-->Aus meiner früheren Ratstätigkeit habe ich aus Gründen der Befangenheit bei gegebenem Anlaß den Sitzungssaal verlassen, bzw. mich der Stimme enthalten.
Meine Frage nun, da ich mich hier nicht auskenne:
Gibt es so etwas wie Befangenheit auch bei Parlamentariern:
Beispiel:
a) Wenn über Beamtenrecht abzustimmen ist, würden alle Parlamentarier die verbeamtet sind oder dessen Ehepartner Beamter ist sich der Stimme enthalten, da sie ja befangen sind und von daher ungeeignet über diese Bereiche abzustimmen.
b) Alle Rechtsanwälte im Parlament wären befangen wenn es um Abstimmungen über Verfahrensregeln innerhalb der Justiz ginge
c) Alle Mitglieder des Parlamentes mit Nebenjob sind selbverständlich im Bereich der Tätigkeit ihres Nebenjobs befangen.
Es wäre somit Aufgabe der Bundestags-Verwaltung für jeden Abgeordneten aufgrund seines pers. Profils eine Befangenheitsliste aufzustellen, die es je Abstimmung zu überwachen gilt. - wir wollen doch nicht nur die allgemeinen Steuerbürger überwacht haben, oder? -
Am Ende des Jahres könnte dann noch eine Statistik gefertigt werden, damit feststeht, welcher Abgeordnete zu wieviel Prozent der Abstimmungen abstimmungsberechtigt war. Anhand dieser Quote wird dann das Honorar für parlamentarische Dienstleistung (Diät) ausgezahlt, daran wären dann auch die Übergangsgelder und Versorgungsbezüge gekoppelt.
Der eine oder andere der jetzigen Parlamentarier wird dann zwar leer ausgehen, aber dafür.....
Gruß Dieter
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