Popeye
16.12.2004, 16:41 |
Gleichheit nicht vor dem Gesetz - sonderen per Gesetz (mit Beweislastumkehr) Thread gesperrt |
-->das Paradies ist nah'
<ul> ~ http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml?type=politicsNews&storyID=639133&</ul>
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EM-financial
17.12.2004, 01:26
@ Popeye
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AAAARRRRRRGGGGHHHH |
-->>das Paradies ist nah'
wenn ich mir dann so die Zeitungsartikel über dieses Thema anschaue könnt eich gleich
Also ich darf dann auch einem behinderten Mieter im Rollstuhl sagen, dass es etwas ungünstig sei wegen der Treppe [img][/img]
Und ich muss also noch nicht einmal einen Lift einbauen, wie nett, dass man dies noch bedacht hat. Wobei die Sache natürlich gaaaanz anders aussieht wenn ich drei Wohnungen im dritten Stock eines Altbaus vermiete, dann darf natürlich jeder kommen und den Einbau eines Lifts fordern, da er aufgrund der Nichtberücksichtigung seines Mietgesuchs diskriminiert wurde. Und ein Berghotel in den Alpen darf auf seiner Homepage auch nicht mehr daraufhinweisen, dass die Lage des Hotels einen Aufenthalt für Behinderte Verunmöglicht, denn das wäre ja auch eine klare Diskriminierung.
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Baldur der Ketzer
17.12.2004, 01:39
@ Popeye
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Re: Deppenforming, äh, Homoforming - da haben wir es schon |
-->Hallo,
wie ich gerade an Heller schrieb: das ganze Gutmenschengesülze dient nur als Vorwand, um ganz andere, rein ideologische Zielsetzungen zu verwirklichen.
Ausschnitte aus dem Artikel:
.....Durch eine Verankerung dieser Benachteiligungs-Merkmale auch im Zivilrecht geht die Koalition aber über EU-Vorgaben hinaus.....
Na bitte, schon wieder die bundesdeppublikanische Übererfüllungsmentalität. Vorauseilender Gehorsam. Zum Kotzen.
Und wieder der uralte Gegensatz:
......Die Union warf der Koalition eine"ideologische Bevormundung der Bürger" vor. CDU-Rechtsexperte Norbert Röttgen kritisierte, die Neuregelung gehe massiv über das EU-Recht hinaus und werde eine"Prozesslawine und Kostenflut" auslösen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte dagegen das Vorhaben.......
Hoffnungslos.
Unter solchen Bedingungen Risiko einzugehen und ein Wagnis zu schultern, gleicht immer stärker reinem Masochismus.
Beste Grüße vom Baldur
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wheely
17.12.2004, 02:08
@ EM-financial
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mal ganz schön die Pferde im Zaum halten wenn man selbst nicht betroffen ist |
-->vielleicht kannst du dein Gekotze noch kurz zurückhalten.
Fakt ist doch mal, dass die EU-Vorgabe wirklich zu befürworten ist. Leider ist sie aber genau so eine leere Hülle wie die Grundgesetzerweiterung"keiner darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Was hat der Betroffene bisher davon gehabt? Nix! Es gab und gibt kaum Ausführungsverordnungen dazu, Richtlinien, Gesetzesänderung - Fehlanzeige größtenteils.
Ich kann also stolz sagen, lt. GG darf mich keiner benachteiligen, in der Praxis sprich im realen Leben bringts mir einen Dreck. Von daher kann ich es erst mal nur befürworten, dass nun eine Benachteiligung verklagbar sein soll.
Dass die Politfuzzies übers Ziel hinausschiessen mag schon sein, welche Auswirkungen da genau zu erwarten sind wissen wir noch nicht. Dass die Politik aus einer an und für sich guten Sache einen Bärendienst machen würde wäre ja nun nicht wirklich neu....
Nur vor dem Loszedern vielleicht mal versuchen, die andere Seite zu sehen. Nach wie vor werden massenhaft künstlich bauliche Barrieren hingestellt. Auf jeden Schnickschnack wird geachtet, aber dass es überflüssige Treppen nicht braucht, dass man auch Rampen machen könnte, dass man Toiletten grundsätzlich mit wenigstens einer größeren Kabine ausstatten könnte und was der Dinge mehr sind, darauf wird nicht geachtet, weil nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die meisten Architekten wissen doch gar nicht, was barrierefreies Bauen bedeutet. Ich hab lange genug in diesem Bereich gearbeitet um Bescheid zu wissen.
Wenn du mal massive Einschränkungen deines Lebens erfahren hast, frei nach Kaya"du kummst hier net rein", weil dort Treppe, da Stufen, hier zu enge Tür, benutzbare Toiletten sowieso fast immer Fehlanzeige und tausend Dinge mehr, dann wirst du ganz schnell umdenken. Und das ist nur ein Faktor von vielen, die ich aufzählen könnte, aber den Rahmen hier sprengen würde.
Wenn du geschäftlich unterwegs bist und immer erst lang und breit abklären mußt, komm ich da überhaupt hin, wenn du eigentlich ein ganz normales Leben lebst, den Ablauf aber von solchen Dingen bestimmen lassen mußt, nur weil du zur Fortbewegung statt der eigenen Beine eben einen Rollstuhl benutzt, dann garantiere ich dir, wärst du oft froh, einen dieser ekelhaften Ignoranten vor den Kadi ziehen zu können um zu beweisen, dass du kein Mensch zweiter Klasse bist.
Ich frage mich, warum dass in Kanada, USA, Skandinavien oder Niederlande überall weitestgehend gelöst ist, da kann ich mich ohne Einschränkungen frei bewegen, aber im angeblichen Fortschritts- und Sozialstaat Deutschland gibts Verhältnisse wie anno dazumal....
Also vorm draufhauen erst mal alle Seiten beleuchten.
Gruß
wheely....
......der von Gleichmacherei gar nichts hält, von staatlich verordneter noch weniger, aber gerne ein Mittel hätte, ignorante oder beratungsresistente Leute zur Rechenschaft zu ziehen.
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Valerie
17.12.2004, 02:54
@ wheely
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Meinen Respekt dafür, dass du so souverän geantwortest hast! |
-->An EM-financial:
Bevor man"lospoltert" und sogar"kotzt", ist es hetzutage mehr denn je unabdingbar, auch die grauen Farbschattierungen zu betrachten.
Es existieren nicht nur Schwarz oder Weiß, Ost oder West, Reich oder Arm.
Man sollte unablässig daran denken, dass es auch ein diffuses und breit gefächertes"Mittendrin" gibt.
Zur Erinnerung:
(Sinnspruch, geschrieben von siggi am 12. Dezember 2004 23:49:01:)
Es gibt drei Wahrheiten:
Meine Wahrheit,
deine Wahrheit
und die Wahrheit.
(chin. Sprichwort )
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Baldur der Ketzer
17.12.2004, 03:01
@ wheely
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Re: mal ganz schön die Pferde im Zaum halten wenn man selbst nicht betroffen ist |
-->Hallo, wheely,
>>massenhaft künstlich bauliche Barrieren hingestellt.
das verstehe ich absolut, nur, wieso schafft man dann nicht ganz konkret ein Gesetz zur barrierefreien Gestaltungspflicht?
Da gäbe es sicher kaum Kritiker, denn wenn man schon selbst nicht betroffen sein sollte, so hat doch fast jeder eine gehbehinderte oder auf den Rollstuhl angewiesene Oma oder einen Opa.
Das Antidingsbumsgesetz ist aber ein Rundumschlag, ein Gummiparagraph offenbar, der sich nicht in weniger Barrieren auswirken wird, sondern vor allem im Mietrecht und im Arbeitsrecht. Es wird in die private Vertragsfreiheit eingegriffen. Ja, wenn dann nur irgendwelche Vorschriften gemacht würden, daß man halt gleich bei Neubauten barrierefrei umsetzt oder so - weit gefehlt.
Wer aufgrund leidvoller Erfahrung das Eingehen eines Mietvertrages mit Angehörigen bestimmter ethnischer Gruppen nicht möchte, wird jetzt dazu gezwungen, und/oder muß Schadenersatz leisten.
Das ist nichts anderes mehr als der Verlust jeglicher Entscheidungsfreiheit in der Privatwirtschaft und für mich ein Schritt zur Zwangskollektivierung. Dazu paßt dann Clements Notstandsgesetz wie die Faust aufs Auge.
Wer sich unter solchen Umständen es noch antut, Vermieter zu sein, oder Arbeitgeber, ist doch in einer völlig einseitigen Stillhalter-Rolle.
Ich lehne den Aussiedler als Stellenbewerber ab, weil er für meinen Geschmack nicht genug deutsch kann, der klagt gegen mich, findet eine gestreßte Richterin, der sozial Schwache kriegt immer Recht, und schwuppsdiwupps biste ein paar Tausend Eurotzer los.
Das kanns doch nicht sein. Das ist so etwas wie eine Generalvollmacht für den Versuch, es halt mal zu versuchen, ob man da was rauspressen kann. Das ist ein weiterer Schritt zur totalen Umstülpung unserer Rechtsordnung, die Haftung ohne Verschulden war der Vorläufer.
Ich wette, Barrierefragen werden nicht mal zu 0,1% die Praxis dieser Regelung ausmachen, aber die Miet- und Arbietsrechtsstreitigkeiten vergiften jegliche Investitionsneigung noch über das bisherige Maß hinaus.
Scheinbar hat man private Investoren nicht nötig. Oder sie stören, müssen weg. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Von einer Pflicht, barrierefrei zu bauen, würde sich mit Sicherheit niemand abhalten lassen. Aber so als Generalklausel? Ich denke, die haben an Rollstuhlfharer gar nicht gedacht bei ihrer Gesetzesidee.
Beste Grüße vom Baldur
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Popeye
17.12.2004, 07:31
@ wheely
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Einer macht ‚glaubhaft’ der andere trägt ‚die Beweislast’ |
-->Hallo, @wheely,
nur um Deine, aus meiner Sicht, berechtigte Empörung in die richtige Richtung zu lenken: Mit diesem Gesetz wächst Dir keinesfalls das Recht zu, einen Bauherren, für den barrierefreies Bauen ein Fremdwort ist, zu verklagen.
Hier geht es um die subtile Form der Diskriminierung, über die meist gar nicht gesprochen wird, weil sie regelmäßig eine Frage des Anstandes, des Taktes und der Herzensbildung ist.
Und genau deswegen ist das Thema - so meine Ansicht - auch nicht justitiabel.
Was kommen wird macht folgende kurze Einführung in das Thema deutlich:
Zunächst Artikel 3 (3) GG zur Einstimmung:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nun das ADG (Entwurf)
§ 1
Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
.
.
.
.
§ 23
Beweislast
Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft macht, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass andere als in § 1 genannte, sachliche Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder die unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässig ist.
Dazu dann dieses Beschäftigungsprogramm die arbeitsscheuen Fanatiker:
§ 24
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
(1) Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 wahrnehmen. Die Befugnisse nach Absatz 2 bis 4 stehen ihnen zu, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus mindestens sieben Verbänden bilden.
(2) Antidiskriminierungsverbände sind befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist, mit Ausnahme von Strafverfahren als Bevollmächtigte und Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Die Vorschriften der Verfahrensordnungen, nach denen Bevollmächtigten und Beiständen weiterer Vortrag untersagt werden kann, bleiben unberührt.
(3) Antidiskriminierungsverbänden ist im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von
Rechtsangelegenheiten Benachteiligter gestattet.
(4) Benachteiligte können eine auf Schadensersatz oder Entschädigung in Geld gerichtete Forderung wegen eines Verstoßes gegen ein Benachteiligungsverbot nach diesem Gesetz abtreten. Antidiskriminierungsverbände sind im Rahmen ihres Satzungszwecks zur außergerichtlichen und gerichtlichen Einziehung von an sie nach Satz 1 abgetretenen Forderungen befugt.
(5) Besondere Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen bleiben unberührt.
Hervorhebungen von mir.
Das ungekürzte Werk
Vor diesem Hintergrund überlege man einmal, wie folgender Sachverhalt vor Gericht ausgehen würde - (Kläger ein Antidiskriminierungsverband): Ein arbeitsloser deutsch-stämmiger Russe besichtigt eine Wohnung. Der Vermieter sagt ihm er habe noch andere Mietbewerber, die diese Wohnung noch besichtigen möchten. Eine Woche später teilt der Vermieter dem deutsch-stämmigen Russen mit, er habe die Wohnung an einen anderen Bewerber, einen deutschen ALG II Empfänger, vermietet.
Der einführende Kommentar zum Entwurf benennt die jährlichen Folgekosten des Gesetztes mit € 5,6 Mrd....
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Euklid
17.12.2004, 07:34
@ wheely
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Re: mal ganz schön die Pferde im Zaum halten wenn man selbst nicht betroffen ist |
-->Hallo wheely
ich kämpfe wie eine Windmühle gegen die Kostensparer wenn es darum geht die Tür 13 cm breiter zu machen als das normal der Fall ist.
Warum nimmt man nicht grundsätzlich die breitere Tür als den Normalfall.?
Ich kanns Dir sagen.
Hier mauert die Industrie denn die Masse der Türen ist eben noch immer schmaler.
Würde man die breitere Tür zum Normalfall erklären und die Leute hätten ein wirkliches Einsehen daß sie auch mal in einem Rollstuhl sitzen könnten wäre sogar die breitere Tür nicht teurer als die momentanen Türen weil letztendlich nicht die Größe sondern die Massenproduktion die Verbilligung bringt.
Ich scherze daher immer und sage man spare doch auch ein paar Steine weil das Loch größer ist,in das die Türe kommt.
Und was kämpfe ich momentan gegen diese irrwitzen Einsparer die mit ihren Knochenbrechertreppen die Grundlagen dafür liefern daß sie irgendwann selbst im Rollstuhl sitzen.
Die Argumente sind manchmal absolut schizophren,wenn jemand unbedingt 10 cm Treppenlaufbreite sparen will oder muß.
Ich sage dann immer scherzhaft man möge doch das Haus um den halben Stein verlängern,oder ersatzweise das Zimmer eben einen halben Stein kleiner wenn man wegen dieses Steins finanziell über Board gehen sollte.
Es ist unglaublich wie beratungsresistent die Leute geworden sind.
Dieser Geiz ist Geil-Wahn,von der Presse noch künstlich angefacht,macht die Arbeit immer schwerer an die Vernunft der Leute zu appellieren.
Wer sparen möchte sollte dies dann an der Zimmergröße tun,aber niemals bei Treppen oder Türen.
Wir sparen momentan nicht,sondern wir verbauen denjenigen teilweise die Zukunft,die diesen kleinen Luxus der etwas breiteren Tür sowie der nicht so steilen Treppe unbedingt brauchen.
Viel wichtiger als dieses Anti-Diskriminierungsgesetz wäre m.E daß Staat und Firmen zusammen dafür sorgen daß überall die breiteren Türen eingebaut werden.
Würde dies gemacht würden die breiteren Türen nach einer Weile im Preis stark fallen weil sie die Normalität darstellen.
Nicht gegeneinander sondern miteinander in die Zukunft müßte die Parole lauten.
Leider geht es momentan nur gegeneinander und die Schwächsten bleiben auf der Strecke.
Der Kult des Starken ist inzwischen doch genauso widerlich wie zu Hitlers Zeiten die Bilder über die germanischen Diskuswerfer mit den dicken Oberarmen.
Heute werden sie ersetzt durch Dopingzombies.
Vergleicht man die heutige Medienberichterstattung der Olympischen Spiele ist dies nicht anders als bei Leni Riefenstahls Film der Verherrlichung des Starken.
Ich habe den Eindruck daß heute die Parole lautet:Nur keine Rücksicht bitte gegenüber den Schwachen.Nix wie drauf.
Gruß Euklid
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Baldur der Ketzer
17.12.2004, 10:17
@ EM-financial
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Re: neue Schadenersatzpflicht bei Wahlen? |
-->Hallo, nochmal,
wenn man das logisch weiterentwickelt, müßtees ja auch eine Schadenersatzpflicht geben von Wählern, die sich aus irgendwelchen persönlichen Gründen nicht für eine bestimmte Partei entschieden haben.
Das diskriminiert schließlich alle anderen Parteien. Sooo geht das echt nicht.
Also, wenn man keine rein sachlichen Gründe hatte, eine Partei nicht zu wählen (wer hat die heute schon noch, ist doch eh alles Jacke wie Hose mit schwammig-glibberigen Wahlaussagen und Lügen von vorn bis hinten), sondern nur emotionale, dann ist das ein Fall für ein neu zu schaffendes Wahldiskriminierungsantidiskriminierungsgesetz.
-diskriminierung, weil *man* ja nicht möchte, daß neue Protestparteien am Kuchen der Großen knabbern, vor allem gibt es ja eine Partei, die unserem Bundeszottel ganz sauer aufstößt,
-antidiskriminierung, weil man sich in Zukunft strafbar macht, wenn man nicht CFSDPCSDGrüne angekreuzelt hat (das sind nämlich die guten, braven)
Wir erinnern uns, am Wahlabend wird ausschließlich beklagt, daß (Ton an)......wir unsere Wahlaussagen dem Wähler nur nicht ausreichend vermitteln konnten...(Ton aus).
Alöso, der Wähler ist nicht nur zu blöd, zu verstehen, wen er wählen muß, nein, er diskriminiert damit sogar die nichtangekreuzte Partei als Verfassungsorgan!!! Er wendet sich damit gegen das Grundgesetz und ist konsequenterweise Verfassungsfeind!
Die Abhilfe, gleich alle vier Parteien anzukreuzeln, und alle anderen Parteien demonstrativ zu streichen, hilft auch nicht, weil das als Wahlkraftzersetzung eingestuft wird.
Schwierige Zeiten, diese.
Man diskriminiert Aral/BP, wenn man bei Shell tankt.
Man diskriminiert Aldi, wenn man bei Lidl einkauft.
Man diskriminiert die Schweiz, wenn man ins Ã-sterreich zum Skifahren geht (ach, das ist ja gut so, von wegen pöhses Bankgeheimnis)
Man diskriminiert die Wasserwerke, weil man zu wenig Wasser verbraucht und sie m ihren Gewinn bringt.
Tja, denn mal ran. Hat jemand die Adresse von Ed Feigenbaum, äh, Fagan?
Beste Grüße vom Baldur
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EM-financial
17.12.2004, 11:27
@ wheely
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Re: mal ganz schön die Pferde im Zaum halten wenn man selbst nicht betroffen ist |
-->>vielleicht kannst du dein Gekotze noch kurz zurückhalten.
>Fakt ist doch mal, dass die EU-Vorgabe wirklich zu befürworten ist. Leider ist sie aber genau so eine leere Hülle wie die Grundgesetzerweiterung"keiner darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Hallo Wheely,
keinesfalls möchte ich den Eindruck erwecken, dass ich für die Belange von Behinderten Menschen kein Verständnis zeigen würde, Baldur, Euklid und Popeye haben es bereits klar gemacht, um was es sich handelt. Und wie Baldur richtig schrieb befindet sich in jeder Familie ein solcher Fall und mein Vater wurde in den letzten Monaten seiner Krankheit ebenfalls"schwerbehindert". So befürworte ich auch, dass in öffentlichen Plätzen und Bauten behindertengerecht gebaut wird und unser Haus wurde ebenfalls so ausgestattet, dass man als Behinderter das EG betreten kann, denn schließlich sollte jeder damit rechnen, dass ihm etwas zustoßen könnte.
Dennoch kritisiere ich vehement die aktuelle Rechtslage eben mit dieser völlig irrwitzigen"Beweislastumkehr".
Und die Leidtragenden dieses Gesetzes werden sicher nicht jene sein, die so manchen Unsinn zu verantworten haben, sondern jene auf die es dann abgewälzt wird.
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EM-financial
17.12.2004, 11:50
@ Valerie
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Re: Meinen Respekt dafür, dass du so souverän geantwortest hast! |
-->>An EM-financial:
>Bevor man"lospoltert" und sogar"kotzt", ist es hetzutage mehr denn je unabdingbar, auch die grauen Farbschattierungen zu betrachten.
Bitte nicht faslch verstehen, mein"k..." richtete sich eher an die"gut gemeinten" Zeitungsartikel, die die Folgen dieses Gesetzes, wie es Popeye bereits deutlich geschrieben hat in keinem Wort erwähnen und lediglich auf die Vorteile dieses Gesetzes hinweisen.
Gleichwohl entstehen doch Probleme. So könnte man mir ja auch anlasten ein Rassist zu sein nur weil ich keine 10 köpfige Familie aus der Türkei in meiner geräumigen 150 m² Wohnung wohnen lassen möchte und die Wohnung stattdessen lieber leer stehen lasse... Aus der Vermietung an einen anderen Mieter könnte man mir vielleicht? noch keinen Strick drehen, aber der Zustand"LEERSTAND" in Verbindung mit dem Abweisen eines Mieters, wäre dann wenn es danach geht doch bereits ein Diskriminierungsfall.
Einem Rollstuhlfahrer würde ich selbstverständlich niemals den Zugang zu meiner Wohnung verweigern, doch wenn ich womöglich auch noch zusätzlich für die Kosten des Lifts aufkommen müsste, ohne diese Kosten vollumfänglich weiter geben zu dürfen, dann stimmt doch etwas nicht mehr...
Man kann doch nicht von einem Vermieter bei den derzeitigen Mietpreisen nicht auch noch VERLANGEN, dass er alles tut, damit alle benachteiligten Menschen glücklich leben können. Gleiches gilt für Arbeitgeber, die sich aus Sorge um das Betriebsklima nicht für einen Bewerber entscheiden, der dieses Klima bedrohen könnte und ebensowenig kann man von Modedesignern verlangen ihre Konfektionsgrößen auch auf Übergrößen auszuweiten... Ebenso könnte sich ein"schwules/lesbisches Paar" diskriminiert sehen, wenn man bei der Adoption eines Kindes nicht zum Zuge kommt...
Es gibt auch den Ausspruch"Jeder hat sein Päckchen zu tragen" und wir können doch nicht alle gesellschaftlichen Probleme, die ich durchaus sehe und auch lösen möchte, mit einem Gesetz lösen wollen. Dieser ganze Gesetz-Fetischismus und die heilige und untastbare Stellung des EU-Rechts über dem nationalen Recht ist ohnehin sehr umstritten. Wenn man dann aber in einem nationalen Gesetzentwurd noch VIEL WEITER geht und noich nicht einmal den ANSTAND hat den Bundesrat über dieses Problem und dessen Lösung zu befragen, dann nervt mich dies gewaltig.
Wenn Herr Köhler Rückgrat hätte, dann steicht er die Beweislastumkehr aus dem Gesetz raus und was dann da steht ist zwar immer noch nicht des Weisheit letzter Schliss, aber immer noch nach meinem Rechtsempfinden vertretbar. Wenn ich dann beweisen kann, dass eine Diskriminierung vorliegt, dann wäre es ja geklärt.
Im Übrigen kenne ich ebenfalls Leute, die 3 oder 4 Einzimmerwohnungen vermieten. Also ein überschauberer Mietwert von 800 EURO (warm)!!! wenn so jemand die Schnauze von der deutschen allgegenwärtigen DISKRIMINIERUNG von Vermietern voll hat, dann darf er sich dagegen auch nicht zur Wehr setzen und das Sozialamt fühlt sich schließlich auch nicht für die Aussenstände der Nebenkosten verantwortlich, die sich im Laufe der Jahre immer weiter summiert haben und auf Räumungsklagen und Mietvertragsaufhebungen reagieren gewisse"diskriminierte" Bevölkerungsschichten ohnehin nicht mehr...
>Es existieren nicht nur Schwarz oder Weiß, Ost oder West, Reich oder Arm.
>Man sollte unablässig daran denken, dass es auch ein diffuses und breit gefächertes"Mittendrin" gibt.
>Zur Erinnerung:
>(Sinnspruch, geschrieben von siggi am 12. Dezember 2004 23:49:01:)
>Es gibt drei Wahrheiten:
>Meine Wahrheit,
>deine Wahrheit
>und die Wahrheit.
>(chin. Sprichwort )
Nichts dagegen einzuwenden, aber meine Meinung darf ich doch kundtun oder? ;-)
Grüße
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Valerie
17.12.2004, 12:40
@ EM-financial
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(Zumindest auf mich:) Überzeugend und durchaus nachvollziehbar! |
-->
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wheely
17.12.2004, 13:22
@ EM-financial
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Re: mal ganz schön die Pferde im Zaum halten......Klarstellung |
-->Hi,
also wie ich im Vorposting geschrieben habe, versteht es die"Politik" sehr gut, aus an und für sich guten Ansätzen ein Teufelswerk zu machen. Darüber sind wir uns wohl einig hier.
Dass, je nach Ausführung, daraus die irrwitzigsten Dinge entstehen können - s. Zitate von Popeye - ist klar.
Ich wollte hier bestimmt nicht dem Klageverfahren, so wie es angedacht ist, zustimmen.
Barrierefreies Bauen ist nur einer von vielen Aspekten der Diskriminierung, das möchte ich mal festhalten, weiter auszuholen bringt aber in diesem Rahmen nichts, also bleiben wir dabei.
Wie ich ebenfalls schon schrieb, und wie Euklid auch fragte, fehlen die Durchführungsverordnungen in deutschen Gesetzen, u.a. im Baurecht. Da kann zwar eine fehlende Brandschutztür bemängelt und nachträglich verordnet werden mit Zwangsgeld bis zur Ersatzvornahme, aber unnötige und unsinnige Barrieren wie Stufen, zu enge Türen etc. sind in Ordnung. Da hört man vielleicht ein"Bedauern" aber das wars auch schon.
Ich bin in diesem Bereich nun fast 15 Jahre tätig und könnte Bücher schreiben....
Selbstverständlich wäre es mir lieber, wir hätten entsprechende ausführende Rechtsverordnungen, aber da macht der Gesetzgeber schön langsam auf Verzögerungstaktik, weil das durchaus größere Auswirkungen haben könnte.
Was mich an deinem Posting störte war die offensichtliche Unüberlegtheit von Aussagen wie mit dem Hotel in den Alpen. Dass du es nicht ganz kapiert hast zeigt auch dein Schreiben von"öffentlichen Plätzen etc."
Ich gehe gerne Skifahren und ich möchte mal behaupten, dass ich besser fahre als so mancher"Fußgänger". Aber kann ich das auch uneingeschränkt tun? Nein! Überall werden Hotelkomplexe aus dem Boden gestampft und neue Gebiete erschlossen, aber halbwegs barrierefreies Bauen Fehlanzeige größtenteils! Das empfinde ich als Diskriminierung, vor allem, weil es völlig unnötig ist.
Soviel zu deinem Alpenhotel.
Im übrigen lebe ich nicht an"öffentlichen Plätzen". Mir ist schon klar, wenn die meisten - wie auch du - etwas von"Rollstuhl" hören, dann wird an den alten Opi gedacht, der ständig umsorgt werden muß, oder einen sonstwie"Schwerbehinderten", der am öffentlichen -"normalen" - Leben nicht so teilnimmt oder teilnehmen kann, wie du es dir vorstellst.
Ich darf dich aber darauf hinweisen, dass es eine Menge Menschen gibt, die völlig"normal" ihr tägliches Leben leben mit einem mehr oder weniger großen Handicap, dass sie selbst kaum noch wahrnehmen, aber dennoch in der Umwelt und der Gesellschaft deshalb immer wieder an"Grenzen" stossen.
Wenn ich tanken muß möchte ich schnell an die nächste Tanke fahren, wenn ich einkaufen muß möchte ich in den Laden, der meine bevorzugten Waren führt und nicht in den, in den ich gnädigerweise reinkomme.
Wenn ich mit Freunden ausgehen oder essen gehen will, dann möchte ich mir mein Restaurant nach meinem Gaumengeschmack und nicht nach baulichen Gegebenheiten aussuchen, das gleiche bei Kneipen, Kinos und allen möglichen Freizeiteinrichtungen.
Was meinst du, was ich oft für einen Aufwand treiben muß, wenn ich wieder ein Basketballturnier organisieren möchte, weil kaum rolligerechte Sporthallen zur Verfügung stehen, in denen man auch in die Umkleide- und Duschräume kommt. Teils funkelnagelneu für viele Millionen gebaut!
Vielleicht kannst du bei etwas Nachdenken verstehen, dass man sich auf Grund der fehlenden Gesetzeslage durchaus Möglichkeiten wünscht, hier Änderungen herbeizuführen.
Dass das mit dem vorliegenden Vorhaben besser wird bezweifle ich durchaus auch. Ich wollte dem auch nicht nach dem Mund reden, sondern die Sichtweise erweitern, die hintergründig durch deine Aussagen durchschien.
Ich lade jeden, der das nicht so nachvollziehen kann, gerne ein, es mal am eigenen Leib zu erfahren. Hat schon vielen die Augen geöffnet, die sich getraut haben!
Gruß
wheely
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LenzHannover
17.12.2004, 20:21
@ Baldur der Ketzer
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barrierefrei = auch geeignet für Kinderwagen |
-->Mann möge mir mal den Unterschied zw Kinderwagen und Rollstuhl erklären (nun gut, letzterer ist deutlich schwerer).
Ab 2 Stufen haben alle Probleme, Aufzüge zu klein usw.. Wenn es nicht halbwegs behindertengerecht ist, ist es meist auch nicht"säuglingsgerecht".
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wheely
17.12.2004, 21:07
@ LenzHannover
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barrierefrei - sehr richtig! |
-->>Mann möge mir mal den Unterschied zw Kinderwagen und Rollstuhl erklären (nun gut, letzterer ist deutlich schwerer).
>Ab 2 Stufen haben alle Probleme, Aufzüge zu klein usw.. Wenn es nicht halbwegs behindertengerecht ist, ist es meist auch nicht"säuglingsgerecht".
"Barrierefrei" ist vom Wort her eben nicht auf etwas bestimmtes bezogen. Eltern mit Kinderwagen, Ältere mit Gehwagen, Reisende mit Trollis, Fußgänger, die mit einem Einkaufstrolli unterwegs sind, Verletzte oder sonstwie gehandicapte Menschen mit Gipsbein und Krücken usw. usw.
Es geht nicht darum, für"ein paar Behinderte" mit großem Kostenaufwand alles zugänglich zu machen.
Aber gegen diese Meinungen kämpfe ich schon seit Jahren an wenn ich mit Architekten und Bauherren spreche. Manche wollen es leider nicht kapieren....
Gruß
wheely
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