newby
18.09.2004, 16:15 |
Freistellungsaufträge... Achtung! Thread gesperrt |
-->Alle meine Freistellungsaufträge sind unter der Höchstgrenze, wie sich das gehört, jedoch habe ich sie öfters geändert.
Beispiel: Sparkasse zum 1.6. um 500 Euro runter,
Volksbank zum 1.6. um 500 Euro rauf.
Der BaFin-Rechner ist zu doof das zu kapieren und wirft eine unzulässig hohe Freistellung aus. Nun habe ich Post von meinem Finanzamt und kann zentnerweise Ordner der leztzten 2 Jahre dorthin schleppen und muss jeden Cent offenlegen, alle Kontoauszüge und Unterlagen wollen die Herren sehen.
Gott sei Dank bin ich sauber und muss nichts befürchten, da ich die Freistellungsbeträge bei weitem noch nicht mal in Anspruch genommen habe.
Lasst es Euch eine Warnung sein und verschiebt Eure Kohle lieber ins Ausland, oder in den Strumpf, es sei denn Ihr heißt Helmut Kohl.
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LenzHannover
18.09.2004, 16:54
@ newby
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Nicht soviel Achtung ;-) |
-->Ich hatte für 2000 (oder 1999) eindeutig zuviel"freigestellt".
Daraufhin gab es Jahre später einen Brief vom Fiskus mit"blub blub blub" OHNE Steuernummer von mir. Ich schrieb auf den Brief:
ANTWORT
Steuernummer: 4711... (halt die richtige)
Ich habe meine Erklärung für dies Jahr abgegeben und sämtliche Zinsen angegeben. Ich betrachte den Vorgang für erledigt. Entschuldigung für die enstandene Mehrarbeit.
ENDE
Habe diesbezüglich nie wieder was gehört.
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Nachtigel
18.09.2004, 16:56
@ newby
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Re: Freistellungsaufträge... Achtung! |
-->Hallo newby,
Tja, die Software scheint überall nicht so recht zu gehen (siehe Toll Collect, ALG II).
Wenn dem so ist, wie du schreibst, werden bald HIV-Völkerstämme beschäftigt werden müssen, um die Konten zu klären.
Ich denk mal, beim Freistellungsauftrag habe ich irgendeinen lapidaren Betrag von vielleicht 100,00 bis 200,00 EURO angegeben, der jedoch im entferntesten nie ausgeschöpft wurde.
Kann das Finanzamt nicht eine Kontenklärung bei der Bank durchführen, wenn ich dem zustimme?? Mit 100%-ig anzunehmender Wahrscheinlichkeit, sollen die"ahnungslosen Bürger" durch diese Masche erneut abgegriffen werden, da bei den läppischen Beträgen in der Regel die Bankbelege nicht über Jahre vom Durchschnittsbürger aufbewahrt werden. -lichst N8-igel
PS: heute nur
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Euklid
18.09.2004, 17:19
@ Nachtigel
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Re: Freistellungsaufträge... Achtung! |
-->Hallo Nachtigel sei gegrüßt
ich vermute mal daß die Software bewußt so konzipiert wurde daß sie doof ist;-))
Es macht sich doch hervorragend, wenn wegen je 2 Euros an Zinsen auf 3 verschiedenen Konten eine staatliche Klärung beantragt wird.
Die Burschen kommen dann wohl mit sämtlichen verfügbaren Dokumenten aus Staatsbetrieben wie Finanzamt,Krankenkasse,Kindergeldabteilung,Arbeitsamt,Bafög-Beantragung usw.
Und dann wird wohl geschaut welche verschwiegenen Vermögen da beim Bafög wohl nicht in den Anträgen verzeichnet waren.
Was bin ich froh daß ich für meinen Sohn nur heiße Luft anstatt Bafög bekommen habe.
Auf diese totalitären Aus und Nachforschungen zielte wohl Schredders"Aufruf zur Mitnahme von Subventionen ab"
Mal ganz nebenbei gefragt?
Was wurde eigentlich aus den Abzockern beim europäischen Parlament die fürs kurz anwesend sein täglich bezahlt werden?
Oder darf da schon nicht mehr gefragt werden?
Der Schredder soll erst mal die Abzocker in den eigenen Reihen rauswerfen (und zwar konsequent),denn nur dann dann hat er die Glaubwürdigkeit um auch gegen das Volk zu wettern.
Wie gesagt der Fisch stinkt immer zuerst am Kopf.
Gruß Euklid
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