LeCoquinus
05.08.2004, 13:52 |
Banken verlangen Gebühren bei Annahme von Münzgeld Thread gesperrt |
-->Sacht mal, ich dachte Münzgeld wäre GZ?
Und Banken wären verpflichtet GZ als solches auch widerspruchslos zu akzeptieren?
Wenn das legal ist, dann sehe ich für die Bargeldhorter aber schwarz.
Bezahlen kann man seine Steuern eigentlich nur noch über ein Bankkonto.
Steuern müssen gezahlt werden.
Tjo, dann bin ich aber mal gespannt, wie Bargeldsparer in Zukunft von den Banken (per Gesetz verordnet, da Regelung von Bundesbank kommend) ausgenommen werden; schließlich kann man das auf Papiergeld ja ausweiten...
<ul> ~ http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,311556,00.html</ul>
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Kasi
05.08.2004, 14:19
@ LeCoquinus
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Re: Banken verlangen Gebühren bei Annahme von Münzgeld |
-->Hab ich mich auch schon drüber gewundert. Hab kürzlich einen Bericht im Fernsehen gesehen, wo die Bank mit ihren Kosten beim Transport argumentierte. Der Bericht verwies aber auch schon darauf, daß dies von Bank zu Bank verschieden gehandhabt wird. Prompt sehe ich bei der Deutschen Bank den Aushang daß für Ein- und Auszahlungen von Münzgeld über 60 Euro jetzt gebühren verlang werden.
Da frage ich mich auch, ob das rechtens ist und vor allem warum der Transport jetzt erst so problematisch sein soll? Haben sie die Euros schwerer gemacht oder sind die Kanten zu scharf, so daß Gefahrenzulage ansteht?
Gibt es da keine klare Rechtslage zu? Die können doch nicht auf der einen Seite rumheulen, daß die Leute ihr Kleingeld rausrücken und dann noch Geld dafür verlangen?!
Kasi
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Student
05.08.2004, 14:32
@ Kasi
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Re: Banken verlangen Gebühren... / Münzgesetz |
-->Für Zahlungen mit Münzgeld gilt das Münzgesetz.
Bei den hier angesprochenen"Gebühren" scheint es mir um Bezahlung einer
Dienstleistung der Banken zu gehen.
Münzgesetz z.B. hier:
http://www.rp-kassel.de/service/gesetze/texte/m/muenzgesetz.htm
Ob`s die aktuelle Fassung ist, kann ich auf die Schnelle nicht sagen.
Lb Gr
der Student
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Kasi
05.08.2004, 15:15
@ Student
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Re: Banken verlangen Gebühren... / Münzgesetz |
-->Moin,
danke für den Link erstmal!
>Für Zahlungen mit Münzgeld gilt das Münzgesetz.
>Bei den hier angesprochenen"Gebühren" scheint es mir um Bezahlung einer
>Dienstleistung der Banken zu gehen.
Äh, ja sicher kann man die Annahme und Auszahlung von Münzgeld bei einer Bank als Dienstleistung bezeichnen, ist für den Bankkunden doch Einerlei. Bisher war das ja nicht der Fall, also warum jetzt?
Ich versteh in dem Link nicht, warum da immer bis auf im ersten Paragraphen von Euro-Gedenkmünzen die Rede ist.
Und was bedeutet das jetzt für mich:
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.
Das bedeutet, daß jeder unter 100 Euro verpflichtet ist die Münzen anzunehmen, oder wie?
(2) Die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank, letztere unbeschadet. des Artikels 101 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, haben Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zählung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
Wenn meine Bank nicht verpflichtet ist das Münzgeld anzunehmen, wo kann ich es dann lassen, wenn ich keine Gebühren zahlen will?
Kasi
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chiron
05.08.2004, 15:28
@ LeCoquinus
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Ist in der Schweiz schon lange Praxis |
-->Dies ist in der Schweiz schon lange Praxis. Da ich selbst in den 80er Jahren hinter dem Schalter stand, kann ich diese Regelung absolut nachvollziehen. Kiloweise Kleingeld in Rollen abzufüllen hat schliesslich seinen Preis. Wer als Kunde hingegen die Münzrollen selbst gemacht hatte, musste auch nichts bezahlen. Warum also soll diese Arbeit kostenlos sein im Zeitalter des Kapitalismus?
Fragt sich chiron
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BillyGoatGruff
05.08.2004, 18:16
@ chiron
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Münzrollen in vorgedrucktem Papier, werden gewogen |
-->bei Einlieferung. Kioske, anderes Kleingewerbe, Messmer für die Kollekte in der Kirche, die alle machen das so. Dann kostet die Einlieferung nichts.
>Dies ist in der Schweiz schon lange Praxis. Da ich selbst in den 80er Jahren hinter dem Schalter stand, kann ich diese Regelung absolut nachvollziehen. Kiloweise Kleingeld in Rollen abzufüllen hat schliesslich seinen Preis. Wer als Kunde hingegen die Münzrollen selbst gemacht hatte, musste auch nichts bezahlen. Warum also soll diese Arbeit kostenlos sein im Zeitalter des Kapitalismus?
>Fragt sich chiron
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Student
06.08.2004, 08:23
@ Kasi
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Re: Banken verlangen Gebühren... / Münzgesetz |
-->Hi Kasi!
>>Für Zahlungen mit Münzgeld gilt das Münzgesetz.
>>Bei den hier angesprochenen"Gebühren" scheint es mir um Bezahlung einer
>>Dienstleistung der Banken zu gehen.
>Äh, ja sicher kann man die Annahme und Auszahlung von Münzgeld bei einer Bank als Dienstleistung bezeichnen, ist für den Bankkunden doch Einerlei. Bisher war das ja nicht der Fall, also warum jetzt?
Als die Girokonten eingeführt wurden, waren die für den Kunden auch kostenlos.
Nach und nach scheinen die Banken jede Kleinigkeit in Rechnung zu stellen.
Die Geschäfte laufen wohl nicht mehr so gut?!
>Ich versteh in dem Link nicht, warum da immer bis auf im ersten Paragraphen von Euro-Gedenkmünzen die Rede ist.
>Und was bedeutet das jetzt für mich:
>(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.
Ich interpretiere das so, daß keiner bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen
annehmen muß. Zu Zeiten der DM war dies noch mit einem konkreten Geldbetrag
geregelt.
M.M nach gilt für Gedenkmünzen eine etwas abweichende Regelung, weil Gedenk-
Münzen vom Betrag höher sind.
Spezialist bin ich in dieser Frage allerdings nicht.
>Das bedeutet, daß jeder unter 100 Euro verpflichtet ist die Münzen anzunehmen, oder wie?
Nö, 100 Euro gilt nur für Gedenkmünzen.
>(2) Die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank, letztere unbeschadet. des Artikels 101 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, haben Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zählung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
>Wenn meine Bank nicht verpflichtet ist das Münzgeld anzunehmen, wo kann ich es dann lassen, wenn ich keine Gebühren zahlen will?
Ich vermute, daß die Landeszentralbanken diesen Dienst noch kostenlos leisten.
Lb Gr
der Student
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