-->Hallo Forumsgemeinde,
wie war das doch gleich mit dem Obereigentum des Staates?
So:
"Sozialamt kann Schenkungen rückgängig machen
Für die Klärung eines Anspruches auf Leistungen vom Sozialamt werden auch bereits vom Antragsteller gemachte Schenkungen einbezogen. Darauf machen die Notarkammern Neue Bundesländer in Berlin aufmerksam. So kann die Behörde Schenkungen der vergangenen ZEHN Jahre rückgängig machen.
Ist der Schenker nicht mehr in der Lage, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen und nimmt Sozialhilfe in Anspruch, darf der Staat demnach zur Kostendeckung auf solche Geschenke zurückgreifen. Selbst ein vom Schenker zuvor gegenüber dem Beschenkten erklärter Verzicht auf Rückforderung spielt dabei keine Rolle."
dpa/"Die Welt", 18.Okt.2004
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Nix ist mehr sicher!
Grüße in die Runde, <font color=#008000>Zandow</font>
<ul> ~ Das Beil im Tisch</ul>
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