ocjm
11.01.2005, 22:25 |
@ Baufachleute, Architekten und Bauherren hier auf dem Board Thread gesperrt |
-->Hallo Leute,
hatte ja mal hier gepostet, das ich an einem Bauantrag im Herzen von Düsseldorf stricke (Alt-Oberkassel). Aktuell ist die Bauaufsicht von ihrer unerfüllbaren Haltung von 3 nachbarschaftlichen Zustimmungen abgerückt und bringt das Bauvorhaben jetzt in den Bereich des Möglichen.
Hoffe Ihr könnt mir helfen mit einer Fundstelle im Netz zur genauen Definierung der Geschossfläche im Dachgeschoß (kein Vollgeschoß nur ein-geschossige Bebauung).
Nach meiner Kenntnis darf das Dachgeschoß nur 75 % der Fläche (bei Höhe 2,30) haben wie das EG.
Wie ist da eine Dachterasse zu berücksichtigen.
Nach Auffassung der Bauaufsicht wird die EG-Fläche zu Grunde gelegt, die überdacht ist (alles unter Dachhaut).
Hilfe Tricks und Anregungen dringend erbeten.
Da die Sache jetzt seit dem 19.12.03 (über 1 Jahr)[img][/img] in der Schwebe ist, muß ich langsam auf den Punkt kommen.
OCJM@hotmail.com
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Palstek
11.01.2005, 22:47
@ ocjm
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Re: @ Baufachleute, Architekten und Bauherren hier auf dem Board |
-->vielleicht hilft Dir dies (ungeprüft) erstmal weiter:
<ul> ~ http://www.wohnungs-service.de/gesetze/gesetze.php?option=0000090&anzahl=1</ul>
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Euklid
11.01.2005, 23:21
@ ocjm
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@ocjm |
-->http://www.aknw.de/mitglieder/gesetze-verordnungen/landesrecht/dokumente/VV_zur_BauO_2000.pdf
Hallo ocjm
im obigen Link ist alles abgehandelt.
Es gibt einen Unterschied zwischen bebaubarer Bruttogeschoßfäche und Wohnfläche.
Die Bebaubarkeit des Grundstückes geht normalerweise direkt aus dem Bebauungsplan hervor.
z.B Geschoßflächenzahl und Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl gibt die überbaubare Grundfläche an.
Die Geschoßflächenzahl gibt die Summierung der einzelnen Geschoßflächen an.
Beispiel: Grundstück 1000 qm
Grundflächenzahl 0,2 (ergäbe 200qm zu bebauende Grundfläche)
Geschoßflächenzahl 0,5 (maximale Geschoßfläche 0,5 mal 1000 = 500qm)
Das würde im Endeffekt 2,5 stöckige Bauweise bedeuten.
Streng trennen von der Wohnflächenermittlung.
Die sich ergebende Wohnfläche ist eine aus den Bruttogrundrißflächen abgeleitete Funktion und wird völlig anders berechnet.
Bei den Geschoßflächen zählen die Außenkanten der Mauern.
Ich trickse legal normalerweise wie folgt:
Bauantrag wird mit dünneren hochwärmedämmenden Wänden ohne Außendämmung eingereicht.
Später sattle ich um und mache später die Dämmung außen drauf.
Dann war die Geschoßfläche die Rohbauaußenkante.
Gewinn maximal:
Beispiel Bauwerk: 10 mal 15m Außenmaß Außenkante Bauwerk
Bruttofläche 150 qm
Würde ich die Dämmung sofort angeben würde der Knabe auf dem Amt diese 2 mal 10 cm gleich mit rechnen.
Gewinn der Bruttogrundrißfläche:10,20 mal 15,20 155qm gegenüber 150qm.
Bei 3 Geschossen immerhin 3 mal 5 = 15qm.
Kein Mensch darf die Dämmung dann verbieten da sie ja zu fördern und nicht zu verhindern ist.
Wohnfläche aber nicht mir Bruttogeschoßfläche verwechseln.
Aber unbedingt mit dem Architekten beraten.
Bei uns hier wird das abgenommen. [img][/img]
Gruß Euklid
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Karl52
12.01.2005, 03:16
@ Euklid
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Baugenehmigungen |
-->Moin Euklid,
das klingt son bißken danach, wie ich vor zwanzig Jahren meine Garage genehmigt bekommen hab ('n paar Meter zu lang wegen Werkstatt und so, zwei Steine zu hoch). Wie der Oberschabaurat (Schabau ist Schnaps) meinte, amtlich werden zu müssen, hab' ich 'ne Pulle Beschleuniger auf den Tisch gestellt, und nachdem wir die halb gelenzt hatten, hatte ich die Genehmigung mit Stempel und Fritz-Willi.
Der Schwiegervater vom Nachbarn, der uns zwei Jahre vorher das Haus gezeichnet hatte, hat das übrigens ganz genauso gemacht.
Gruß Karl
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imperator
12.01.2005, 09:08
@ Palstek
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Re: @ Baufachleute, Architekten und Bauherren hier auf dem Board |
-->1. http://www.bau.de
könnte eine Variante sein, ist an sich fundiert!
2.
Neu, dazu passend (bei Parsimony):
http://www.bau-einfamilienhaus-rohbau.tk
Gruß Imperator
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