-->Hi @alle armen Kinderreichen
im Prinzip die gleichen Bandagen (Frageninhalte) wie bei ALG II.
Mißbrauch so gut wie ausgeschlossen?
Unterm Text die (PDF-)Fragebögen - direkt ausfüllbar.
Also Hosen runter - für all diejenigen, die eh fast nix haben, und - das ist m.E. so sicher wie das Amen in der Kirche - zu eh nix mehr kommen werden.
[img][/img] -lichst N8-igel
Jetzt beantragen: Geringverdiener-Kinderzuschlag
Gering verdienende Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder, erhalten ab 1. Januar 2005 eine neue Leistung: den"Kinderzuschlag". Voraussetzung dafür ist, dass die minderjährigen Kinder in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben. Die Höhe des Kinderzuschlages ist abhängig vom Einkommen der Eltern und der Kinder. Er kann bis zu 140 Euro monatlich pro minderjähriges Kind betragen und wird längstens für 36 Monate gezahlt. Anzurechnendes Vermögen oder Einkommen des Kindes von 140 Euro oder mehr schließen den Zuschlag aus.
Auch Angehörige des öffentlichen Dienstes, die ihr Kindergeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen den Kinderzuschlag bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Antragsvordrucke sowie das Merkblatt gibt es ab sofort bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag sollte möglichst schnell eingereicht werden, damit die Zahlung rechtzeitig im Januar erfolgen kann.
Quelle http://www.n-tv.de/5445761.html
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-09/importierter_inhalt/pdf/Merkblatt_Kinderzuschlag.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-09/importierter_inhalt/pdf/v_kiz1_antrag_kiz.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-09/importierter_inhalt/pdf/v_kiz1a_antrag_zusatz1.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-09/importierter_inhalt/pdf/v_kiz1b_antrag_zusatz2.pdf
<ul> ~ Jetzt beantragen: Geringverdiener-Kinderzuschlag </ul>
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