-->...zu unbestimmt.
jja. FRANKFURT, 1. September. Der Bundesgerichtshof hält den Straftatbestand der"gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung" für verfassungswidrig. Der Fünfte Strafsenat, der in Leipzig sitzt, hat deshalb jetzt ein Strafurteil des Landgerichts Wuppertal aufgehoben. Es sei nicht ersichtlich, heißt es in dem Beschluß des obersten Strafgerichts, wie dieser allzu unbestimmte"Verbrechenstatbestand verfassungskonform ausgelegt werden kann".
Das Landgericht hatte einen Mann wegen"gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung" verurteilt, der jahrelang Bruchgold ohne Rechnung angekauft und dann offiziell an Scheideanstalten weiterverkauft hatte. Die beim Finanzamt erschwindelte Rückerstattung angeblicher Umsatz-Vorsteuern teilte er sich unter anderen mit seiner Freundin, die ein Schmuckstudio betrieb. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof nun auf. Er konnte dem Bundesverfassungsgericht den Fall aber nicht zur endgültigen Klärung vorlegen, weil die Verurteilung bereits aus anderen Gründen unhaltbar war (Az.: 5 StR 85/04).
Quelle: FAZ
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