Cujo
08.07.2004, 23:14 |
Zum Nichtstun verdammt? Thread gesperrt |
-->Eine Kollegin wurde abgemahnt, weil sie mit dem PC Karten spielte. Sie hatte absolut nichts zu tun. Auch Lesen.. ist verboten.
Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt.
Die Frage: Darf das der Arbeitgeber fordern?
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LenzHannover
09.07.2004, 01:27
@ Cujo
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Nö, man hat einen Arbeitsvertrag und damit auch Anspruch auf angemessene/ |
-->vereinbarte Beschäftigung. Abweichungen wird es geben dürfen.
Einen Sachbearbeiter für? wird man nicht 8 h Klo putzen verordnen dürfen.
Nix tuen liegt für mich dicht dabei."Nix tuen" ist schlecht für neue Jobs / Bewerbung.
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Eugippius
09.07.2004, 07:56
@ Cujo
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Re: Zum Nichtstun verdammt? |
-->>Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt.
Nach meiner Erinnerung - und das betrifft die Rechtslage in Ã-sterreich vor rund 30 Jahren, ist also nicht wirklich hilfreich - haben nur wenige Berufsgruppen einen Anspruch auf Beschäftigung, z.B. Schauspieler und Journalisten. Die meisten Arbeitnehmer haben nur einen Anspruch auf Bezahlung für die Arbeitszeit.
Das beantwortet aber nicht die Frage, ob der Arbeitgeber explizit 'Nichtstun' verlangen kann. Was subjektiv als Nichtstun empfunden wird, muß objektiv nicht so sein: Ich habe selbst schon erlebt, daß ich eine Information in einem Einkaufszentrum benötigte und den Informationsstand aufgesucht habe. Dort saß eine Dame, hatte offensichtlich nichts zu tun, spielte am Computer Solitär, und war über die Störung gar nicht erfreut...
OT: Kürzlich eine satirische Szene in einem Film: ein Arbeitsloser wird ins Arbeitsamt bestellt, der Sachbearbeiter gibt vor, sich mit dem Fall zu beschäftigen und arbeitet angestrengt mit dem Computer; ein Blick über seine Schulter zeigt...
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fridolin
09.07.2004, 08:47
@ Eugippius
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Lösung |
-->Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt.
<font color=#0000FF>Pragmatische Lösung: nach alter Lehrmeinung ist Büroschlaf die gesündeste Form des Schlafes - und das ist ja keine Beschäftigung mit etwas anderem... [img][/img]
Mir fällt da jetzt wieder eine Geschichte ein, die vor vielen Jahren ein früherer Kollege erzählte. Der hatte in den Semesterferien einen Aushilfsjob im Finanzamt verrichtet. Sein Zimmergenosse, ein altgedienter Beamter, beherrschte nach seiner Erinnerung diese Kunst in Perfektion: er konnte mit dem Bleistift in der Hand ein Nickerchen halten, und wenn er geweckt wurde, zielgenau an der Stelle weiterschreiben, an der er aufgehört hatte...
</font>
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Trixx
09.07.2004, 09:10
@ Cujo
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Wie wärs denn mit Weiterbildung? |
-->Mal die Feinheiten von Word und Excel erarbeiten, damit man die Programme auch mal über das normale beherrscht. Erhöht den Marktwert.
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Tassie Devil
11.07.2004, 10:17
@ fridolin
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Re: Arbeitswut bei Beamten |
-->>Mir fällt da jetzt wieder eine Geschichte ein, die vor vielen Jahren ein früherer Kollege erzählte. Der hatte in den Semesterferien einen Aushilfsjob im Finanzamt verrichtet. Sein Zimmergenosse, ein altgedienter Beamter, beherrschte nach seiner Erinnerung diese Kunst in Perfektion: er konnte mit dem Bleistift in der Hand ein Nickerchen halten, und wenn er geweckt wurde, zielgenau an der Stelle weiterschreiben, an der er aufgehört hatte...
Drei sind in einer Amtsstube, einer von den Dreien arbeitet.
Wer sind die Drei?
Aufloesung: Zwei Beamte und ein Ventilator... [img][/img]
Gruss
TD
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