-->"Protagoras hatte sich verpflichtet, Euathlus in der Redekunst zu unterweisen und ihm so zu ermöglichen, Rechtsanwalt zu werden.
Euathlus zahlte die erste Hälfte des Honorars im voraus. Die zweite Hälfte, so lautete der Vertrag, sollte fällig werden, wenn der Schüler seinen ersten Prozess gewonnen habe.
Dieser drückte sich jedoch davor, Fälle zu übernehmen.
Protagoras, um Reputation wie Geld gleichermaßen besorgt, entschloss sich, seinen Schüler zu verklagen. Vor Gericht argumentierte er so:
'Euathlus behauptet, er brauche nicht zu bezahlen, das aber ist absurd. Angenommen, er gewinnt. Da dieses sein Debüt vor Gericht ist, müsste er bezahlen, da er seinen ersten Fall vor Gericht gewonnen hätte. Sollte er hingegen verlieren, so müsste er auf jeden Fall zahlen, weil das Gericht ihn dazu verurteilt. Da er aber auf jeden Fall gewinnen oder verlieren muss, muss er auf jeden Fall bezahlen.'
Der Schüler jedoch schlug den Lehrer mit seiner eigenen Waffe, einer paradoxen Argumentation.
'Protagoras argumentiert, ich müsse bezahlen, aber das ist es, was wirklich absurd ist. Denn angenommen, er gewinnt. Dann habe ich noch keinen Fall gewonnen, vereinbarungsgemäß muss ich also nicht zahlen. Sollte er hingegen den Prozess verlieren, muss ich laut Gerichtsurteil auf keinen Fall bezahlen. So oder so - in keinem der beiden Fälle muss ich zahlen."
Aus: A profile of Mathematical Logic, Howard De-Long
Gruß zum Abend,
Tobias
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