off-shore-trader
16.06.2004, 12:17 |
Pflege - neues Milliardenloch - Schmidt will Beiträgserhöhung Thread gesperrt |
-->naja, wenigsten beleibt sie sich treu und plädiert für weitere Abgabenerhöhungen. Es geht also weiter wie gehabt. Stetigkeit ist doch auch was schönes.. [img][/img]
Greets
Kinderlose müssen im kommenden Jahr höhere Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Die"Berliner Zeitung" schreibt, dass der Beitrag für diejenigen, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, um 0,25 Prozentpunkte steigt. Das Blatt beruft sich auf Koalitionskreise.
SPD-Fraktionsvize Michael Müller dementierte den Bericht. Bisher sei der Plan nicht in den Fraktionsgremien beraten und entschieden worden, so Müller im Inforadio vom RBB.
Die Beitragserhöhung war ein Vorschlag von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), der nach dem Zeitungsbericht angeblich mit der SPD-Bundestagsfraktion abgestimmt sei. Die Grünen seien grundsätzlich einverstanden, hieß es.
Mit den Maßnahmen wolle die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgericht umsetzen, laut dem Erziehende gegenüber Kinderlosen"relativ entlastet" werden müssen. Einen Alternativplan für die Umsetzung des Urteils konnte Müller nicht anbieten.
Unterdessen hat die"Bild"-Zeitug gemeldet, die gesetzlichen Krankenkassen hätten im vergangenen Jahr mehr Schulden angehäuft als bislang bekannt.
Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichneten demnach Ende 2003 rund acht Milliarden Euro Schulden.
Bislang sei das Bundesgesundheitsministerium von Schulden in Höhe von bis zu 5,5 Milliarden Euro ausgegangen. In den ersten drei Monaten 2004 hatten die gesetzlichen Kassen einen Überschuss von rund einer Milliarde Euro erwirtschaftet.
Dennoch haben sich zahlreiche Kassen zurückhaltend zu schnellen Beitragssenkungen geäußert und erklärt, zunächst müssten Schulden abgebaut werden.
<ul> ~ http://www.n-tv.de/5254759.html</ul>
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Euklid
16.06.2004, 14:50
@ off-shore-trader
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Das BVG - Urteil ist sagenhaft |
-->Ein sagenhaftes Urteil des BVG
Die Eltern müssen relativ entlastet werden heißt es dort.
Viele Zeitgenossen können damit sicher nichts anfangen.
Relativ entlastet bedeutet nichts anderes als daß die Beiträge für alle (auch für Familien) steigen können oder dürfen,nur müssen die Beiträge für Kinderlose höhere Steigerungen haben.
Daher sind Wortgeschöpfe wie relative Entlastungen genauso zu sehen wie planbare Notfälle.
Es gibt in Zukunft keine echten Entlastungen der Bürger mehr weil die Politik noch immer glaubt alles regeln zu müssen während sie die Taschen der jetzt noch arbeitenden Bürger nicht nur plündert sondern auch gleich noch Rechnungen für die Zukunft stellt und nicht im Traum daran denkt die daraus resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Bezahlt soll werden während die Leistungsverweigerung für das bereits bezahlte in der Zukunft sonnenklar ist.
Gruß EUKLID
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Baldur der Ketzer
16.06.2004, 15:35
@ Euklid
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Re: Fiskal-Inquisitor Eichels neue Rechnungsanforderungen |
-->Hallo, zusammen,
demnächst (1.7.?) gibts neuen Verdruß, äh, nein, Erziehungsmaßnahmen, oder, äh, Machtdemonstrationen, oder, äh, erzwungene Huldigungen betreffend des aufgehängten Gesslerhuts.
Wenn in einer Rechnung irgendein Fitzel unstimmig ist (rechtsform nicht korrekt angegeben, Hausnummer flasch oder fehlend, etc.), fliegt der Posten bei der Prüfung einfach raus.
Der Dumme ist, wie könnts auch je anders sein, der dumme Steuerknecht.
Voll pervers wirds bei den Kleinbetragsquittungen, deren Beträge im Auftrag für Kunden verauslagt werden - weil da ja keine Rechnungsadresse draufsteht.
Na, ja, der deutsche Michel nimmt es stumm hin und läßt sich hintenrein, und so geht es halt seinen Gang weiter, immer weiter.
Der langsam gekochte Frosch.....
Beste Grüße vom Baldur
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off-shore-trader
16.06.2004, 16:10
@ Baldur der Ketzer
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Vorsteuerabzug in Gefahr - wer es genau wissen will: |
-->+ ab dem 1.1.2004 zusätzliche, zwingende Rechnungsangabe:
· die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikations-Nummer,
+ ab dem 1.7.2004 zusätzliche, zwingende Rechnungsangaben:
· das Ausstellungsdatum der Rechnung,
· eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller, die sog. Rechnungsnummer, die nur einmalig vergeben werden darf,
· eine Aufschlüsselung des Entgelts für die Lieferung oder sonstige Leistung nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen, sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts und
· den anzuwendenden Steuersatz sowie den entsprechend auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Die Rechnungsnummer kann hierbei aus mehreren Zahlen und/oder Buchstabenreihen bestehen. Es können auch verschiedene Nummernkreise gebildet werden, sofern eine leichte und eindeutige Zuordnung der einzelnen Rechnung zum Nummernkreis gewährleistet ist. Auch die Verwendung eines einheitlichen fortlaufenden Nummernkreises für verschiedene Steuersubjekte eines Konzens ist zulässig.
Für Kleinbetragsrechnungen, d.h. Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von maximal
100 Euro, bestehen Erleichterungen (§ 33 UStDV). Sie müssen aber mindestens folgende Angaben enthalten:
ab dem 1.1.2004 zwingende Angaben:
· den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens,
· die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistungen,
· das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Leistung in einer Summe und
· den anzuwendenden Steuersatz,
+ ab dem 1.7.2004 zusätzliche, zwingende Angaben:
· das Ausstellungsdatum,
· im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
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Tierfreund
16.06.2004, 16:49
@ Baldur der Ketzer
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Re: Finanz Stasitruppe und die 15.000. € Grenze |
-->Vorsicht bei teurer Ware
Nicht nur Bareinzahlungen bei der Bank sondern auch teure Einkäufe werden neuerdings vom Finanzamt kontrolliert.
Unter dem Motto „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung; Verbuchung von Bargeschäften im Einzelhandel;"Identitätsnachweis" hat der Bundesminister für Finanzen, Hans Eichel, mit Schreiben vom 5. April 2004 -IV D2 - S 0315- 9/04- zur Verbuchung von Bargeschäften im Einzelhandel festgelegt:
Eine Einzelaufzeichnung der baren Betriebseinnahmen im Einzelhandel ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unter dem Aspekt der Zumutbarkeit nicht erforderlich, wenn Waren von geringem Wert an eine bestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden.
Von der Zumutbarkeit von Einzelaufzeichnungen über die Identität ist jedenfalls bei einer Annahme von Bargeld im Wert von 15.000 € und mehr auszugehen.
Außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten bleiben unberührt.
Bei einer Steuerprüfung des Einzelhändlers, kann der Prüfer eine Kontrollmeldung an das Finanzamt des Käufers senden.
Und schon wird überprüft woher das Geld stammt.
Tierfreund meint: Mein Name ist Hase und ich kaufe gerne im Ausland.
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