igelei
24.09.2004, 16:15 |
Wirtschaftssicherstellungsverordnung, Frage dazu an Juristen... mkT Thread gesperrt |
-->... hierzu interessiert mich vor allem $6:
Verpflichtungsbescheid
(1) Unternehmer können von der zuständigen Behörde dazu verpflichtet werden, vor konkurrierenden anderen Verpflichtungen, die nicht Vorrangverträge sind, innerhalb einer gesetzten Frist oder einer sonsigen bestimmten Weise
1. Waren zu liefern oder zu beziehen...
(2) Die zustädige Behörde kann auch das Unterlassen von rechtsgeschäftlichen Verfügungen und Handlungen nach Absatz 1 anordnen...
Also konkreter Fall: Ein Bankkunde hat ein paar Barren Gold im Tresor seiner Bank. Kann die Bundesrepublik D diese mit Deckung o.g. Pahagraphen"beschlagnahmen"???
MfG
igelei
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- Elli -
24.09.2004, 16:21
@ igelei
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Re: Wirtschaftssicherstellungsverordnung, Frage dazu an Juristen... mkT |
-->>... hierzu interessiert mich vor allem $6:
>Verpflichtungsbescheid
>(1) Unternehmer können von der zuständigen Behörde dazu verpflichtet werden, vor konkurrierenden anderen Verpflichtungen, die nicht Vorrangverträge sind, innerhalb einer gesetzten Frist oder einer sonsigen bestimmten Weise
>1. Waren zu liefern oder zu beziehen...
>(2) Die zustädige Behörde kann auch das Unterlassen von rechtsgeschäftlichen Verfügungen und Handlungen nach Absatz 1 anordnen...
>Also konkreter Fall: Ein Bankkunde hat ein paar Barren Gold im Tresor seiner Bank. Kann die Bundesrepublik D diese mit Deckung o.g. Pahagraphen"beschlagnahmen"???
>MfG
>igelei
Bin kein Jurist, aber eines weiß ich:
Wenn der Staat in Bedrängnis kommt, kann und macht er alles.
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Baldur der Ketzer
24.09.2004, 16:24
@ igelei
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Re: Wirtschaftssicherstellungsverordnung, Frage dazu an Juristen... mkT |
-->Hallo, igelei,
zwar bin ich kein Volljurist, aber bei Barren im Kundentresor der Bank wird ja die Bank als Unternehmerin nicht Eigentümer, sondern stellt ja nur den Tresor für das Eigentum des Kunden zur Verfügung - der ist aber Privatmann, also nicht Adressat des Paragraphen.
Sofern die Barren aber sicherheitsübereignet im Eigentresor der Bank lägen, hm, da würde es brenzlig....schwupps, Gold gab ich für Thierse......
Im übrigen beinhalten die originalen Notstandsgesetze meiner Kenntnis nach ohnehin die Möglichkeit der Beschlagnahme von Bargeld und anderen in Banken vorzufindenden Wertsachen. Das könnten die also direkt durchziehen.
Die oben genannten Clementschen Aktualisierungen scheinen sich vielmehr an Lebensmittelhersteller, Fabriken und Bereiche aus dem Energiesektor zu richten. Für Wertsachen machen die das viel eleganter.
Vielleicht ist es sinnvoller, einen Spaten zu besitzen, statt ein Bankschließfach.
Beste Grüße vom Baldur
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igelei
24.09.2004, 16:25
@ - Elli -
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Jupp, aber immer mit einer"Rechtsgrundlage"... mkT |
-->>Bin kein Jurist, aber eines weiß ich:
>Wenn der Staat in Bedrängnis kommt, kann und macht er alles.
... wenn"der Staat" der Meinung ist, dass alle grauhaarigen Menschen erschossen werden müssen, erschießt er sie nicht sofort, sondern verabschiedet erst ein Gesetz, das ihm das erlaubt und erschießt sie dann ;-)
MfG
igelei
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igelei
24.09.2004, 16:29
@ Baldur der Ketzer
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*g, nen Spaten hab ich... mkT |
-->... allerdings auch bei Papa in der Garage einen riesigen alten Tresor, dessen Wände mit Sprengstoff gefüttert sind (AFAIN). Da können gern ein paar Staatsbedienstete mal mit nem Schneidbrenner kommen...
Aber Danke für die Info mit den Originalgesetzen, das langt ja schon.
MfG
igelei
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Baldur der Ketzer
24.09.2004, 16:29
@ - Elli -
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Re: Staatsobstruktionsmaßnahmen |
-->>Wenn der Staat in Bedrängnis kommt, kann und macht er alles.
Hallo,
ihr kennt doch vielleicht die WERNER-Comics bzw. Filme (das muß kesseln). Konkret das berühmte Metühl-Faß, in dem Odel und sonstiges steckte.
Vielleicht sollte man mal ein paar Bleibarren gießen und mit Goldspray aus dem Lackierladen überziehen, und schön ein paar Buchstaben reinschlagen, so, als ob.....und die dann ins Schließfach legen.
ich denke, kein Greifer würde im Bankkeller auf Echtheit prüfen. Umso mehr stelle ich mir die Überraschung bei der Weiterverwertung vor ;-))))))))
Obstruktion. Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, oder so.
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- Elli -
24.09.2004, 16:33
@ Baldur der Ketzer
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Re: Staatsobstruktionsmaßnahmen / umgekehrt? |
-->>Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, oder so.
Muss es nicht heißen:
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
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