-->Anlegerschutz: Bundesratsfinanzausschuss stimmt Gesetz zu
Der Bundesrat wird das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern voraussichtlich unverändert passieren lassen. Der zuständige Finanzausschuss des Bundesrates stimmte gestern dem Regelwerk in Berlin ohne Änderungswünsche zu.
Der Ausschussvorsitzende, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Jochen Dieckmann (SPD), sagte, der Punkt sei ohne Aussprache positiv abgestimmt worden. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Rechte von Kleinaktionären stärken und ihnen mehr Möglichkeiten einräumen, gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu klagen. Damit soll das Vertrauen der Anleger in die Kapitalmärkte und so die Bedeutung des Finanzplatzes Deutschland gestärkt werden.
Im Zusammenwirken mit weiteren Neuregelungen soll die Transparenz von Kapitalmarktinformationen erhöht werden. Der Schutz der Anleger vor unzulässigen Marktpraktiken soll durch mehr Aufsicht sowie schärfere Regelungen zur Unterbindung von Insiderhandel, etwa von Managern und ihren Angehörigen, verstärkt werden. Schon der Versuch des Insiderhandels soll strafbar werden. Das Gesetz soll 2005 in Kraft treten.
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