor einige Verwaltungsgerichte in anderen Eilverfahren - allerdings nicht.
... gleichen Zuzahlungsregeln wie für alle Versicherten... bis die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahreseinkommens, beziehungsweise ein Prozent bei Chronikern, erreicht ist. Basis sind 296 Euro Sozialhilfe (d.h. es geht um 3/6 Euro pro Monat [img][/img] </font>
Es wird hier ja gerne die Geschichte mit den Politikern, Laternen und deren Traglast besprochen...
Ich denke, die Archive der Sozial- und Verwaltungsgerichte werden auch was hergeben.
|
bernor
03.06.2004, 11:33
@ LenzHannover
|
Wut & Ärger... |
-->Hi Lenz,
Thema Praxisgebühr: (Hann. Allgemeine vom 28.5.04, gekürzt)
>Klage eines kranken Sozialhilfeempfängers erfolgreich - doch die Hilfe ist bürokratisch /
(...)
Basis sind 296 Euro Sozialhilfe (d.h. es geht um 3/6 Euro pro Monat ,
habe ich einen schönen Spruch für Dich (bevor Du deswegen gar auch noch chronisch krank und wegen 3 bis 6 Euro usw....):
Der Ärger ist ein blödes Vieh:
Er frißt nur Dich - den Anlaß nie!
Gruß bernor
|
LenzHannover
03.06.2004, 15:04
@ bernor
|
Die ganze Veranstaltung zahlt der Steuerzahler (Stadt, Bund...) tausende €!!! (o.Text) |
-->
|