ocjm
12.01.2005, 23:17 |
Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. Thread gesperrt |
-->Aktuell sehe ich mal wieder veranlaßt. zu beklagen, dass die verfassungsrechtlichen Rechte des deutschen Bürgers, dem höchsten Primate dieser Republik, wieder an den Besitz von geld geknüpft wird.
Wir einfachen, mehrheitlich ehrlichen Bürger, werden laufend in der Wahrnehmung unserer verfassungsrechtlichen Rechte gehindert, weil wir für jeen Scheiß kostenpflichtigen Beistand von Rechtsanwälten benötigen.
Bei der Zusammensetzung des deutschen Bundestages eine eigentlich nicht überraschende Entwicklung.
Beispiel 1:
Ich werde im Straßenverkehr wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat in Anspruch genommen.
Ohne Geld für Anwalt, der Akteneinsicht bekommt, ist eine sinnvolle Einwendung wenig hilfreich bzw. fast aussichtslos.
Beispiel 2:
Ich gerate in eine strafrechtlich Ermittlung und werde als Zeuge verhört. Eine Zweitschrift meiner Einlassungen nach unserer Rechtsordnung wird mir nie ausgehändigt. Zur Einsicht in meine eigenen Ausagen muß ich kostenpflichtig einen Anwalt beauftragen.
Beispiel 3:
Ich werde im Wege von Fristversäumnis (de facto) zu Handlungen wie Zahlung oder Aufgabe von Rechten gezwungen.
Ohne Anwalt bekome ich keine Akteneinsicht und kann mich daher nicht qualifiziert äusern.
Beispiel 4:
Ich kann durch DNA-Test (illegal) nachweisen, dass das als ehelich geborene Kind nicht durch mich erzeugt wurde.
Ohne Anwalt kann ich die Unterhaltszahlungen weder aussetzen noch zurückfordern.
Alle Unterhaltsberechtigten können daher heute im Falle einer zweifelhaften Vaterschaft nur noch Zahlungen unter Vorbehalt leisten, da nach aktueller Rechtssprechung die Rückforderung von Unterhaltsleistungen für (im nachhinein"fremde" Kinder) zurückfordern.
Schön, das der BGH bestätigt hat, das die Grundrechte nach unserer Verfassung an den Besitz von Geld gekoppelt ist.
Unvermögende sollten sich jetzt unbedingt noch besser abschotten.
Schade, dass unser"RECHTSSTAAT" auf diese Art zu einem Unrechtsstaat verkommt, der seinen unterpreviligierten BÜRGER kiminialsiert.
Welcher Empfänger von Hartz 4 kann die 3 bis 4 Hundert Euro aufwenden um sich aus der rechtsstaatlich erzwungenen Unterhaltsleistung zu befreien und anschließend noch einen Rechtsstreit finanzieren.
Die BRD ein Rechtsstaat für Rechtsanwälte und vermögende. Die anderen 50 bis 70 % der Bürger gehen den Bach runer.
Sind wir jetzt in einer Demokratur oder wird durch die EU-Verfassung endlich das festgeschrieben, was eigentlich gewollt ist????????
Deutschland, mein Vaterland, du entfernst dich in einer Qualität und Eile von meinen Maßstäben von Vaterland in einer beängstigenden Art.
Wir, die schweigende Masse, sehen keinerlei Notwendigkeit unserer Anwesenheit in diesem Land, wenn unsere Interessen weiterhin in dieser Art und Weise mißachtet werden.
Auf diese Weise verliert unser Vaterland nicht nur die Eliten, die im Auland gefragt werden, sondern auch noch die geistig flexibelen Bürger, die das Rückrad unseres STAATES sind.
Wenn ich nochmals auf diese Welt kommen sollte, werde ich Rechtsanwalt an amerikanischen Gerichten zur Wahrung jüdischer Interessen in Bezug auf die BRD und die DDR.
Laßt Euch nicht verarschen, schon garnischt beim Preis, aber bezahlt alle Konsten für Anwälte nach Brago, auch wenn diese um weitere 30 oder gar 300% nach oben angepaßt werden.
Nach den Aufklärungen zu Zuwendungen von politischen Mandatsträgern erwäge ich (im Falle von dauerhafter Anwesenheit in diesem Land) dauerhafte Zuwendungen an angehende RA um diese langfristig zur Wahrung meiner Interessen zu binden.
Nach meinen Erfahrungen mit Baugenehmigungen ua. weiß ich garnicht mehr, warum ich diesen"RECHTSSTAAT" durch Zahlung von Steuern finanzieren soll.
Eine ein wenig emotionale Betrachtung eines frustieren Bürgers.
(Wie ange muß ich das hier noch ertragen oder soll ich wirklich gehen????)
OCJM
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kingsolomon
12.01.2005, 23:41
@ ocjm
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Re: es gibt den" kleinen" Unterschied zw. 'Bürgern'und 'Bürgerinnen' |
-->letzere geniessen vorzügliche 'rechts'staatliche Rückendeckung, wenn sie
einen 'Bürger' für ein nicht von ihm erzeugtes Kind abzocken wollen.
Dies erfüllt keinerlei Straftatbestand. Erwischtwerden kann allenfalls zivilrechtliche Konsequenzen haben.
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bonjour
13.01.2005, 00:14
@ kingsolomon
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Re: das ist doch nicht für die Frauen gemacht |
-->>letzere geniessen vorzügliche 'rechts'staatliche Rückendeckung, wenn sie
>einen 'Bürger' für ein nicht von ihm erzeugtes Kind abzocken wollen.
>Dies erfüllt keinerlei Straftatbestand. Erwischtwerden kann allenfalls zivilrechtliche Konsequenzen haben.
sondern nur, damit der Staat nicht selber zahlen muß.
reine Rechenaufgabe, sonst nix, keinerlei ethische Überlegung dahinterm schon garnicht die, Frauen zu bevorzugen oder sowas.
gruß b.
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Ecki1
13.01.2005, 07:46
@ bonjour
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Re: Biologischer und ökonomischer Vater |
-->Für diese beiden Rollen dürften aus Frauensicht in vielen Fällen unterschiedliche Personen die idealen Voraussetzungen mitbringen (ist aus Männersicht nicht unbedingt anders). In Deutschland will der Gesetzgeber die Rollenaufspaltung durch Beweiserschwernis anscheinend fördern. Was steckt wohl dahinter?
fragt sich Ecki1[img][/img]
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Cujo
13.01.2005, 10:35
@ ocjm
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Re: Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. |
-->>Aktuell sehe ich mal wieder veranlaßt. zu beklagen, dass die verfassungsrechtlichen Rechte des deutschen Bürgers, dem höchsten Primate dieser Republik, wieder an den Besitz von geld geknüpft wird.
>
>Wir einfachen, mehrheitlich ehrlichen Bürger, werden laufend in der Wahrnehmung unserer verfassungsrechtlichen Rechte gehindert, weil wir für jeen Scheiß kostenpflichtigen Beistand von Rechtsanwälten benötigen.
>Bei der Zusammensetzung des deutschen Bundestages eine eigentlich nicht überraschende Entwicklung.
>
>Beispiel 1:
>Ich werde im Straßenverkehr wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat in Anspruch genommen.
>Ohne Geld für Anwalt, der Akteneinsicht bekommt, ist eine sinnvolle Einwendung wenig hilfreich bzw. fast aussichtslos.
>Beispiel 2:
>Ich gerate in eine strafrechtlich Ermittlung und werde als Zeuge verhört. Eine Zweitschrift meiner Einlassungen nach unserer Rechtsordnung wird mir nie ausgehändigt. Zur Einsicht in meine eigenen Ausagen muß ich kostenpflichtig einen Anwalt beauftragen.
>Beispiel 3:
>Ich werde im Wege von Fristversäumnis (de facto) zu Handlungen wie Zahlung oder Aufgabe von Rechten gezwungen.
>Ohne Anwalt bekome ich keine Akteneinsicht und kann mich daher nicht qualifiziert äusern.
>Beispiel 4:
>Ich kann durch DNA-Test (illegal) nachweisen, dass das als ehelich geborene Kind nicht durch mich erzeugt wurde.
>Ohne Anwalt kann ich die Unterhaltszahlungen weder aussetzen noch zurückfordern.
>Alle Unterhaltsberechtigten können daher heute im Falle einer zweifelhaften Vaterschaft nur noch Zahlungen unter Vorbehalt leisten, da nach aktueller Rechtssprechung die Rückforderung von Unterhaltsleistungen für (im nachhinein"fremde" Kinder) zurückfordern.
>Schön, das der BGH bestätigt hat, das die Grundrechte nach unserer Verfassung an den Besitz von Geld gekoppelt ist.
>
>Unvermögende sollten sich jetzt unbedingt noch besser abschotten.
>
>Schade, dass unser"RECHTSSTAAT" auf diese Art zu einem Unrechtsstaat verkommt, der seinen unterpreviligierten BÜRGER kiminialsiert.
>Welcher Empfänger von Hartz 4 kann die 3 bis 4 Hundert Euro aufwenden um sich aus der rechtsstaatlich erzwungenen Unterhaltsleistung zu befreien und anschließend noch einen Rechtsstreit finanzieren.
>
>Die BRD ein Rechtsstaat für Rechtsanwälte und vermögende. Die anderen 50 bis 70 % der Bürger gehen den Bach runer.
>
>Sind wir jetzt in einer Demokratur oder wird durch die EU-Verfassung endlich das festgeschrieben, was eigentlich gewollt ist????????
>
>Deutschland, mein Vaterland, du entfernst dich in einer Qualität und Eile von meinen Maßstäben von Vaterland in einer beängstigenden Art.
>Wir, die schweigende Masse, sehen keinerlei Notwendigkeit unserer Anwesenheit in diesem Land, wenn unsere Interessen weiterhin in dieser Art und Weise mißachtet werden.
>Auf diese Weise verliert unser Vaterland nicht nur die Eliten, die im Auland gefragt werden, sondern auch noch die geistig flexibelen Bürger, die das Rückrad unseres STAATES sind.
>
>Wenn ich nochmals auf diese Welt kommen sollte, werde ich Rechtsanwalt an amerikanischen Gerichten zur Wahrung jüdischer Interessen in Bezug auf die BRD und die DDR.
>
>Laßt Euch nicht verarschen, schon garnischt beim Preis, aber bezahlt alle Konsten für Anwälte nach Brago, auch wenn diese um weitere 30 oder gar 300% nach oben angepaßt werden.
>Nach den Aufklärungen zu Zuwendungen von politischen Mandatsträgern erwäge ich (im Falle von dauerhafter Anwesenheit in diesem Land) dauerhafte Zuwendungen an angehende RA um diese langfristig zur Wahrung meiner Interessen zu binden.
>
>Nach meinen Erfahrungen mit Baugenehmigungen ua. weiß ich garnicht mehr, warum ich diesen"RECHTSSTAAT" durch Zahlung von Steuern finanzieren soll.
>
>Eine ein wenig emotionale Betrachtung eines frustieren Bürgers.
>(Wie ange muß ich das hier noch ertragen oder soll ich wirklich gehen????)
>
>OCJM
Moin,
hier werden m. E. zwei Dinge vermengt. Das Kind hat selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass ohne seine Einwilligung kein DNA Test gemacht werden darf. Diesen Anspruch hat jeder Mensch. Denn, wenn ein geheimer DNA Test bei einem Kind erlaubt sein soll, dann muss das natürlich gleichzeitig bei allen Erwachsenen (anonym und geheim) akzeptiert werden und DNA Tests durchgeführt werden können.
Der zweite Aspekt, bei dem ich Dir zu 100% zustimme, hat aber nichts mit Kuckuckskindern und DNA Tests zu tun. Das ist unser Rechtssystem, in dem Du ohne Geld i.d.R. kein Recht bekommen kannst (nicht einmal die Zweitschrift Deiner eigenen Aussage). Das finde ich auch einen Skandal.
Wäre das einfacher und *billiger* geregelt könnte ja jeder Vater der im Zweifel ist selbst eine Überprüfung der Vaterschaft bei Gericht (oder sonst wo) beantragen. Dann wäre das ganze legalisiert und auch nicht teurer als nun die geheime Lösung.
Bei der ersten Instanz Arbeitsgericht benötigt man m. W. keinen Anwalt. Da kann ich auch alleine, ohne Anwalt zu Gericht gehen. Da funkt das ja auch irgendwie.
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Wassermann
13.01.2005, 11:44
@ Cujo
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Re: Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. |
-->>Moin,
>hier werden m. E. zwei Dinge vermengt. Das Kind hat selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass ohne seine Einwilligung kein DNA Test gemacht werden darf. Diesen Anspruch hat jeder Mensch. Denn, wenn ein geheimer DNA Test bei einem Kind erlaubt sein soll, dann muss das natürlich gleichzeitig bei allen Erwachsenen (anonym und geheim) akzeptiert werden und DNA Tests durchgeführt werden können.
Hmm,
was ich aber nun gar nicht verstehe, ist doch: In dem Moment, wo der"Vater" die DNA-Überprüfung in Auftrag gibt, ist er doch genauso sorgeberechtigt wie die Mutter und es wäre mir neu, daß die Sorgeberechtigten immer einer Meinung sein müssen. Desweiteren ist es ja wohl ein berechtigtes Interesse des Kindes zu wissen, von wem es nun abstammt (und sei es nur aufgrund des Wissens um irgendwelche Erbkrankheiten). Warum sollte also das Veto der Mutter mehr gewicht haben als das des Vaters?
Außerdem stellt sich mir die Frage wie es dann mit der Rechtmäßigkeit der Massengentests aussieht, wenn wiedereinmal eine Kind umgebracht worden ist und die Polizei Zigarettenstummel an Tatort gefunden hat.
>Der zweite Aspekt, bei dem ich Dir zu 100% zustimme, hat aber nichts mit Kuckuckskindern und DNA Tests zu tun. Das ist unser Rechtssystem, in dem Du ohne Geld i.d.R. kein Recht bekommen kannst (nicht einmal die Zweitschrift Deiner eigenen Aussage). Das finde ich auch einen Skandal.
>Wäre das einfacher und *billiger* geregelt könnte ja jeder Vater der im Zweifel ist selbst eine Überprüfung der Vaterschaft bei Gericht (oder sonst wo) beantragen. Dann wäre das ganze legalisiert und auch nicht teurer als nun die geheime Lösung.
>Bei der ersten Instanz Arbeitsgericht benötigt man m. W. keinen Anwalt. Da kann ich auch alleine, ohne Anwalt zu Gericht gehen. Da funkt das ja auch irgendwie.
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Sascha
13.01.2005, 13:16
@ ocjm
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Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. |
--> > Beispiel 1: > Ich werde im Straßenverkehr wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer > Straftat in Anspruch genommen. > Ohne Geld für Anwalt, der Akteneinsicht bekommt, ist eine sinnvolle > Einwendung wenig hilfreich bzw. fast aussichtslos.
Hallo ocjm!
Ich weiß nicht ob ich es hier schon mal geschrieben habe. Aber mir ging es mal ähnlich. Es war im Februar 2002 da war ich unterwegs im Enzkreis. Schon einige Wochen darauf kam ein Anhörungsbogen. Ich wäre über eine rote Ampel gefahren als Linksabbieger gegen Mitternacht. 26 Sekunden sei diese schon rot gewesen. Ich hätte große Lust den ganzen Schriftverkehr mit der Behörde"Landratsamt Enzkreis" sowie dem Amtsgericht usw. hier zu veröffentlichen.
Naja ich schilderte den kompletten Sachverhalt gründlichst und habe einwandfrei nachweisen können, daß ich an der Ampel zumindest auf rund 5 km/h gebremst hatte. U.a. durch die zwei Bilder welche mit angegebenem Zeitabstand gemacht wurden und der zurückgelegten Distanz auf den Bildern. Soviel dazu. Ich mag ja nicht völlig ausschließen, daß ich mal die Geradeaus-Ampel mit der Linksabbiegerampel verwechsle. Allerdings habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht geschlafen. Ich war direkt zum Zeitpunkt des Blitzes schon verwundert. Zweitens: Ich bremse doch nicht auf 5 km/h herunter um auf einer großen Kreuzung links abbiegen zu können!! Hätte ich grün gesehen wäre ich schneller abgebogen. Es war sowieso um diese späte Zeit in der Nähe dieser riesigen Kreuzung kein einziges Auto mehr. Es handelte sich nebenbei nicht(!) um eine Ampel die nur bei Kontakt für Linksabbieger auf"grün" schaltet.
Da ich mich zu dieser Zeit ab und zu im Enzkreis aufgehalten habe hatte ich die Ampelanlage in Nähe der Tankstelle nochmal mit jemandem untersucht und Photos gemacht. Das war auch spät am Abend. Und wie der Zufall so will kam ein Auto angefahren, bremste und stand ebenso kurz auf dem Linksabbiegerstreifen. Dann schaltete die Ampel, der Fahrer fuhr relativ zügig los und blitz.... In diesem Moment glaubte ich für kurze Zeit, daß ich explodieren müßte. Denn zu dieser Zeit hatte man mir meine fünf bis sechsseitige Begründung schon mit dem lapidaren Satz"kann nicht abgeholfen werden" an die Staatsanwaltschaft Pforzheim weitergeleitet. Ich will den Leuten auf dem Landratsamt nichts unterstellen aber vermutlich war die Sachbearbeiterin entweder zu bequem oder verstand die Argumentation mit den Berechnungen nicht obwohl ich diese extrem detailliert dargestellt hatte. Letzteres vermute ich.
Naja das Autokennzeichen des Fahrers der ebenfalls ggf. zu Unrecht geblitzt wurde hatten wir. Um es kurz zu machen. Was kam raus?
Ich verhandelte mit dem Richter, daß zumindest die vier Punkte und das Fahrverbot wegkommen und die Geldstrafe gesenkt wird. Der Mann hat die Argumentation verstanden. Für mich war der Fall erledigt da ich wegen 50 Euro nicht die Zeit hatte dann noch Sachverständige/Gutachter kommen zu lassen welche die Ampel auseinandernehmen. Außerdem war mir das finanzielle Risiko zu groß gegen den"Staat". Wir wissen ja, daß u.a. unser Bundesfinanzminster sogar seinen Finanzämtern"befiehlt", daß Urteile des Bundesfinanzhofes in München - und damit höchsten Finanzgerichtes - nur im Einzelfall umgesetz werden sollen und allgemein nicht. Es gab zahlreiche Widersprüche von Fahrern die ebenfalls geblitzt wurden. Der Fahrer den wir beobachtet hatten wurde freigesprochen. Fakt war, daß die Ampel die Rot-Gelb-Phase beim Umschalten auf grün als einen qualifizierten Rotübertritt (> 1 s Rot) festgehalten hat. Womit auch das Rotlicht im Hintergrund des Photos (wird ja oft so gemacht) natürlich"AN" war. Rot-Gelb-Übertritt bedeutete damals aber 10 Euro Strafe und 1 Punkt und nicht 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ein m.E. gewaltiger Unterschied.
Aber das Amt hätte eigentlich auch merken müssen, daß die Zahl derer die in einer extrem langen Rotphase über die Kreuzung fahren gegenüber anderen Ampelblitzern höher ist und hätte auch anhand der beiden Photos feststellen können, daß all diese Autos im ANfahren waren (zurückgelegte Strecke zwischen beiden Bilder war klein). Außerdem war der Anhörungsbogen mit den Photos sachlich falsch!
Ich kann mich dem Media Markt nur anschließen: Laßt euch nicht verarschen! Auch wenn die Landratsämter immer behaupten Ihre Blitzanlagen seien praktisch unfehlbar und einfach mal eben an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Viele Grüße,
Sascha
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Taktiker
13.01.2005, 13:24
@ kingsolomon
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Kuckuckskinder |
-->Könnte eigentlich irgendeine Frau dahergelaufen kommen und mir ein Kind anhängen, ohne dass ich die Trulla je zuvor gesehen habe?
Wenn mir das Kind nicht restlos unähnlich sähe, wäre das doch dasselbe, als hätte ich die Frau wirklich mal irgendwo getroffen und gep*ppt... Gegen Gentest erhebt sie Einspruch, und am Ende glaube ich selbst noch, dass ich der Papa bin. Na fein.
Wie könnte ich überhaupt beweisen, einen Anfangsverdacht hegen, dass ich nicht der Vater bin? Oder sehe ich hier Gespenster?
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Sascha
13.01.2005, 13:33
@ ocjm
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zu Fall 4 - DNA-Vaterschaftstest [mkT] |
-->Zu Beispiel 4 hat ein Rechtsanwalt hat vor kurzem das Richtige gesagt: Das Recht des Vaters zu erfahren ob er auch wirklich der Vater ist wiegt HÃ-HER als das Recht einem Kind im Alter von oft unter 3 Jahren ein bißchen Speichel für nen Test wegzunehmen. Man kann auch alles übertreiben meine ich. Außerdem ist es im Interesse des Kindes, daß diese Frage geklärt wird.
Mißbrauch mag auch möglich sein wenn man die DNA-Daten irgendwo speichert. Aber das wiegt m.E. in diesem Fall weniger schwer.
Mein Bruder hat den Eindruck, daß der Staat sich die Kosten vom Hals halten will. Denn: Fliegt so ein Kuckuckskind auf dann ist die Ehe meistens am Arsch. Der Mann hat ausnahmsweise (die Realität ist hart: siehe den Spiegel-Titelartikel vor kurzem über genau diese Männer die es zuhauf gibt und richtig elend erwischt werden) mal gute Chancen vor Gericht das Sorgerecht zu bekommen. Allerdings bringt es ihm oft wenig da er doch der Haupternährer war. Soll er nun kündigen? Oder auf Sozialhilfe seine Kinder ernähren? Obwohl er nichts dafür kann! Naja schon eine blöde Situation. Auf alle Fälle haben sich die Väter dieser Kuckuckskinder oft aus dem Staub gemacht und dieses Kind darf dann wohl der Staat bezahlen und auch die Frau die dann auf Sozialhilfe geht.
Naja zu diesem Thema habe ich sowieso die Meinung, daß die Rechtslage und auch Rechtsprechung hier nicht ausgewogen ist zwischen Frauen und Männern. Ich meine mal gelesen zu haben, daß die"Fremgeherquote" sich heute zwischen Frauen und Männern kaum noch unterscheidet. U.a. ist dies auch das Resultat der Emanzipation der Frauen. Sie haben heute selbst oft Karrierewünsche und gleichen sich den Männern mehr und mehr an. Man sieht dies nebenbei auch bei Mädchen schon und zwar so deutlich, daß man dazu keine wissenschaftlichen Studien von Gesellschaftsforschern mehr benötigt. Mädchen rauchen viel häufiger als früher und stehen auch mehr auf Autos. Das sind mehr oder weniger typische"Männereigenschaften".
Aber zurück zum Thema. Die Emanzipation ist nicht als schlecht einzustufen. M.E. sollten Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer und auch genauso selbst ihr Leben bestimmten dürfen. Die traditionelle Hausfrau mit dem Kochlöffel ist tot und das ist auch gut so um dies in"Wowereitscher-Satztechnik" zu sagen.
Mittlerweile sind wir allerdings an einem Punkt angelangt an dem die Männer bezüglich Bundeswehr, Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren klar benachteiligt sind. Ich hatte mal die Bundeswehr angeschrieben wieso den Frauen zur Bundeswehr DÜRFEN aber dann nicht MÜSSEN?
Wenn ich Zeit habe werde ich Schreiben + Antwort mal einstellen.
Viele Grüße,
Sascha
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kingsolomon
13.01.2005, 13:38
@ Cujo
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Re: Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. |
-->>>hier werden m. E. zwei Dinge vermengt. Das Kind hat selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass ohne seine Einwilligung kein DNA Test gemacht werden darf. Diesen Anspruch hat jeder Mensch. Denn, wenn ein geheimer DNA Test bei einem Kind erlaubt sein soll, dann muss das natürlich gleichzeitig bei allen Erwachsenen (anonym und geheim) akzeptiert werden und DNA Tests durchgeführt werden können.<<
theoretisch ist das ein nobles Argument.
Wenn man allerdings sieht, wie sehr die sogenannten Datenschutzbeauftragten
gegenüber dem Staat, der in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens immer tiefer in in Sphären eindringt, die früher als schützenswert galten ( Bsp
HartzIV, wo jeder Sachbearbeiter ohne jegliche Kontrolle persönliche
Daten abrufen kann, Eichel mit seine"geheimen" Schnittstellen zur EDV von
Firmen und Banken, Internet Serviceprovider, die ebenfalls"geheim"
staatlichen Behörden immer mehr Daten zur Verfügung stellen müssen usw.,usf)
dann mutet es doch ausgesprochen zynisch an, wenn die Justiz-Tussi
plötzlich mit Datenschutz daherkommt, obwohl es in Wirklichkeit um was ganz anderes geht (Staatsausgaben reduzieren helfen ),nicht wahr?!
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nereus
13.01.2005, 13:55
@ Wassermann
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Re:..der Staat, der den Bürger.. entmündigt - Wassermann |
-->Hallo Wassermann!
Du schreibst u.a.: Außerdem stellt sich mir die Frage wie es dann mit der Rechtmäßigkeit der Massengentests aussieht, wenn wiedereinmal eine Kind umgebracht worden ist und die Polizei Zigarettenstummel an Tatort gefunden hat.
Du hast hier eine interessante Tür aufgemacht.
Einerseits soll dem vermeintlichen oder tatsächlichen Vater verboten werden, herauszufinden ob das Kind von ihm ist, da vermutlich Persönlichkeitsrechte verletzt würden.
Andererseits darf man die Speichelprobe bei den Massengentests nicht verweigern, da man sich sonst verdächtig macht. Die juristische Begründung kenne ich nicht, aber sie dürfte mit Gewaltprävention zu tun haben.
Mir scheint das Chaos beim Vaterschaftstest künstlich erzeugt zu werden, um das Volk von der Nützlichkeit einer Gen-Datenbank FÜR ALLE zu überzeugen.
Man könnte viel schneller die Kindsmörder finden, Väter hätten eine Sorge weniger usw..
Wahrscheinlich wird dann schon kurz nach der Entbindung die Probe entnommen und lebenslang gespeichert.
Natürlich dürfen hierbei nur Befugte und unter großen Sicherheitsauflagen an diese Daten.
Aber das kennen wir ja.
Auch der implantierte Chip wird schon mit entlaufenen Haustieren und entführten Kleinkindern schmackhaft gemacht.
Wir werden sicher bald wieder von Fällen hören, wo GENAU DAS der lebensrettende Schutz gewesen wäre und schon wird es dem Volk wie Schuppen von den Augen fallen.
mfG
nereus
|
CSK
13.01.2005, 14:26
@ Sascha
|
gut bemerkt! |
-->hier wird viel gesülzt oder sagen wir mal etwas vornehmer: mit Begriffen
um sich geworfen, die mit der Realität des"gemeinen Mannes" kaum mehr etwas
zu tun haben.
Es geht los mit dem angeblichen Persönlichkeitsrecht des Kindes, welches
hierbei geschützt werden soll. Für meine Begriffe ist dieser Begriff sowieso
nur schwer definierbar im Falle eines Kindes (wie du schreibst, in aller
Regel unter 3 Jahre alt); gleiches gilt für die 'informationelle
Selbstbestimmung'. All das wird benutzt, nur um es dem (zweifelnden) Vater
möglichst schwer zu machen, um herauszubekommen, ob er tatsächlich der
biologische Vater des Kindes ist. Das die Diskussion um 'heimliche'
Vaterschaftstests so hochgekocht ist, liegt sicherlich auch daran, daß ein,
sagen wir mal, 'legaler' Weg - den es ja auch gibt - in aller Regel mit
unendlich mehr Schwierigkeiten verbunden ist: man muss ganz klare Indizien
vorweisen, um überhaupt eine Chance auf eine Feststellung der Vaterschaft
zu bekommen.
Wer wie als nicht mehr ganz junger Bürger dieses Staates und als Mann
rückblickend seine Biografie betrachtet, muß zu dem Schluss kommen, dass
die 'Verhältnisse' zwischen den Geschlechtern sich in den letzten 30 Jahren
komplett umgedreht haben, so dass mittlerweise 'der Mann' der Gehörnte ist.
Einige Beispiele:
1. Wie Du richtig schreibst, ist es schwer einsehbar, dass Frauen (mittlerweile)
zur Bundeswehr DÜRFEN, Männer aber MÜSSEN. Die übliche, volkstümliche
Begründung, dass Frauen ja die Kinder bekommen und den Hauptteil der
Erziehungsarbeit leisten, ist mittlerweile statistisch widerlegt. Laut
neuesten Zahlen sind bspw. 40 % der gebärfähigen Akademikerinnen kinderlos.
In der aktuellen"Welt" kann man lesen, dass jede DRITTE der 1965 geborenen
Frauen kinderlos ist. Und so weiter. Trotzdem wird noch immer aufgrund eines
Weltbildes, dass dem Stand der 50er Jahre entspricht, dieser Diebstahl an
Lebenszeit der Männer und die gleichzeitige Bevorzugung der Frauen aufrecht
erhalten. [Dass es gewisse Zeiten gab, in denen Männer - selbst erlebt - bis
zu 24 Monate Zivildienst abzureissen hatten, während die Schulkameradinnen
schon das Vordiplom anvisierten, sei hier nur am Rande erwähnt]
2. Jeder, der sich schon mal ausführlich mit Stellensuche, spätestens nach dem
Studium beschäftigen musste, traf schon vor 15 Jahren auf etliche Stellen, vor
allem im öffentlichen Bereich mit der Aussage:"Frauen werden bei gleicher
Eignung bevorzugt eingestellt." Das nennt man - halbwegs ehrlich -
'positive Diskriminierung'.
3. Familien- und Sorgerecht: Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass der
heutige - vor allen Dingen: unverheiratete - Mann PER SE zunächst einmal
überhaupt keine Rechte an seinem eigenen Kind hat. Neben der Geschichte mit
den Vaterschaftstests wären da zu nennen: Beantragung des Sorgerechts AUCH
für den Vater; weiterhin kann zum Beispiel die Mutter des Kindes dieses völlig
eigenverantwortlich zB beim Kindergarten anmelden, ohne dass der Vater überhaupt
gefragt werden muss. Witzigerweise werden von ihm dann aber vom entsprechenden
Amt Gehaltsnachweise verlangt und er muss (sollte) sich an der Finanzierung
dieser Geschichte beteiligen, obwohl er da nie eine Unterschrift unter
irgendeinen Vertrag gesetzt hat........Gleiches gilt für bestimmte
Impfungen, bei denen der Kinderarzt entsprechende Einverständniserklärungen
der Eltern verlangt. Ich bin nie gefragt worden.....
4. Scheidungs- und Unterhaltsrecht: eigentlich kein Kommentar notwendig...
Hier liesse sich sicherlich noch einiges anführen.
Am besten bringt es wohl eine Aussage von Esther Vilar auf den Punkt, die
sinngemäss im 'Dressierten Mann' mal fragte: 'Wie kann ein Geschlecht,
dass länger lebt, weniger arbeitet und reicher ist, sich als das unterdrückte
Geschlecht fühlen?'.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, es ist eher schlimmer geworden.
nur'n paar Anmerkungen! [img][/img]
gruss,
c.
>Zu Beispiel 4 hat ein Rechtsanwalt hat vor kurzem das Richtige gesagt: Das Recht des Vaters zu erfahren ob er auch wirklich der Vater ist wiegt HÃ-HER als das Recht einem Kind im Alter von oft unter 3 Jahren ein bißchen Speichel für nen Test wegzunehmen. Man kann auch alles übertreiben meine ich. Außerdem ist es im Interesse des Kindes, daß diese Frage geklärt wird.
>Mißbrauch mag auch möglich sein wenn man die DNA-Daten irgendwo speichert. Aber das wiegt m.E. in diesem Fall weniger schwer.
>Mein Bruder hat den Eindruck, daß der Staat sich die Kosten vom Hals halten will. Denn: Fliegt so ein Kuckuckskind auf dann ist die Ehe meistens am Arsch. Der Mann hat ausnahmsweise (die Realität ist hart: siehe den Spiegel-Titelartikel vor kurzem über genau diese Männer die es zuhauf gibt und richtig elend erwischt werden) mal gute Chancen vor Gericht das Sorgerecht zu bekommen. Allerdings bringt es ihm oft wenig da er doch der Haupternährer war. Soll er nun kündigen? Oder auf Sozialhilfe seine Kinder ernähren? Obwohl er nichts dafür kann! Naja schon eine blöde Situation. Auf alle Fälle haben sich die Väter dieser Kuckuckskinder oft aus dem Staub gemacht und dieses Kind darf dann wohl der Staat bezahlen und auch die Frau die dann auf Sozialhilfe geht.
>Naja zu diesem Thema habe ich sowieso die Meinung, daß die Rechtslage und auch Rechtsprechung hier nicht ausgewogen ist zwischen Frauen und Männern. Ich meine mal gelesen zu haben, daß die"Fremgeherquote" sich heute zwischen Frauen und Männern kaum noch unterscheidet. U.a. ist dies auch das Resultat der Emanzipation der Frauen. Sie haben heute selbst oft Karrierewünsche und gleichen sich den Männern mehr und mehr an. Man sieht dies nebenbei auch bei Mädchen schon und zwar so deutlich, daß man dazu keine wissenschaftlichen Studien von Gesellschaftsforschern mehr benötigt. Mädchen rauchen viel häufiger als früher und stehen auch mehr auf Autos. Das sind mehr oder weniger typische"Männereigenschaften".
>Aber zurück zum Thema. Die Emanzipation ist nicht als schlecht einzustufen. M.E. sollten Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer und auch genauso selbst ihr Leben bestimmten dürfen. Die traditionelle Hausfrau mit dem Kochlöffel ist tot und das ist auch gut so um dies in"Wowereitscher-Satztechnik" zu sagen.
>Mittlerweile sind wir allerdings an einem Punkt angelangt an dem die Männer bezüglich Bundeswehr, Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren klar benachteiligt sind. Ich hatte mal die Bundeswehr angeschrieben wieso den Frauen zur Bundeswehr DÜRFEN aber dann nicht MÜSSEN?
>Wenn ich Zeit habe werde ich Schreiben + Antwort mal einstellen.
>Viele Grüße,
>Sascha
|
Euklid
13.01.2005, 14:27
@ nereus
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Re:..der Staat, der den Bürger.. entmündigt - Wassermann |
-->Hallo nereus guten Tag
Du weißt doch so ein Husarenritt könnte auch teure Erbschaften nach sich ziehen;-))
Dann können auch wieder Ehrenwörter verteilt werden.
Das kann doch nicht mehr so weiter gehen daß Beckenbauer und Co bei der Weihnachtsfeier,Boris in der Wäschekammer,.....,Heidi Klums Affäre mit.. bei BILD auf den Titelzeilen landet;-))
Mir bleibt gegen dein Skalpell nur die Axt.
Du bist halt Chirurg und ich bleibe trotzdem gerne Zimmermann [img][/img]
Gruß Euklid
|
beni
13.01.2005, 14:37
@ Wassermann
|
Zahlen dürfen heisst noch lange nicht sorgeberechtigt sein! (o.Text) |
-->
|
bonjour
13.01.2005, 15:02
@ Ecki1
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Re: In Deutschland will der Gesetzgeber die Rollenaufspaltung durch Beweis |
-->...erschwernis anscheinend fördern..
hi ecki,
kannst du mal sagen, was du vermutest, was hinter einer solchen Rollenaufspaltung stecken könnte?
irgendwie haut das doch alles nicht hin mit der Emanzipation, jedenfalls nicht so.
die Forderung vieler auch hier im Forum, daß die Frauen, wenn sie schon (!) Rechte bekommen (Bundeswehr), dann auch die Nachteile tragen müssen, zeigt doch, daß hier Ressentiments im Spiel sind und nach den tatsächlichen Unterschieden, nach einer wirklichen Gleichberechtigung, die diesen Unterschieden differenziert Rechnung trägt, nicht mehr gefragt wird.
gruß b.
|
Sorrento
13.01.2005, 15:46
@ Taktiker
|
Re: Kuckuckskinder |
-->Hallo,
>Könnte eigentlich irgendeine Frau dahergelaufen kommen und mir ein Kind anhängen, ohne dass ich die Trulla je zuvor gesehen habe?
>Wenn mir das Kind nicht restlos unähnlich sähe, wäre das doch dasselbe, als hätte ich die Frau wirklich mal irgendwo getroffen und gep*ppt... Gegen Gentest erhebt sie Einspruch, und am Ende glaube ich selbst noch, dass ich der Papa bin. Na fein.
>Wie könnte ich überhaupt beweisen, einen Anfangsverdacht hegen, dass ich nicht der Vater bin? Oder sehe ich hier Gespenster?
du siehst für diesen Fall tatsächlich Gespenster. Wenn du im Standesamt als Vater eingetragen bist (entweder freiwillig oder mit der Frau verheiratest bist), dann könnte sie sich weigern.
Aber erstmals musst du als Vater eingetragen sein und das geht entweder freiwillig oder per Klage der Mutter vor einem Familiengericht, wo man ein dann Gutachten anordnen kann. Oder gleich ganz automatisch wenn du verheiratet bist:o(
Solltest du aber freiwillig oder per Ehe als Vater dich eingetragen haben, dann wird es schwierig, hier müsstest du dich innerhalb von 2 Jahren, nachdem du von Umständen erfahren hast, dass du nicht der Vater bist, mit dieses vor Gericht ziehen. Ein Gentest zählt hier aber laut gestriger Entscheidung nicht zu den Umständen, sofern er nicht von allen Beteiligten gut geheissen wurde.
Da will sich Vater Staat wohl vor evt. Unterhaltszahlungen drücken ;o) denn i.A. wird dies nicht geschehen. Bei 10% Kuckuckskindern müsste er sonst in vielen Fällen wohl Sozialhilfe etc. zahlen.
gruss,
Sorrento
P.S: alles IMHO und AFAIK, für evt. Unterhaltszahlungen komme ich natürlich nicht auf [img][/img]
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Ecki1
13.01.2005, 17:03
@ bonjour
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Re: Anreizstrukturen |
-->Hallo & guten Tag Bonjour
kannst du mal sagen, was du vermutest, was hinter einer solchen Rollenaufspaltung stecken könnte?
irgendwie haut das doch alles nicht hin mit der Emanzipation, jedenfalls nicht so.
die Forderung vieler auch hier im Forum, daß die Frauen, wenn sie schon (!) Rechte bekommen (Bundeswehr), dann auch die Nachteile tragen müssen, zeigt doch, daß hier Ressentiments im Spiel sind und nach den tatsächlichen Unterschieden, nach einer wirklichen Gleichberechtigung, die diesen Unterschieden differenziert Rechnung trägt, nicht mehr gefragt wird.
gruß b.
Tja eben, so richtig klar ist mir das alles halt auch noch nicht ganz. Zunächst einmal gilt festzustellen, dass die Anreize der neuen Regelung ganz klar in die Richtung gehen, einer verheirateten oder in Konkubinat lebenden Frau mehr Promiskuitätsspielraum ohne finanzielle Nachteile zu geben. Insbesondere liegt nun für das Problem kinderloser Ehepaare eine pragmatische Lösung quasi griffbereit (habe auch schon von derartigen Gerüchten gehört), nicht selten soll`s am Mann liegen.
Die im Erfolgsfall erhöhte materielle Sicherheit für Frau und Nachwuchs könnte die Geburtenrate nach oben treiben, steckt vielleicht diese Überlegung dahinter? Ist dadurch womöglich sogar der gordische Knoten in der Fortführung des Generationen"vertrag"es zerschlagen worden?
fragt sich Ecki1[img][/img]
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