-->Also die Sache hat System.
1. Grundsätzlich klären ob die Rechnung qualifiziert (nachweisbar) zugestellt wurde. Wenn nicht, Zugang bestreiten, da dann Forderung noch nicht fällig.
2. Grundsätzlich klären, ob die KSP Anwälte eine Vollmacht Ihrem Schreiben beigefügt haben. Wenn nicht, liegt kein Grund vor, sich mit denen zu beschäftigen.
Kurzes FAX: aus formaljuristischen Gründen........keine Einlassung da Bevollmächtigung nicht nachgewiesen.
3. Sollte die Rechnung wirklich fristgerecht gezahlt worden sein (nicht nur Kontoauszug sondern auch Telekom abfragen) dann Angelegenheit ignorieren und bis Gerichtsvollzieher warten. Erst dann Einspruch vor dem Vollstreckungs-gericht mit Nachweis der fristgerechten Zahlung. (Telekom hat den Inkassoauf-trag zwar durchgefĂĽhrt, aber offensichtlich die Zahlung nicht weiter geleitet.)
Auf diese Weise fallen für die Herren RAe. Kosten an die diese selbst berappen dürfen. Wenn das viele machen, versiegt dieses Geschäftsmodell.
OCJM
>War kürzlich in Urlaub. Zwischenzeitlich kam die Telefonrechnung. Und die Mahnung pünktlich zum Urlaubsende. Wurde auch alles korrekt bezahlt. (Die Rechnung, nicht die Mahnung) Jetzt erhalte ich ein Schreiben von KSP-Rechtsanwälte (Struck und Co. jaja, genau der Struck) Im Namen von 01051 Telecom GmbH, Telediscount, Teledump, Telebilli, Telestunt, Junior Telecom und Surprise Telecom - scheint alles eine Blase zu sein- über ca. 14€, aber mit Kosten, Gebühren und Pauschalen über 22,25€ belegt ohne vorheriges Anschreiben des 01051 Konglomerats.
>Da tauchen bei mir gleich mehrere Fragen auf:
>1. Ist denn eine Abmahnung durch Rechtsanwälte ohne vorherige Stellung einer Forderung überhaupt rechtsgültig?
>2. Was macht die Telekom mit dem Geld das ja angeblich nicht abgerufen wird. Wird das verrechnet?
>3. Wer sind die Gesellschafter bei 01051 und Co? ist da einer oder mehrere der 13 Anwälte von KSP beteiligt?
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