offthspc
25.08.2004, 21:00 |
Ernährungsbewirtschaftungsverordnung.... Thread gesperrt |
-->Also, ich durchblättere gerade den"Hardware" Posteingang, und neben allerlei Werbemüll war auch eine Gratis-Ausgabe der"Agrar Post" dabei.
Und da überfliege ich neben dem üblichem Traktor PS Geprotze und sonstigen Nebensächlichkeiten eine Kolumne.... und komme aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Unter der Überschrift:" Der Krise trotzen" finden sich da allerlei Schmankerln zum Thema Lebensmittelversorgung in Krisen.
Andererseits verbleiben Sicherheitsrisiken als Folge von Instabilitäten, die aus ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten sowie aus ethnischen und religiösen Rivalitäten entstehen können.
.....
Eine wichtige Verordnung ist die Ernährungsbewirtschaftungsverordnung. Sie regelt die Verteilung der wichtigsten ernährungs- und landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Bewirtschaftungsfall. Die Grundprinzipien heißen Verfügungsbeschränkung und Abgabepflicht.
Danach dürfen bewirtschaftete Waren grundsätzlich nur gegen Berechtigungsnachweise abgegeben oder bezogen werden. Andererseits müssen bewirtschaftete Erzeugnisse grundsätzlich an Inhaber von Berechtigungsnachweisen abgegeben werden.
Verfasst wurde der Text von:Dieter Schneider, Referatsleiter Notfallvorsorge im deutschen Landwirtschaftsministerium.
Und da stellen sich ein paar Fragen....
Wie kommt ein Text mit solcherlei Inhalt in eine"Bauernzeitung"?
Soll da mental Vorbereitungsarbeit betrieben werden?
Ich habe NOCH NIE in einer landw. Zeitschrift irgendetwas über Lebensmittelkrisen und Zwangsbewirtschaftung gelesen, und jetzt gleich eine halbe Seite?
Vor allem, wie kommt der Text eines deutschen Referatsleiters in eine laut Impressum"Unabhängige österreichische Zeitschrift"?
Da ist meiner Meinung nach was im Busch...
mfG
offthspc
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Popeye
25.08.2004, 21:08
@ offthspc
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Re: Ernährungsbewirtschaftungsverordnung.... |
-->....nicht mitgelesen?
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Stephan
25.08.2004, 21:18
@ offthspc
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Ernährungssicherstellung, Ernährungsvorsorge. Hier gibts ein paar Häppchen... |
-->Die Bezirksregierung Weser-Ems informiert:
"Wichtigste Rechtsgrundlagen sind das Ernährungssicherstellungsgesetz (anwendbar im Verteidigungsfall) und das Ernährungsvorsorgegesetz (anwendbar bei sonstigen Versorgungskrisen). Im Zusammenspiel mit einer Vielzahl von weiteren Rechtsgrundlagen eröffnen sie den zuständigen Behörden eine Fülle von teilweise weitreichenden Möglichkeiten, Erzeugern, Industriebetrieben, Händlern und Privatpersonen Pflichten oder Beschränkungen aufzuerlegen, um eine Grundversorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln zu sichern."
mehr hier:
<ul> ~ http://www.bezirksregierung-weser-ems.de/master/C460927_N1690_L20_D0_I807.html</ul>
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- Elli -
25.08.2004, 22:32
@ Popeye
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Hier der Thread dazu |
-->http://f17.parsimony.net/cgi-bin/topic-flat.cgi?Nummer=30434&Phase=Phase1&ThreadNummer=288029
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Euklid
26.08.2004, 08:39
@ offthspc
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Re: Ernährungsbewirtschaftungsverordnung.... |
-->Klar ist das was im Busch.
Preisexplosionen sind wohl im Busch da die EU-Subventionen in der Landwirtschaft wohl demnächst eingedampft werden.
Und woher holt der Bauer dann die Subventionen?
Gruß Euklid
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Pulpo
26.08.2004, 11:22
@ Euklid
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Re: Ernährungsbewirtschaftungsverordnung.... |
-->Es ist schlimmeres im Busch, als nur der Wegfall der Subventionen. Habe mal irgendwo gelesen, dass pro Hektar und Jahr etwa 50-100 l Diesel benötigt werden! Vielleicht sollte man in ein Gestuet mit Kaltbluetern investieren!
Gruss,
Pulpo
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