mangan
14.11.2004, 22:16 |
Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. Thread gesperrt |
-->Unsere ETW waren ehemals Mietwohnungen.
Bei der Zuordnung der Eigentumsanteile (in Tausendstel) wurden einige Mansarden vergessen.
Ergebnis:
Nun haben einige Neueigentümer Mansarden für die sie kein Wohngeld zahlen. Die Mansarden sind nicht in ihrem Tausendstel Eigentum enthalten.
Fehler korrigieren wollen die Benachteiligten; geht nicht mehr ist so"auf ewig" festgeschrieben sagen die anderen.
Wie ist die Rechtslage?
Haftet der ehemals ausführende Notar bzw. korrigiert kostenlos?
Wir haben demnächst ETW-Versammlung.
Vorher hätte ich es gerne etwas genauer gewußt.
Die Mansarden für die kein Wohngeld gezahlt wird obwohl selbstverständlich Kosten (Versicherungen/Verwaltung, ggfs. Dachreparaturen, Reinigung der Zugänge, usw.) für die Allgemeinheit entstehen, sind Sondereigentum.
Daß da offensichtlich Unrecht/Fehler vorliegt ist offenbar.
Nur, besteht ein Rechtsanspruch auf Korrektur?
Die Mansardenbesitzer kapieren das kaum freiwillig:(
Wer muß die Korrektur veranlassen und durchsetzen?
Der Verwalter?
Ist der damals ausführende Notar wg. seines Fehlers zur Kostenübernahme verpflichtet?
Gibt es eine einfache Lösung ohne Grundbuchamt?
Wer muß die Korrektur veranlassen und durchsetzen?
Der Verwalter?
Ist der damals ausführende Notar wg. seines Fehlers zur Kostenübernahme verpflichtet?
Gibt es eine einfache Lösung ohne Grundbuchamt?
Dank für jeden näheren Hinweis
m
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Dionysos
14.11.2004, 22:45
@ mangan
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Re: Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. |
-->Hallo Mangan,
an diesem Problem dürfte keiner, außer denen, die keine Mansarde
besitzen, ein Interesse an der Korrektur im Grundbuch haben. Ich
würde erst einmal gar nicht mehr darüber sprechen und in Ruhe
eine Rechtschutzversicherung ohne SB abschließen (ca. 80 EUR
für eine ETW). Und im Mai, wenn die Jahresversammlung stattfindet,
einen Tagesordnungspunkt einbringen zur Prüfung und Richtig-
stellung der Miteigentumsanteile, Deine Gegenstimmen abfassen
und anschließend den Beschluß am Amtsgericht anfechten.
Gruß
Dionysos
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JLL
14.11.2004, 23:15
@ Dionysos
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Re: Der Rat klingt für mich ein bißchen nach Versicherungsbetrug... |
-->... aber"das machen ja schließlich alle so" und
..."es trifft ja eh keinen Armen."
Und am Sonntag wird dann wieder über den Werteverfall lamentiert.
Oops, heute ist ja Sonntag.
Bin schon wieder weg.
JLL
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Dionysos
14.11.2004, 23:47
@ JLL
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Re: Der Rat klingt für mich ein bißchen nach Versicherungsbetrug... |
-->Hallo JLL,
so lange die Sache nicht schriftlich angezeigt wurde, sollte es
keine Probleme mit der Deckung einer Rechtschutzversicherung
geben. Die WEG-Versammlung im nächsten Jahr wäre ja die
erste Anzeige. Die erste Instanz in einem WEG Verfahren kann
auch ohne Anwalt durchgeführt werden. Man geht halt nur ein
Prozeßkostenrisiko ein. Wenn man nicht vor hat, die Sache vor
das LG zu bringen, entstehen da weniger als 100 Euro an Kosten.
Abgesehen davon, gehen die Versicherungsgesellschaften meist
nur eine Instanz mit.
Gruß
Dionysos
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mangan
15.11.2004, 04:46
@ Dionysos
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Re: Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. |
-->Die ETW-Versammlung ist schon in einer Woche. Alle TOPs liegen schon fest.
Die"vergessenen Mansarden" haben sich erst gestern-, bei genauerem hinsehen, herausgestellt.
Es gibt Nichtmansardenbesitzer, die einen brachliegenden Trockenboden u.ä. auf eigene Kosten in persönl. Mansarden umwandeln wollen. Gehöre ich auch dazu.
Dagegen stimmen die Mansardenbesitzer, die ausnahmlos die oberen Wohnungen besitzen und niemand über ihren Köpfen wollen. Offiziell wollen sie den nie benutzten Trockenboden u.ä. behalten.
Falls wieder erwarten eine Mehrheit für Nutzungsänderung der brachliegenden Dachflächen in Mansarden für"Besitzlose" herauskommt, würde sich der Fehler ausgleichen.
Werde heute beim Notar und dem ehem. Hausbesitzer (Wohnungsgesellschaft) um Stellungnahme bitten.
Wird wohl nur Schulterzucken rauskommen.
Einen erstklassigen (Immobilien-)Rechtsschutz habe ich.
Werde auf der Hauptversammlung den Wirtschaftsplan wg. falscher Grundlagen anfechten und zurückstellen lassen. Dazu die Angelegenheit schriftl. erläutern und den anwesenden Eigentümern verteilen.
Bleibt nur die Frage ob's Erfolg hat und eventuell die Hausverwaltung, der Notar oder der alte Eigentümer (Wohnungsgeselschaft) zur Korrektur verpflichtet ist.
Dyonysos Dank für den Hinweis, daß es offenbar keine Instanz zur automat. Korrektur gibt.
Ich möchte halt, daß mit geringstem Aufwand und Ärger die Angelegenheit bereinigt wird.
Gruß und Dank
m
>Hallo Mangan,
>an diesem Problem dürfte keiner, außer denen, die keine Mansarde
>besitzen, ein Interesse an der Korrektur im Grundbuch haben. Ich
>würde erst einmal gar nicht mehr darüber sprechen und in Ruhe
>eine Rechtschutzversicherung ohne SB abschließen (ca. 80 EUR
>für eine ETW). Und im Mai, wenn die Jahresversammlung stattfindet,
>einen Tagesordnungspunkt einbringen zur Prüfung und Richtig-
>stellung der Miteigentumsanteile, Deine Gegenstimmen abfassen
>und anschließend den Beschluß am Amtsgericht anfechten.
>Gruß
>Dionysos
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mangan
15.11.2004, 10:05
@ Dionysos
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@Dyonisos und Experten, |
-->lt. Auskunft des vorherigen Eigentümers, der Wohnungsgesellschaft, handelt sich nicht um Sondereigentum.
Vielmehr um Sondernutzungsrecht, ähnlich einem Keller.
Wurde von der Wohnungsgesellschaft willkürlich so festgelegt.
Sondernutzungsrecht würde nicht zur Wohngeldzahlung herangezogen.
Der Mansardennutzen kommt nur wenigen zugute und alle müssen zahlen. Widerspricht meinem gesamten Rechtsempfinden.
Können die neuen Eigentümer diese Situation ändern?
Gruß und Dank
m
>Hallo Mangan,
>an diesem Problem dürfte keiner, außer denen, die keine Mansarde
>besitzen, ein Interesse an der Korrektur im Grundbuch haben. Ich
>würde erst einmal gar nicht mehr darüber sprechen und in Ruhe
>eine Rechtschutzversicherung ohne SB abschließen (ca. 80 EUR
>für eine ETW). Und im Mai, wenn die Jahresversammlung stattfindet,
>einen Tagesordnungspunkt einbringen zur Prüfung und Richtig-
>stellung der Miteigentumsanteile, Deine Gegenstimmen abfassen
>und anschließend den Beschluß am Amtsgericht anfechten.
>Gruß
>Dionysos
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Dionysos
15.11.2004, 19:23
@ mangan
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Re: Sondernutzungsrecht |
-->Hallo Mangan,
wenn der Begriff Sondernutzungsrecht für Mansarden in der Teilungserklärung/
Abgeschlossenheitsbescheinigung so definiert ist, hast Du meiner Meinung
nach keine Chance das zu ändern, da Du dies mit Deinem Kaufvertrag an-
erkannt hast.
Gruß
Dionysos
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LenzHannover
16.11.2004, 21:09
@ mangan
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Hatte sowas ähnliches und ging hier neulich durch die Presse |
-->Eine Änderung"ganz grober Ungerechtigkeit" per Gericht ist möglich. 100 Euro im Jahr reichen z.B. nicht aus.
Einer WEG was"reinwürgen" mögen Richter ungern, nervt alles und kostet.
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