nereus
09.07.2004, 09:08 |
offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? Thread gesperrt |
-->Hallo!
Ich habe vor einem Jahr eine Grundstückskaufabsichtserklärung unterschrieben.
Es ging um den Kauf einer ET-Wohnung mit Garage.
Der Kaufpreis wurde erwähnt, wobei Abzüge und Hinzurechnungen aufgeführt sind, welche den Kaufpreis entsprechend modifiziert haben.
Diese Preise waren weitestgehend Schätzpreise.
Inzwischen ist der Kauf abgewickelt (notarieller Kaufvertrag) und die Auf- und Abschläge wurden realisiert (Investitionen/Eigenleistungen bzw. Gebühren usw.).
Nur eine Position ist noch offen.
Der Kaufpreis der Garagen wurde mit 1.500 bis 1.800 EUR im obigen Vorvertrag fixiert.
Ich bin jedoch der Meinung, daß die Bausubstanz höchstens 1.000 EUR wert ist, wobei das Grundstück bereits durch mich erworben wurde.
Meine Frage:
Ist die Kaufabsichtserklärung rechtsverbindlich oder ist dies nur als Vorvertrag zu sehen der später durch einen"echten" Kaufvertrag ersetzt wird, was preisliche Nachbesserungen (z.B. durch Gutachten) rechtfertigt?
Der Verkäufer besteht nämlich auf dem ursprünglichen Preisvorschlag.
Oder einfacher, kann ich diesen Vorvertrag anfechten?
mfG
nereus
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LOMITAS
09.07.2004, 12:05
@ nereus
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Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? |
-->>Hallo!
>Ich habe vor einem Jahr eine Grundstückskaufabsichtserklärung unterschrieben.
>Es ging um den Kauf einer ET-Wohnung mit Garage.
>Der Kaufpreis wurde erwähnt, wobei Abzüge und Hinzurechnungen aufgeführt sind, welche den Kaufpreis entsprechend modifiziert haben.
>Diese Preise waren weitestgehend Schätzpreise.
>Inzwischen ist der Kauf abgewickelt (notarieller Kaufvertrag) und die Auf- und Abschläge wurden realisiert (Investitionen/Eigenleistungen bzw. Gebühren usw.).
>Nur eine Position ist noch offen.
>Der Kaufpreis der Garagen wurde mit 1.500 bis 1.800 EUR im obigen Vorvertrag fixiert.
>Ich bin jedoch der Meinung, daß die Bausubstanz höchstens 1.000 EUR wert ist, wobei das Grundstück bereits durch mich erworben wurde.
>Meine Frage:
>Ist die Kaufabsichtserklärung rechtsverbindlich oder ist dies nur als Vorvertrag zu sehen der später durch einen"echten" Kaufvertrag ersetzt wird, was preisliche Nachbesserungen (z.B. durch Gutachten) rechtfertigt?
>Der Verkäufer besteht nämlich auf dem ursprünglichen Preisvorschlag.
>Oder einfacher, kann ich diesen Vorvertrag anfechten?
>mfG
>nereus
Einfache Antwort;
Eine Kaufabsichtserklärung ohne notarielle Bestätigung ist NICHT rechtsverbindlich. Einzig die Kaufurkunde beim Notar
LOMITAS
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Euklid
09.07.2004, 12:12
@ LOMITAS
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Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? |
-->Hallo Lomitas
aber ihm gehört doch schon das Grundstück wie er schrieb.
Ich nehme an wenn ihm das Grundstück gehört daß dies ja notariell beurkundet ist.
Und wenn es das ist dann gehören ihm doch automatisch alle mit dem Grundstück verbundenen Gegenstände oder nicht?
Der Verkäufer sollte halt gnädig sein und sie abreißen lassen wenn nereus die Garage nicht mag [img][/img]
Vielleicht ist der Abrißpreis gleich dem jetzigen Sachwert?
Dann wäre das eine Nullnummer.
Eine weitere Frage wäre ob er eine Auflassungsvormerkung hat,denn es wird ja erst ins Grundbuch eingetragen wenn der Verkäufer zustimmt daß er alle aus dem Notarvertrag fälligen Verbindlichkeiten aus dem Vertrag erfüllt hat.
Das könnte dann eine Blockade dieser Aktion auslösen.
Gruß EUKLID
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LOMITAS
09.07.2004, 12:34
@ Euklid
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Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? |
-->>Hallo Lomitas
>aber ihm gehört doch schon das Grundstück wie er schrieb.
>Ich nehme an wenn ihm das Grundstück gehört daß dies ja notariell beurkundet ist.
>Und wenn es das ist dann gehören ihm doch automatisch alle mit dem Grundstück verbundenen Gegenstände oder nicht?
>Der Verkäufer sollte halt gnädig sein und sie abreißen lassen wenn nereus die Garage nicht mag [img][/img]
>Vielleicht ist der Abrißpreis gleich dem jetzigen Sachwert?
>Dann wäre das eine Nullnummer.
>Eine weitere Frage wäre ob er eine Auflassungsvormerkung hat,denn es wird ja erst ins Grundbuch eingetragen wenn der Verkäufer zustimmt daß er alle aus dem Notarvertrag fälligen Verbindlichkeiten aus dem Vertrag erfüllt hat.
>Das könnte dann eine Blockade dieser Aktion auslösen.
>Gruß EUKLID
Hallo EUKLID,
freilich ist nur der Notarvertrag bindend. Alle Vorverträge - gleich welcher Art und Inhalt - sind schlichtweg für die Katz.
Hätte halt, wie du schon schreibst als Zahlungsvoraussetzung in den Kaufpreis mit aufgenommen werden sollen.
Auch die sog. Reservierungsverträge von Bauträger. Gleicher Mist.
LOMITAS
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nereus
09.07.2004, 13:43
@ LOMITAS
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Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - DANKE |
-->Hallo LOMITAS, Hallo Euklid!
So in etwa habe ich mir das schon gedacht, nur wenn einem dies bestätigt wird, fühlt man sich einfach wohler.
Lomitas schrieb von einem Reservierungsvertrag. Genau so einen Vertrag hatte ich vor Jahren gerichtlich zu Fall gebracht und daher sah ich diese Absichtserklärung ähnlich.
Der Abriß ist keine schlechte Idee, Euklid.
Deine praktischen Überlegungen habe ich schon immer geschätzt. [img][/img]
mfG
nereus
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Euklid
09.07.2004, 13:56
@ nereus
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Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - DANKE |
-->Hallo nereus
ich hoffe daß die Garage keine versteckten Mängel wie Asbestbedachung oder so etwas ähnliches enthält
Es wäre ja geradezu fahrlässig ein solches Gebäude stehen zu lassen
Na ja wenns nix kostet dann schluckt man manchmal solch ein Risiko ein bißschen leichter
Bei Grundstücksdingen kopiere ich nur deinen Stil mit dem Lineal auf dem Monitor.
Das mit dem Asbest ist dann vergleichbar mit der Parallaxe beim Sehen auf der gekrümmten Monitoroberfläche und hängt von der Sehschärfe ab wie beim Garagendach
Gruß EUKLID
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