Euklid
14.10.2004, 09:33 |
Ã-lpreis jetzt über 54 Dollar (o.Text) Thread gesperrt |
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Heller
14.10.2004, 10:16
@ Euklid
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und die Stadtwerke ziehen mit dem Gaspreis freudig hinterher. Selbsthilfe? |
-->Was passiert eigentlich, wenn man sich in seine Leitungsgas beheizte Mietwohnung einen Bullerofen einbaut (Durchbruch für Kamin ist ja kein Hexenwerk)?
Werde ich gleich eingeknastet wegen Umgehung der Kaminfeger-Innung oder verliere ich lediglich den Versicherungsschutz im Brandfall?
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Prosciutto
14.10.2004, 10:40
@ Euklid
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Ja genau, das nennt man Inflation. (o.Text) |
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Euklid
14.10.2004, 10:57
@ Heller
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Re: und die Stadtwerke ziehen mit dem Gaspreis freudig hinterher. Selbsthilfe? |
-->Hallo Heller
die Benutzung eines Kamins (Änderung) für einen Ofen setzt als Mieter zunächst mal die Genehmigung des Vermieters voraus.
Ich glaube nicht daß ein Vermieter einverstanden ist einen Kamin betreiben zu lassen der nicht jedes Jahr durch den Schornsteinfeger gereinigt wird.
Schließlich würde ja sein Haus abbrennen. [img][/img]
Bei Festbrennstoffen (Kohle,Brikett,Holz) muß auch der zur Verfügung stehende Querschnitt des Kamins ausreichend sein.
Bei Festbrennstoffen ist es unabdingbar daß der Kamin jährlich gereinigt wird.
Man könnte sich sonst einen Rußbrand (Kaminbrand ) einhandeln der bitter ausgehen kann.
Die Brennstelle muß beim Bezirksschornsteinfegermeister beantragt werden,wobei dieser dann den Kamindurchbruch abnehmen wird.
Man sollte die Kaminöffnung auch nicht durchbrechen sondern eher schneiden da sonst die Fugen leiden könnten. (Austritt von Heizgasen wären dann möglich mit Vergiftung der Bewohner)
Vorher muß der Kamin auch noch gespiegelt werden denn es wäre nicht der erste Kamin in dessen oberem Betonkranz noch Schalholz in der Ã-ffnung steckt.
Vielleicht erlebt der Beruf des Schornsteinfegers durch den Sparwillen der Bürger sogar eine Renaissance.
Normalerweise hat aber ein vorhandener Kamin schon vorbereitete Anschlüsse die mittels einem Futterblech zugedeckt sind.
Wenn man das Putztürchen öffnet kann man auch an dem Geruch feststellen ob er schon einmal in Betrieb war.
Gruß Euklid
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Euklid
14.10.2004, 11:13
@ Heller
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Re: und die Stadtwerke ziehen mit dem Gaspreis freudig hinterher. Selbsthilfe? |
-->Ein Beispiel wie so etwas ausgehen kann.
http://www.beo-news.ch/bns2003/jan2003/brand16.htm
Gruß Euklid
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Herbi, dem Bremser
14.10.2004, 13:40
@ Heller
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Re: Gaspreis Selbsthilfe** Ob Gas und Buller, frag den Schwarzen Mann |
-->>Was passiert eigentlich, wenn man sich in seine Leitungsgas beheizte Mietwohnung einen Bullerofen einbaut (Durchbruch für Kamin ist ja kein Hexenwerk)?
>Werde ich gleich eingeknastet wegen Umgehung der Kaminfeger-Innung oder verliere ich lediglich den Versicherungsschutz im Brandfall?
Moin Heller,
du kannst zum Begehren der Montage eines Bullerofens den für dich zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu einer Brandstättenbesichtigung einladen.
Das kostet nichts.
Ob Buller und Gas am selben Kaminzug hängen dürfen, wird er dir fachgerecht erzählen.
Gefegt werden wollen die Kamine eh, ob Gas oder Buller sie verrußen ;-)
Wegen deiner Zweifel über einen Versicherungsschutz im Brandfalle solltest du den für dich zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nicht umgehen, da du im selbstverschuldeten, wer auch immer dies gegen dich feststellen wird, Warmfalle jeglichen Schutz verlierst - eine versicherte grobe Fahrlässigkeit schließt,kleingedruckt, Fälle bewußter Umgehung aus und deckt dich nicht.
Gruß
Herbi
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Heller
14.10.2004, 15:56
@ Herbi, dem Bremser
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Dank! Auch an Euklid. |
-->Gas und Holz dürfen wohl kaum an denselben Kamin.
Aber ich werde den schwarzen Mann mal fragen.
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Elmarion
14.10.2004, 17:06
@ Euklid
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Ã-lschock (o.Text) |
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<ul> ~ E-Day: Der Kollaps der Ã-l-Lüge</ul>
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