-->.....was ist von folgendem Text zu halten? Rechtlich wasserdicht oder Fallen?
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Verkehrsstrafen.
Verkehrsstrafen sind sogenannte"Ungehorsamsdelikte" mit der nützlichen Eigenschaft, daß sie nach 6 Monaten verjähren, wenn in dieser Frist die Behörde nicht"Anklage gegen den Fahrer" erhoben hat, (nicht gegen den Zulassungsbesitzer, dieser Umstand ist wichtig und zu unterscheiden)
Ausnahme sind Gebührenpflichtige Kurzparkzonen, das ist eine"Gebührenhinterziehung" und verjährt erst nach einem Jahr, weshalb ich in so einen Fall einen anderen (noch einfacheren Weg) beschreite, beschrieben unter Punkt 3).
Fahre ich in eine Radarfalle, bekomme ich nach ca. 4 Wochen eine Anonymverfügung mit der normalen Post; die ist fürs Altpapier.
Anonymverfügungen sind binnen 4 Wochen zu bezahlen (solange passiert also nichts weiter. Ca. 2 Wochen nach dieser Frist bekommt der Zulassungsbesitzer eine Anzeige. Die schicke ich mit dem Kommentar zurück"Bitte um Zusendung von Beweisfoto!" Da es eine 14tägige Einspruchsfrist gibt, wird jeder Brief immer erst am 13ten Tag und immer eingeschrieben zurückgesandt. (Beachte das Gebot:"Du sollst die Zeit heiligen!"). Ca. 3 Wochen später bekomme ich dann die Fotos, sofern es welche gibt. Auf den Fotos ist zu beachten, dass links und rechts keine schwarzen Ränder zu sehen sind, ist das der Fall, verfahre ich nach Punkt 2, siehe weiter unten. Sind die Fotos einwandfrei, schicke ich sie (nach 13 Tagen) mit den Einspruch zurück:"Ich erhebe Einspruch!" Unterschrift, ohne weiteren Kommentar.
Nach weiteren ca. 3 Wochen erhalte ich eine"Lenkerauskunft" wo dem Zulassungsbesitzer zwei Antwortmöglichkeiten zum ankreuzen möglich sind,
Antwort A) Ich gebe bekannt, das die unten von mir genannte Person das KFZ gefahren hat, oder
Antwort B) Ich kann die Auskunft nicht erteilen, die Auskunftpflicht trifft....
Hier wird Antwort"B" angekreuzt und unten der Name und Anschrift von z.B. einen Freund oder auch der Ehefrau, (kann ruhig im selben Haushalt wohnen, spielt keine Rolle). (Nach 13 Tagen zurück). Ca. drei Wochen später bekommt die genannte Person eine Lenkerauskunft; Sie wurden als Auskunftpflichtige Person angegeben, wer ist gefahren? Zu diesen Zeitpunkt sind bereits weit mehr als 6 Monate vorbei, deshalb lautet die Antwort: Ich selbst, aber bereits verjährt, bitte um Einstellung des Verfahrens! Als nächstes erhält der Zulasungsbesitzer die Mitteilung, daß das Verfahren eingestellt wurde.
Punkt B) Sollten die Radarbilder links und rechts schwarze Balken zeigen, dann ist das Gesetz zu beachten, das die ganze Anzeige immer nur gültig ist, wenn"Ausschließlich"EIN" Fahrzeug" auf den Bild sichtbar ist, sind es mehrere, und selbst wenn nur die Stoßstange eines anderen zu sehen ist, dann hätte gar keine Akte angelegt werden dürfen (unzulässig). Um dem zu entgehen, werden die anderen Fahrzeuge von der Behörde gerne mit schwarzen Balken verdeckt. In diesen Fall beantrage ich ein Expertengutachten, da ich der Meinung bin, das die Bilder manipuliert wurden. Da die Behörde natürlich weiss, das ich Recht habe, verschwindet der Akt im Rundordner und man hört in dieser Angelegenheit nie wieder etwas.
Beim Parken zu nahe an der Ecke oder Parkverbot gibt es keine Bilder, was mich als Zulassungsbesitzer aber nicht daran hindert als allererstes sie trotzdem zu beantragen, natürlich mit der Anfrage nach der Aussage des anzeigenden Beamten. (der dazu extra zu Protokoll gerufen wird) (Beachte:"Du sollst die Zeit heiligen!" und das Gebot,"du sollst den Amtsschimmel füttern!") Mir wird mitgeteilt werden, das es keine Bilder gibt und auch der Beamte sich nicht mehr an den Vorfall erinnern kann, (klar, der schreibt am Tag 100 Anzeigen und das vor 3 Monaten?) die Anzeige aber dennoch aufrecht bleibt. Und dann geht es weiter mit: Ich erhebe Einspruch! (wie oben beschrieben).
Punkt 3)(Gebot; Du sollst deine ausländischen Freunde ehren!) Eine Verjährungsfrist von einem Jahr lässt sich nicht überbrücken; deshalb selbes Vorgehen wie oben, bis zur ersten Lenkerauskunft, und dort gebe ich einen Freund im benachbarten Ausland an (nicht EU-Ausland, der wird angeschrieben, der muß ereichbar sein). Solche Delikte liegen nur am Meldeamt auf, nicht aber auf der Grenze, ist dieser Freund also in Ã-sterreich nicht gemeldet und meldet er sich während der Verjährungsfrist auch nicht an, kann ihm nichts geschehen, auch wenn er täglich über die Grenze fährt.
Dieser Freund kann zurückschreiben, oder auch nicht, sobald er den Empfang quittiert hat, bin ich aus den Schneider und die Akte im Rundordner.
Da gilt aber das Gebot: Do sollst den Amtsschimmel füttern, weshalb mein slowakischer Freund sich den Spaß macht und zurückschreibt;"Ich nix kan lesen blaues Brif, bitte schreiben slowakisch!" Das Amt übersetzt und mein Freund schreibt auf slowakisch zurück;"Ja ich fahren Auto, aber nix haben Geld, warum du nix fangen wirgliches Verbrecher? (Wenn er aber ein ganz lustiger Mensch ist, schreibt er noch, Ich nix fahren, mein Freund Miroslaf fahren, wohnen in Slowakei...., du den fragen!"(natürlich in slowakischer Sprache, wegen den Gebot,"Du sollst den Amtsschimmel füttern!"!)
Auch in diesen Fall ist die Angelegenheit aus der Welt!
Werden es so viele Briefe wie bei mir und ich hole wöchentlich mehrere vom Postamt, so das ich mir eine"Auszeit" wünsche, dann muß ich diesen Wunsch nur der Leitung der Zustellabteilung der Post bekanntgeben,"Ortsabwesenheit" für zwei Monate oder so, ("du sollst die Zeit heiligen!")und alle Amtsbriefe gehen zurück mit den Vermerk, ortsabwesend bis.... Was natürlich nicht heißen muß, das ich auch wirklich ortsabwesend sein muß, sollte jemand fragen, (was noch nie der Fall war) dann war ich eben zwei Monate bei einen Freund, der im nächsten Bezirk wohnt. Ortsabwesend heißt nicht, das ich irgendeine Abwesenheit nachweisen müsste.
Natürlich kannt mich mein Referent ganz genau, ist aber egal, da er den Amtsweg einhalten muß, versucht er ihm abzukürzen, tritt das Gebot in kraft;"Du sollst die Zeit heiligen!" und ich erinnere ihn freundlich aber bestimmt, Bitte um Einhaltung des Gesetzesweges! womit ich schon wieder 1,5 Monate gewonnen habe.
Nach spätestens beim dritten Mal hat der Referent das Spiel durchschaut und es ist möglich, das er mich vorlädt, ist aber kein Problem, da gehe ich hin, weise mich aus, und mache natürlich keine Aussage. Vielmehr verlange ich eine"Aktenabschrift" (Kopie der gesamten Akte) und sichere ihm zu, daß ich binnen zwei Wochen schriftlich Stellung nehme, dann geht das Spiel wie oben beschrieben weiter.
Bin ich aber noch gemeiner zu meinen Referenten, dann schicke ich die Lenkerauskunft nicht zurück, sondern gehe am letzten Tag der Einspruchsfrist auf das nächste Polizeirevier um sie dort abzugeben. In dem Moment, wo ich den Polizisten aber nach einer schriftlichen Empfangsbestätigung frage, verweigert er die Annahme. Ich notiere mir Ort, Datum und Dienstnummer des Beamten, und warte, bis ich in ca, 2 Monate eine sehr teure Anzeige wegen"Nichterteilter Lenkerauskunft erhalte. Da mache ich dann den Einspruch: Ich wollte der"Behörde" doch die Auskunft erteilen, aber der Beamte mit der Nummer.... hat am, in, um, die Annahme verweigert, was ja nicht meine Schuld ist. Auch wenn das Magistrat und die Polizei zwei verschiedene Behörden sind. (am Formular der Lenkerauskunft, ist"Behörde" nicht näher definiert, woher soll ich wissen, welche Behörde zuständig ist, oder auch nicht). Natürlich wird auch die Anzeige wegen"nicht erteilter Lenkerauskunft" eingestellt. Ist aber nur was für gute Nerven, da diese Anzeige weit teurer ist als das Verkehrsdelikt, aber genauso wasserdicht.
Nur keine Angst, die Behörde sitzt immer auf den kürzeren Ast!
Also, viel Spaß bei dem Spiel mit der Behörde, und nur kein schlechtes Gewissen, die haben auch keines, bei ihren Raubzügen.
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