Kalle
22.08.2004, 20:36 |
INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? Thread gesperrt |
-->Als langjähriger Leser dieses hochqualitativen Forums, möchte ich ein zu dieser Zeit passendes Problem schildern und um Tips bitten.
Ein 110-Mann Produktionsbetrieb (Nahrungsmittel) mit eigenem Markennamen aber als Teil einer Gruppe, die insgesamt Insolvenz anmelden mußte, wurde Ende 2003 geschlossen.
Seit Insolvenzanmeldung wurde versucht, Teilbetriebe der Gruppe zu verkaufen, was teilweise gelang.
O.g. Betrieb schrieb schwarze Zahlen (soweit das in der Gruppe darstellbar war) hatte bis zum letzten Monat stabilen Umsatz - und im letzten Monat Rekordumsatz.
Dieser Produktionsstandort war einzeln wirtschaftlich rentabel! - Einzig Betriebsrat- und Gewerkschaftsforderungen stellten unüberwindliche Verkaufshürden.
Deshalb erfolgte die Produktionsstillegung, allerdings mit Maßgabe, dass alle Produktionsmittel zur kurzfristigen eigenständigen Wiederinbetriebnahme unverändert bestehen bleiben. (was auch heute noch so ist)
Letzendlich blieben ein
Kaufinteressent(A) und ein
Interessent(B) übrig, der den Betrieb pachten/mieten wollte.
(B pachtet bereits seit Herbst 2003 einen anderen Betrieb der gleichen Gruppe im Konkurrenzeinzugsbereich).
Der Insolvenzverwalter entschied:
B bekommt o.g. Betrieb äußerst günstig verpachtet.
A war zum Zeitpunkt zum Kauf zahlungsbereit, wurde aber trickreich ausgebotet.
Gesichert ist, dass (A) (als ehemaliger Niederlassungsleiter) einen Banken-bestätigten Strategieplan, einen Teil der Kunden und die wichtigsten Mitarbeiter zur kurzfristigen Wiederinbetriebnahme vorzuweisen hatte.
Nachforschungen ergeben, dass (B) momentan keine Produktion aufnehmen will (höchstens ganz kleine (Alibi)-Produktion). Einzig der Marken-Name soll nun mit vermarktet werden.
In Kenntnis der bekanntgewordenen Tatsachen und Umstände, besteht die Vermutung, dass B eine starke Konkurrenz durch Pacht des Betriebes ausschalten wollte, was der Insolvenzverwalter durch eine sehr niedrige Pacht quasi bestätigt.
(Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren durch den Richter des Amtsgerichtes eröffnet worden)
A wollte bereits im Juli 2004 die Produktion wieder aufgenommen haben.
110 Arbeitskräfte sind beim Arbeitsamt registriert. Etliche auch ALGII gefährdet! und das bei 20% Arbeitslosenquote im Einzugsgebiet!
Frage:
Inwieweit sind Insolvenzverwalter wem rechenschaftspflichtig? Haben sie nicht grundsätzlich Ertragsmaximierung zu sichern, was durch A erfolgt wäre?
Der Insolvenzverwalter ignoriert die hohe Kaufsumme und billigt die niedrige Pacht. Den Gläubigern werden so höhere Entschägigungen versagt. (ich weiss aber nicht, inwieweit sie vom Insolvenzverwalter begründete Informationen erhalten haben)
Sicher kennt Ihr Euch auch auf diesem Gebiet aus und könnt Tips geben.
mfG.
Kalle
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Popeye
22.08.2004, 20:59
@ Kalle
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Re: INSOLVENZVERWALTER - welche Rechte und Pflichten?? |
-->Hallo, @Kalle,
bin kein RA, war aber schon ein paar mal in Insolvenzverfahren tätig.
Der Insolvenz-Verwalter (IV) hat sehr weitgehende Vollmachten, ist aber nicht alleiniger Herr des Verfahrens. Ohne die Gläubigerversammlung geht gar nichts.
Also: Wer hat die höchsten Forderungen? Derjenige ist das Schwergewicht in der Gläubigerversammlung. Unbedingt ansprechen! Ein Grund warum B pachten darf könnte z.B. sein, dass die Gläubiger Forderungen nicht abschreiben müssen - also Holzauge sei wachsam!
Der zweite Ansprechpartner ist der Richter des Gerichtes der den IV bestellt hat.
Unbedingt ansprechen - notfalls mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Erfolgreich besonders dann, wenn der IV sich nicht an die Verfahrensregeln hält - schwer als Laie zu verstehen.
Hauptaufgabe des IV ist heute die Fortführung des Betriebes.
Der Betriebsrat muss zur Vernunft gebracht werden, das kann aber nur der IV, alle anderen haben nicht genügend rechtliche Möglichkeiten.
Bevorzugung eines Bieters wäre ein sehr, sehr schwerer Verstoß gegen das IV-Recht.
Grüße
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Nachtigel
22.08.2004, 21:38
@ Popeye
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Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus |
-->....selbst bei nachweislich begründetem Fehlverhalten des Inso-Verwalters wird das Inso-Gericht nicht tätig.
ein paar (hoffentlich) nützliche LINKS:
http://www.insolvenzverein.de/archiv/verweise/Links.htm
http://www.insolnet.de
http://www.insolvenzrechtonline.de
http://www.ihk-frankfurt.de/recht/themen/verfahrensrecht/insolvenzverfahren/musterschreiben/index.htmlhttp://www.inso-rechtspfleger.de
http://www.inso-rechtsprechung.de
[https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl]
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Popeye
22.08.2004, 21:56
@ Nachtigel
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Re: Das ist die Theorie, dör Praxis sieht anders aus |
-->>....selbst bei nachweislich begründetem Fehlverhalten des Inso-Verwalters wird das Inso-Gericht nicht tätig. [img][/img] Da ist guter Rat teuer.
Hallo, @Nachtigel,
da nicht weiß auf welchen Sachverhalt Du Dich beziehst, kann ich das schlecht kommentieren.
In einem Fall in dem ich vor erst 3 Monaten auf der Gläubigerseite involviert war, hat der Amtsrichter den IV auf Antrag der Gläubigerversammlung ausgewechselt, weil begründet vermutet wurde, dass dieser einen Gesellschafter bevorzugt hatte.
Da der IV darüber hinaus persönlich haftet (für schuldhafte Pflichtverletzungen) ist ein Hebel bei Pflichtverletzungen immer gegeben - das hat sehr wenig mit Theorie zu tun.
Grüße
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Kalle
23.08.2004, 08:39
@ Popeye
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Re: INSOLVENZVERWALTER - |
-->Danke,
Problem ist nur, dass
- erstens schon entschieden ist,
- zweitens die Entscheidung nicht absehbar war (da (B) vom IV nicht öffentlich angekündigt wurde ((A) wußte davon nichts))
- drittens, dass sich kein Richter oder Mitarbeiter über die offensichtlich"seltsamen" Entscheidung des Insolvenzverwalter wundert.
und eine Billigung vermuten läßt.
Im realen Leben würde man die Gegenpartei oder Presse"aufhetzen".......
mfG.
Kalle
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Popeye
23.08.2004, 09:31
@ Kalle
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Re: INSOLVENZVERWALTER - |
-->>Danke,
>Problem ist nur, dass
>- erstens schon entschieden ist,
>- zweitens die Entscheidung nicht absehbar war (da (B) vom IV nicht öffentlich angekündigt wurde ((A) wußte davon nichts))
>- drittens, dass sich kein Richter oder Mitarbeiter über die offensichtlich"seltsamen" Entscheidung des Insolvenzverwalter wundert. > und eine Billigung vermuten läßt.
>Im realen Leben würde man die Gegenpartei oder Presse"aufhetzen".......
>
>mfG.
>Kalle
Hallo, @Kalle,
falls es einen Gläubigerbeschluss gab, der die Entscheidung des IV die Fa. an B zu verpachten gab - hast Du schlechte Karten.
Dann kann nur noch jemand den IV wegen Pflichtverletzung verklagen, der nachweisen kann, dass er durch eine Pflichtverletzung geschädigt wurde.
Diese Vorgehen bedarf anwaltlichen Rates und vor allem harter Fakten!
Grüße
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certina
23.08.2004, 09:52
@ Kalle
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Re: INSOLVENZVERWALTER - |
-->>Im realen Leben würde man die Gegenpartei oder Presse"aufhetzen".......
>
>mfG.
>Kalle
hi,
du schreibt hier: Im realen Leben.....Presse aufhetzen
Ich hatte den Eindruck, dass der Fall real ist. Oder nicht?
Dann ist es doch ein höchst probates Mittel, mit der Lokalpresse Licht in dieses Gemuschel zu bringen.
Denn dass es hier Filz gibt, das liegt auf der Hand.
Die lokale Presse muss doch daran interessiert-und ist sie auch- sein, bei immerhin 120 Arbeitskräften, die offensichtlich"aussen vorgelassen" werden.
Zudem kann man die Lokalen auch gegen sturen Gewerkschaften und Betriebsräte aufhetzen.
Das ist doch gerade ein gesuchtes Thema.
Eigentlich hätte allerdings j e d e r Inso-Verw. schon von Natur aus (wegen seinem unverschämt dicken Anteil am Kuchen und seiner damit verbundenen Rg.)am Verkauf an A interessiert sein müssen.
Die normale Gier. Wir haben zunehmend die Erfahrung gemacht, dass Gläubigeraussschüsse und Verwalter es so hindeichseln, dass die Richter oft nur noch abnicken brauchen - wegen Überlastung.
tschuess
G.C.
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certina
23.08.2004, 09:55
@ Popeye
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Re: INSOLVENZVERWALTER - |
-->>>Danke,
>>Problem ist nur, dass
>>- erstens schon entschieden ist,
>>- zweitens die Entscheidung nicht absehbar war (da (B) vom IV nicht öffentlich angekündigt wurde ((A) wußte davon nichts))
>>- drittens, dass sich kein Richter oder Mitarbeiter über die offensichtlich"seltsamen" Entscheidung des Insolvenzverwalter wundert.
>> und eine Billigung vermuten läßt.
>>Im realen Leben würde man die Gegenpartei oder Presse"aufhetzen".......
>>
>>mfG.
>>Kalle
>Hallo, @Kalle,
>falls es einen Gläubigerbeschluss gab, der die Entscheidung des IV die Fa. an B zu verpachten gab - hast Du schlechte Karten.
>Dann kann nur noch jemand den IV wegen Pflichtverletzung verklagen, der nachweisen kann, dass er durch eine Pflichtverletzung geschädigt wurde.
>Diese Vorgehen bedarf anwaltlichen Rates und vor allem harter Fakten!
>Grüße
[b]genau - in Zusmmenarbeit mit der hübschen Volontärin vom Tageblattt, die bestimmt einen der 120 Arbeitslosen im Bekanntenkreis hat...
tschuess
G.C.
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Kalle
23.08.2004, 10:16
@ certina
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Re: INSOLVENZVERWALTER - |
-->ja die Presse ist schon dran, aber Lokal-Presse ist nicht die Bild-Zeitung.
parallel läuft ein Anschreiben der Mitarbeiter (+Unterschriftensammlung) an den Ministerpräsident.
Ich fürchte aber Machtkämpfe! (obwohl, da Wahlen anstehen...?)
mfG.
kalle
(Übrigens. ich bin nur ein Mitarbeiter)
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