Medizinmann
20.11.2004, 20:36 |
Hm...wer kann mit einem Verschuldungsproblem helfen? (betreffendösterr. Gesetze) Thread gesperrt |
-->Hallo,
ich habe das bereits weiter unten gepostet, allerdings habe ich einen solch dämlichen Titel genommen, daß es kein Wunder ist wenns übersehen wird...wenn Du das hier liest Immo dann brauchst Dich nicht ärgern es wundert mich eben nur daß nur eine einzige Reaktion kam deswegen bin ich mal so frei und poste es unter anderem Titel nochmal (mal guggen):-)
Hier das ursprüngliche Posting noch einmal:
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Hallo,
ein österreichischer Freund hat mir kürzlich gesagt daß er für seinen Vater voraussichtlich noch für 15 JAhre Ratenzahlungen zu übernehmen hat, da er am meisten in der Familie verdient und eine Eigentumswohnung etc. auf dem Spiel steht (was er allerdings freiwillig tut). Das Verschuldungsausmaß ist also ziemlich hoch...
Jetzt wollte ich mich erkundigen, ob es hier für ihn nicht möglicherweise für ihn einen besseren Weg gibt, damit sich der Vater entschulden kann.
So in der Richtung, Überschreiben des Vermögens des Vaters an den Sohn (z. Bsp. die vorhandene Eigentumswohnung) oder an sonst eine Vertrauensperson. Anschließend z. Bsp. möglichst finanztechnisch unauffälliges"Verpaschen" aller sonstigen Vermögenswerte im Besitz des Vaters (oder Anlage z. Bsp. in Edelmetall unterhalb der Registrierungsgrenze (anonymer Barkauf) bzw. eben Überschreibung auch aller sonstigen Vermögenswerte an den Sohn....die Frage ist, ob das so in dieser Form möglich ist. Und wenn nicht direkt, ob es hier Tricks gibt, daß der Vater"wundersamerweise" plötzlich ohne Vermögen und Verdienst dasteht, um einen Privatkonkurs zu ermöglichen.
Dann Anmeldung Privatkonkurs von seiten des Vaters...dann Erreichen der Quote innerhalb von 7 Jahren (soweit mir bekannt sinds in Ã-sterreich 7 Jahre).
Interessant wäre hier vor allem wie sich der Vater verhalten müßte (vom Verdienst her, z. BSp. unter Existenzminimum bleiben oder drüber gerade soviel um die Quote zu erreichen; oder geht auch Zustecken von Geld seitens des Sohnes oder von Verwandten?)...ich meine ich bin leider kein Politiker LOL ich kenne daher die ganzen"Schmähs" nicht.
Es wäre super wenn hier jemand mitlesen würde der mir hier Auskunft geben könnte und/oder der sich mit den österreichischen Gesetzen zu diesem Thema auskennt...oder wenn mir jemand sagen könnte, wie ich am Besten diese Informationen in Erfahrung bringe...
Es wäre vielleicht auch klug wenn mein Kollege ein Massenemail schreiben würde das er an verschiedene Leute schickt die sich damit auskennen könnten (unter Pseudonym natürlich)...stellt sich nur die Frage an wen...z. Bsp. alle SChuldnerberatungen in Ã-sterreich mit BCC? Oder obs hier eigene Foren gibt, die gut besucht sind wo er diese Frage die ich hier stellte stellen kann usw..
Vielen herzlichen DAnk auf alle Fälle für alle Auskünfte...ggf. auch per email an meine angegebene Adresse:-)
mfG
M.
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Wenn das doppelte Posting stört bin ich natürlich auch damit einverstanden wenn Du Elli es wieder entfernst.:-)
Liebe Grüße
M.
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Medizinmann
20.11.2004, 20:40
@ Medizinmann
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Ach ja die Emailadresse... |
-->Hallo,
hier oben noch meine Emailadresse angegeben...:-)
Liebe Grüße
M.
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Ecki1
21.11.2004, 09:57
@ Medizinmann
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Re: Anstiftung zum Betrugsversuch! Vooorsicht! (o.Text) |
-->
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Medizinmann
21.11.2004, 11:21
@ Ecki1
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Das stimmt so aber nicht... |
-->Hallo,
ich möchte keinen Betrug machen, sondern ich möchte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten meinem Kollegen helfen. Alles, was sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt, kann kein Betrug sein. Konzerne z. Bsp. zahlen dank geschickter steuerrechtlicher Konstruktionen üblicherweise keine Steuern - ist das Betrug? Rein rechtlich natürlich nicht. Niemand kann was dagegen machen und sie sind ehrbar bis zum Abwinken. Um so etwas geht es mir.
Wenn ansonsten noch moralische Bedenken bestehen kannst ja das Buch"Banken, Brot und Bomben" lesen dann wird Dir klar, daß die gesamte Gesellschaft auf legalem Betrug aufgebaut ist, was sich"einstens" (oder sollte ich bäldestens sagen) bitter rächen wird.
Liebe Grüße
M.
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Immo
21.11.2004, 12:05
@ Medizinmann
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Re: Das stimmt so aber nicht... |
-->ich möchte keinen Betrug machen, sondern ich möchte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten meinem Kollegen helfen. Alles, was sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt, kann kein Betrug sein.
jetzt bist du mr zuvor gekommen, ganz meine Rede... die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind da und mit ein bisschen Kreativität ist`s auch zu machen. Eigentlich sind die allermeisten - bis auf die Immobesitzer - selbst schuld, wenn sie sich weiter knechten lassen und zahlen und zahlen und zahlen... frei nach dem Motto:"schnautze und ab in den Schiffsbauch zum weiterrudern"
die Immobilienbesitzer, die im Rahmen eines herkömmlichen Bausparkassendarlehens in der normalen Laufzeit von etwa zwanzig Jahren gut das DOPPELTE des aufgenommenen Kapitals zurückzahlen trösten sich mit dem Standardsatz"man tut es schließlich für sich selbst und für die Kinder"...
Konzerne z. Bsp. zahlen dank geschickter steuerrechtlicher Konstruktionen üblicherweise keine Steuern - ist das Betrug? Rein rechtlich natürlich nicht. Niemand kann was dagegen machen und sie sind ehrbar bis zum Abwinken. Um so etwas geht es mir.
richtig! und man denke auch an so manche"Hansln" die Milliarden aus Steuergeldern so mir nix dir nix herschenken (Irak)... und jeden Tag werden es ein paar mehr die so denken und den anderen den Stinkefinger zeigen
Wenn ansonsten noch moralische Bedenken bestehen kannst ja das Buch"Banken, Brot und Bomben" lesen dann wird Dir klar, daß die gesamte Gesellschaft auf legalem Betrug aufgebaut ist, was sich"einstens" (oder sollte ich bäldestens sagen) bitter rächen wird.
gibts eigentlich dieses Buch als E-book irgendwo zum download?
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Helmut
21.11.2004, 12:33
@ Immo
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Hat wohl... |
-->>gibts eigentlich dieses Buch als E-book irgendwo zum download?
...noch keiner auf den Scanner gelegt, aber van Helsing zitiert ihn in"Helsing, Jan van - Hände weg von diesem Buch.pdf", das es wohl als eBook geben soll...
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Ecki1
21.11.2004, 12:42
@ Medizinmann
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Re: Na dann... |
-->Hallo,
ich möchte keinen Betrug machen, sondern ich möchte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten meinem Kollegen helfen. Alles, was sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt, kann kein Betrug sein. Konzerne z. Bsp. zahlen dank geschickter steuerrechtlicher Konstruktionen üblicherweise keine Steuern - ist das Betrug? Rein rechtlich natürlich nicht. Niemand kann was dagegen machen und sie sind ehrbar bis zum Abwinken. Um so etwas geht es mir.
Wenn ansonsten noch moralische Bedenken bestehen kannst ja das Buch"Banken, Brot und Bomben" lesen dann wird Dir klar, daß die gesamte Gesellschaft auf legalem Betrug aufgebaut ist, was sich"einstens" (oder sollte ich bäldestens sagen) bitter rächen wird.
Liebe Grüße
M.
Ja dann schaut`s doch ein wenig ehrenhafter aus. Es ist aber darauf zu achten, dass alle Transaktionen so durchgeführt werden, dass der Tatbestand des Insolvenzbetruges nicht mal im entferntesten gestreift wird. Denn dann wird`s richtig ungemütlich,
warnt Ecki1[img][/img]
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Euklid
21.11.2004, 12:55
@ Ecki1
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Re: Na dann... |
-->Hallo Eckil guten Tag
du meinst also daß man die Grauzone nicht zu weit ausdehnen sollte? [img][/img]
Es gibt doch eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
Entweder hat man Vermögen oder man hat keines.
Ist man nicht liquide kann man verkaufen,wenn man Vermögen hat.
Die ganze Trickserei hilft nämlich m.E überhaupt nicht irgend ein Problem zu lösen.
Am besten ist es eben los zu lassen wenn man überschuldet ist und zu versuchen noch einen Ausgleich zu schaffen.
Vermögensübertragungen scheitern doch schon dann wenn die Restschuld höher als der Vermögensgegenstand ist.
Natürlich könnte man gefakt (offiziell unter Wert) verkaufen,aber dann macht doch die Bank in aller Regel nicht mit.
Diese ganzen Tricksereien führen letzten Endes nach meiner Meinung zu gar nichts.
Der saubere klare Schnitt ist das einzige was hilft.
Gruß Euklid
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Wasi
21.11.2004, 13:26
@ Medizinmann
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problematisch |
-->Das halte ich für sehr problematisch, und es dürfte kaum legal zu schaffen sein. Wenn jetzt noch Vermögenswerte von dem Vater verschenkt oder verscherbelt werden, kommen Anfechtungstatbestände für den Insolvenzverwalter (Folge: Geschäfte müssen rückabgewickelt werden) und hinsichtlich der Angehörigen insbesondere der Widerruf von Schenkungen (Folge: Vermögen muß zurückgegeben werden) in Betracht.
Beides geht auch noch für ein paar Jahre rückwirkend!
Ich kenne die Formulare für die Verbraucherinsolvenz nicht, aber da wird sicher nach solchen Tatbeständen gefragt. Und wenn dann nicht die vollständige Wahrheit gesagt wird (und die Insolvenz damit gestorben ist), ist die Straftat gegeben...
Gruss Wasi
PS:
keine Rechtberatung, kein Verkauf....
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Ecki1
22.11.2004, 14:43
@ Euklid
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Re: Na dann... |
-->Hallo Eckil guten Tag
du meinst also daß man die Grauzone nicht zu weit ausdehnen sollte?
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