LenzHannover
27.08.2004, 01:46 |
An die Steuerhinterzieher: Manchmal sind die vom Fiskus effektiv... Thread gesperrt |
-->Vielleicht hat nur die Ex-Frau geredet:-(
Gekürzt - Hann. Allg. 19-8-2004
Teil-Freispruch für bereits verurteilten Steuersünder
Northeim/Göttingen (pid).... Das Amtsgericht Göttingen hatte den 62-Jährigen wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 500 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt, weil er in den Jahren 1993 bis 1998 !!! Spekulationsgewinne an der Börse nicht als Einkommen angegeben und damit nicht versteuert hatte.
Dass das Verfahren neu aufgerollt wurde, hängt mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zusammen. Dieses hatte im März die Spekulationssteuer für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzämter hätten nach der damaligen Regelung keine Chance gehabt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einkommensteuererklärungen zu überprüfen. Damit seien die Bürger benachteiligt, die ehrliche Angaben gemacht und Spekulationsgewinne versteuert hätten.
Die Entscheidung der Karlsruher Richter hat zur Folge, dass wegen der Nichtigkeit der Spekulationssteuer in dem Zeitraum auch niemand wegen dieser Art der Steuerhinterziehung verurteilt werden kann.... für die Taten aus dem Zeitraum 1997/98,.. gab es einen Freispruch. Bei den früheren sechs Taten aus den Jahren 1993 bis 1996 blieb es bei einer Verurteilung. Allerdings setzte Richter Sönke Andresen das Strafmaß niedriger an: 300 Tagessätze zu je 80 Euro.
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Burning_Heart
27.08.2004, 02:10
@ LenzHannover
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Steuerfragen |
-->Hi
An die Leute vom Fach.
Wenn ich länger als 6 Monate und einen Tag am Stück ausserhalb der BRD mich aufhalte, brauche ich keinerlei Steuern zahlen.
Was muß als Beweis mindestens vorliegen?
Flugticket mit Ankunft, Abflug oder noch mehr wie z.b. Kauf eines Grundstücks?
Hilft es, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt wird?
Kann man ohne Staatsbürgerschaft leben?
Geht das, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft ablege, eine von den Bahamas annehme( nach 5 Jahren Aufenthalt kann man die beantragen ) und dann hier Langzeiturlaub mache, oder ist das illegal?
Viele Amitrader und Kanadier machen das so, weil die immer US/C Steuern zahlen müssen, auch wenn die 20 Jahre im Ausland leben.
Gruß
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H.P.
27.08.2004, 07:38
@ Burning_Heart
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Re: Steuerfragen |
-->>Hi
>An die Leute vom Fach.
>Wenn ich länger als 6 Monate und einen Tag am Stück ausserhalb der BRD mich aufhalte, brauche ich keinerlei Steuern zahlen.
>Was muß als Beweis mindestens vorliegen?
>Flugticket mit Ankunft, Abflug oder noch mehr wie z.b. Kauf eines Grundstücks?
>Hilft es, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt wird?
>Kann man ohne Staatsbürgerschaft leben?
>Geht das, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft ablege, eine von den Bahamas annehme( nach 5 Jahren Aufenthalt kann man die beantragen ) und dann hier Langzeiturlaub mache, oder ist das illegal?
>Viele Amitrader und Kanadier machen das so, weil die immer US/C Steuern zahlen müssen, auch wenn die 20 Jahre im Ausland leben.
>Gruß
Hallo!
Ich glaube nicht das diese Regelung noch gilt (6 Monate). Bei uns in (Ã-sterreich) heißt es auf alle Fälle"Lebensmittelpunkt" ist entscheidend.
Dazu gehören neben,woher kommt das Einkommen auch Freunde,Familie,Wohnsitze, selbst Stammkneipe.
Gruß
H.P.
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fridolin
27.08.2004, 09:30
@ Burning_Heart
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Re: Steuerfragen |
-->Wenn ich länger als 6 Monate und einen Tag am Stück ausserhalb der BRD mich aufhalte, brauche ich keinerlei Steuern zahlen.
<font color=#0000FF>Von wegen. Der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht (also für das weltweit erzielte Einkommen) unterliegt, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen ständigen Aufenthalt hat. Die Frist von einem halben Jahr kann allenfalls bei der Beurteilung des"ständigen Aufenthalts" bzw. bei der Abgrenzung der Steueransprüche zweier Aufenthaltsländer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung sein.
Außerdem verbleibt selbst dann die beschränkte deutsche Einkommensteuerpflicht gemäß Â§ 49 EStG für bestimmte Einkünfte, die aus Quellen in Deutschland stammen (z.B. Mieteinnahmen aus in Dtld. belegenen Grundstücken oder Einnahmen aus in Dtld. ausgeübter selbständiger Arbeit).</font>
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LenzHannover
27.08.2004, 22:39
@ Burning_Heart
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Ne, siehe Boris: Eine genutzte Wäschekammer reicht völlig aus.. |
-->du darfst hier absolut NIX mehr haben! (Eigentum, Einnahmen...)
Und auf Dauer wird das auch nicht unbedingt helfen. Bei US-Dividenden muß man hoch amtlich bescheinigen: Ich nix US-Bürger
Irgendwann wird Eichel das auch durchziehen.
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